Hamburg. Medienberichten zufolge führte die Hamburger Staatsanwaltschaft ein Vorermittlungsverfahren gegen den Kanzler – stellte es aber ein.
Vor der heutigen Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) zu den Cum-ex-Geschäften der Warburg-Bank sorgte ein Medienbericht für Wirbel, wonach die Hamburger Staatsanwaltschaft seit Februar 2020 ein Vorermittlungsverfahren gegen den heutigen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) geführt hat, das aber inzwischen eingestellt wurde.
Grund seien insgesamt neun Strafanzeigen von Bürgern im Zusammenhang mit Scholz’ Rolle im Hamburger Cum-ex-Skandal gewesen, berichtete das „manager magazin“. Das Verfahren sei knapp drei Wochen vor der Bundestagswahl am 7. September ohne Einleitung von Ermittlungen eingestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft dem Bericht zufolge mit. Demnach hätten sich keine zureichenden Verdachtsmomente für Straftaten ergeben.
Cum-Ex: Vorermittlungen gegen Olaf Scholz
Während die SPD-Vertreter in Untersuchungsausschuss das als weiteren Beleg dafür werten, dass Scholz – ebenso wie der damalige Finanzsenator und heute Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) – keinen Einfluss auf die Entscheidung des Finanzamts aus dem Jahr 2016 genommen haben, 47 Millionen Euro an Steuern nicht von Warburg zurückzufordern, ist die Opposition erzürnt, dass die Ermittlungen dem PUA nicht bekannt waren.
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Nach diesen Informationen drehten sich die Ermittlungen um die Aktivitäten des Senats in den Jahren 2016 und 2017“, sagte Norbert Hackbusch, Obmann der Linksfraktion im PUA. Es sei unverständlich, dass die Unterlagen der Staatsanwaltschaft dem Ausschuss nicht vorliegen. „Vielmehr sehe ist hier einen Versuch, die Arbeit des Untersuchungsausschusses zu behindern. Ich verlange, dass diese Akten sofort an den Ausschuss übermittelt werden.“