Hamburg. Siedlern droht der Verlust ihrer Häuser, weil Erbpachtverträge auslaufen. Antrag soll Kauf nun doch ermöglichen – in Ausnahmefällen.
Die CDU Wandsbek will noch einmal versuchen, eine Lanze für die Tonndorfer Siedler zu brechen. Ihnen droht der Verlust ihrer Häuser, weil die Erbpachtverträge mit der Stadt Hamburg auslaufen und entweder gar nicht oder aber zu Bedingungen verlängert werden sollen, die die finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen weit übersteigen. Die Stadt will die Pacht von jetzt 40 Euro im Jahr auf dann 800 bis über 1000 Euro im Monat erhöhen.
„Wir möchten versuchen, eine verträglichere Lösung hinzubekommen als die rot-grünen Koalitionen im Rathaus und in Wandsbek das bislang ansteuern“, sagte die CDU Fraktionsvorsitzende im Bezirk Wandsbek, Natalie Hochheim und zielte damit sowohl auf soziale als auch auf städtebauliche Fragen.
Explodierende Erbpacht – Dressel überzeugte Siedler
Rot-Grün hat die Wende in der städtischen Bodenpolitik eingeläutet und will Erbpachtgrundstücke generell nicht mehr verkaufen. Eine Analyse von 31 solcher Siedlungen allein im Bezirk Wandsbek ergab, dass 16 von 31 Siedlungen Nachverdichtungspotenzial haben, das der Senat nutzen will. Die Tonndorfer Ellerneck-Siedlung ist die einzige, deren Verträge kurzfristig ab Frühjahr 2022 auslaufen. Sie ist das Pilotprojekt für ganz Hamburg, wenn es nach dem erklärten Wunsch von Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) geht.
Die damit entstehenden Härten für die Tonndorfer hatte Dressel im direkten Gespräch mit den Siedlern am Sonnabend erklärt und es war ihm gelungen, die weitaus meisten der älteren Siedler von der Zumutbarkeit der neuen Pacht zu überzeugen.
Vorschlag der CDU: Neubauten per Ausnahmegenehmigung
Vor allem auch deshalb, weil mit der geplanten Nachverdichtung und einem neuen baurechtlichen Rahmen Grundstücke und Pacht halbiert werden können. Viele Siedler sahen darin eine Entlastung von der mittlerweile beschwerlichen Gartenarbeit und nahmen die dennoch erheblich wachsenden finanziellen Lasten letztlich hin.
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Die CDU schlägt nun vor, auf den aufwendigen neuen Bebauungsplan zu verzichten und Neubauten auf abgetrennten Teilgrundstücken per Ausnahmegenehmigung (§ 34 Baugesetzbuch) zu ermöglichen. Auch will sie Reihenhäuser vermeiden und nur Doppelhäuser zulassen, was dem Charakter der Siedlung eher entspreche. Außerdem will die CDU Pfeifenstielgrundstücke entstehen lassen. Rot-Grün dagegen plant den Bau einer neuen Erschließungsstraße.
Härtefallkommission soll Käufe zulassen
Der wichtigste und für Rot-Grün schwierigste Punkt aber ist die CDU-Forderung, eine Härtefallkommission zu bilden und wenigstens einigen Pächtern den Kauf zu ermöglichen. Außerdem will die CDU die Laufzeiten der Verträge verlängert sehen.
Bislang soll nur 40 Jahre pachten dürfen, wer sein altes Haus bloß weiter nutzen und nicht neu bauen will. Bauwilligen Siedlern will Rot-Grün 75 Jahre zugestehen. Dagegen können Wohnungsbaugenossenschaften weiterhin und wie allgemein üblich den Boden für 99 Jahre pachten.