Hamburg. Untersuchungsausschuss Cum-Ex: Illegalität der Warburg-Deals sei deutlich gewesen. Anne Brorhilker belastet Behörden.

Es dürfte ein Novum in der Geschichte der Hamburgischen Bürgerschaft gewesen sein. Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss (PUA) vernimmt eine Staatsanwältin, noch dazu eine, die parallel in der gleichen Angelegenheit ermittelt wie der PUA selbst – und die erst kürzlich ihre Ermittler in Hamburg die Finanzbehörde, die Wohnung des Ex-Bundestagsabgeordneten Johannes Kahrs (SPD) und einer Finanzbeamtin durchsuchen ließ.

Aber Anne Brorhilker ist auch nicht irgendeine Staatsanwältin. Für die einen ist die Kölner Ermittlerin ein Star. Die ARD-Doku „Der Milliardenraub – eine Staatsanwältin kämpft gegen Steuerraub“ inszenierte sie im Juni im besten „Tatort“-Stil als unerschrockene Kämpferin gegen die organisierte Cum-Ex-Kriminalität, inklusive effektvollem Auftritt auf düsteren Rhein-Brücken. Kürzlich gab sie dem NDR-Magazin „Panorama“ ein Interview, in dem sie offen bekannte, dass es ihr ganz gelegen kam, dass manche Anwälte und Manager sie anfangs für „klein und harmlos“ hielten: „Das habe ich eine Weile ganz gut ausgenutzt.“

Cum Ex: Staatsanwältin belastet Hamburger Behörden

Für die anderen ist sie – auch wegen dieser Auftritte – geradezu eine Reizfigur. So echauffierten sich die Anwälte der Warburg-Bank kürzlich, dass die Staatsanwältin, ebenso wie der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU), mit ihrer Teilnahme an der ARD-Doku den Warburg-Mitinhaber Christian Olearius „vor einem Millionenpublikum in einer von uns als verfassungswidrig angesehenen Art und Weise vorverurteilt und öffentlich angeprangert haben“. Die Anwälte zeigten sich auch überzeugt, dass nur die Ermittler aus NRW selbst streng geheime Unterlagen wie die Olearius-Tagebücher an Medienvertreter weitergeben haben können und raten den Warburg-Inhabern daher bis heute, nicht persönlich vor dem PUA auszusagen.

Brorhilker hingegen erschien an diesem Freitag im Untersuchungsausschuss. Allerdings erst kurz nach Beginn der Sitzung um 14 Uhr, sodass keine Fotos mehr erlaubt waren. Ihr Aussagegenehmigung endete zudem immer dort, wo laufende Ermittlungen berührt waren. Auch mussten etliche brisante Fragen in einen nichtöffentlichen Teil verlegt werden. Dennoch nutzte die 48-Jährige den fast vierstündigen öffentlichen Teil für einige bemerkenswerte kritische Aussagen über die Hamburger Steuerverwaltung.

Cum Ex: Welche Rolle spielten Scholz und Tschentscher?

Wie berichtet, untersucht der Ausschuss, warum die Stadt 2016 darauf verzichtet hatte, rund 47 Millionen Euro an Steuern von der Bank zurückzufordern und welche Rolle dabei der damalige Bürgermeister Olaf Scholz und Finanzsenator Peter Tschentscher (beide SPD) spielten. Aus ihrer Sicht sei schon 2016 klar gewesen, dass die Cum-Ex-Geschäfte der Warburg-Bank nicht legal waren und das Finanzamt für Großunternehmen die Berechtigung gehabt hätte, das Geld zurückzufordern, so Brorhilker. Ein Richter habe sich den Fall schließlich angesehen und schon Anfang 2016 eine Durchsuchung bei Warburg genehmigt. Dass die Betriebsprüfer des Finanzamts, die auch für Rückforderung plädiert hatten, sich dennoch im Mai nicht bei ihrer Vorgesetzten – jener Finanzbeamtin, gegen die nun ermittelt wird – durchsetzen konnten, könne sie „nicht nachvollziehen“, sagte Brorhilker.

Das gelte auch für das Gegen-Argument, die Warburg-Bank hätte durch die Millionenforderung an den Rand der Pleite getrieben werden können: Man müsse doch alle Steuerpflichtigen gleich behandeln, so die Staatsanwältin. Ihr wäre es jedenfalls neu, dass man von ihr nichts zurückfordern dürfe, nur weil sie ihr Geld vorher lieber für einen Urlaub ausgegeben habe.

Illegalität der Warburg-Deals sei deutlich gewesen

Generell habe sie nicht verstanden, warum die Hamburger Finanzbehörden den „Luxus“, dass es parallel staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gab, nicht genutzt haben. Denn die Fahnder hätten ja viel tiefere Einblicke gehabt und bereits „völlig dubiose Umstände“ aufgedeckt, etwa dass ein Berater der Bank gegen Scheinrechnungen zweistellige Millionen-Honorare vereinnahmt habe. Merkwürdig sei etwa die Reaktion auf eine Anfrage ihrerseits bei der Steuerfahndung in Hamburg 2016 gewesen, ob diese die Ermittlungen übernehmen wolle: „Das ist überraschend abgelehnt worden.“ Daher hätten zunächst Steuerfahnder aus NRW und später wieder das örtliche Landeskriminalamt den Fall vorangetrieben.

Dass 2017 das Bundesfinanzministerium in einem ähnlichen Fall einschritt und Hamburg anwies, Steuern von Warburg zurückzufordern, fand die Staatsanwältin nachvollziehbar. Denn zu dem Zeitpunkt habe bereits ein Kronzeuge ausgepackt, einen zweiten habe man „an der Angel“ gehabt. Alle Argumente gegen die Rückforderung hätten sie daher nicht überzeugt: „Wenn man zwei Täter hat, die gestehen, ist man auf der sicheren Seite.“ Aus ihrer Sicht hätte man auch schon 2016 zurückfordern können.