Hamburg. Jakub D. hatte sich gezielt ältere Opfer für seine perfiden Taten ausgesucht. Nach dem Urteil wollte er vor Gericht in Berufung gehen.

Er suchte sich offenbar gezielt Opfer aus, die schon älter und besonders verletzlich waren: Mit perfiden Tricks ergaunerte Jakub D. Geld von Senioren. Dabei gab er sich als Bankmitarbeiter aus – und setzte darauf, dass die Opfer ihm ihr Erspartes anvertrauen. Jetzt stand der 34-Jährige wegen gewerbsmäßigen Betruges vor Gericht.

Laut Anklage überredete Jakub D. während eines Telefonanrufs das eine Opfer, mehr als 10.000 Euro von ihrem Konto abzuheben und ihm zu übergeben. Sein Vorhaben scheiterte nur deshalb, weil ein Bankmitarbeiter misstrauisch wurde und vermutete, die Frau könnte Opfer eines Betruges geworden sein. Also verweigerte die Bank die Auszahlung.

Prozess: Jakub D. wollte niedrigere Strafe

Nur wenige Tage nach dieser Tat vom 26. November 2020 soll Jakub D. erneut versucht haben, illegal an Geld zu gelangen. Demnach suchte er das Pflegeheim einer weiteren Seniorin auf, wo ihm diese einen Briefumschlag mit 7400 Euro aushändigte. D. oder ein Mittäter hatten der Frau zuvor am Telefon erklärt, sie würden das Geld bei der Bank einzahlen, heißt es in der Anklage. Im Austausch hätten sie dem Opfer einen Umschlag übergeben, der neues Geld enthalten solle. Tatsächlich befanden sich darin aber nur Papierschnipsel.

Schon einmal stand Jakub D. wegen dieser Vorwürfe vor Gericht – und erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung. Jetzt, in einer Berufungsverhandlung, wollte der Angeklagte für sich eine niedrigere Strafe erreichen. Doch der Vorsitzende empfahl dem 34-Jährigen, die Berufung zurückzunehmen.

Berufung von Täter zurückgenommen

Er halte das Urteil der Vorinstanz für „ausgewogen und gut vertretbar“, betonte der Richter. Weil auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt hatte, müsse der Angeklagte bedenken, dass auch durchaus eine höhere Strafe herauskommen könne. Das überzeugte den Angeklagten offenbar.

Weil nun sowohl Jakob D. als auch die Staatsanwaltschaft ihre Berufung zurücknahmen, wurde das Urteil rechtskräftig. Gleichwohl wird sich der 34-Jährige demnächst erneut vor Gericht verantworten müssen, diesmal wegen erpresserischen Menschenraubs sowie schweren Raubes. Die Staatsanwaltschaft hat ihn angeklagt, weil er unter Vorhalt eines Messers einen Mann bedroht und zur Herausgabe von rund 1500 Euro gezwungen haben soll.