Hamburg. Generalstaatsanwaltschaft wirft dem 27-Jährigen vor, sich der Ahrar al-Sham angeschlossen und an Propagandavideos mitgewirkt zu haben.

Einen Monat nach seiner Verhaftung in Rostock hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg einen 27-jährigen Syrer wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland angeklagt. Der Beschuldigte soll im Jahr 2015 Kämpfer der islamistischen Miliz Ahrar al-Sham gewesen sein, wie Oberstaatsanwältin Liddy Oechtering am Donnerstag mitteilte.

Der terroristischen Vereinigung soll sich der 27-Jährige spätestens am 9. August 2015 angeschlossen hatte. "Bis Ende September 2015 soll der Angeschuldigte als Mitglied eines Bataillons von Ahrar al-Sham in der syrischen Provinz Idlib an der Belagerung der mehrheitlich von Schiiten bewohnten und von der syrischen Armee, regimetreuen Milizen und Hisbollah-Verbänden kontrollierten Dörfer Kafarya und Al-Fu´ah teilgenommen haben", so Oechtering.

Prozess Hamburg: Syrer in Propagandavideo von Terrormiliz

Zudem soll der 27-Jährige Kriegswaffen besessen haben: zwei Sturm- und Maschinengewehre sowie einen Granatwerfer. "Zudem wirkte der Angeschuldigte als Darsteller an der Aufnahme eines Propagandavideos der Ahrar al-Sham mit, welches im damaligen Einsatzgebiet seines Bataillons erstellt wurde", sagte Ochetring. Das Video sollte die Belagerung der Dörfer rechtfertigen.

Im Februar 2016 sei der Angeklagte auf dem Landweg nach Deutschland eingereist und habe einen Asylantrag gestellt, sagte eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft. Bis zu seiner Verhaftung am vergangenen 27. September habe er in Rostock gelebt.

Die terroristische Vereinigung „Ahrar al-Sham“ entstand nach Angaben der Behörde Anfang 2013 durch einen Zusammenschluss mehrerer kleinerer Organisationen. Ihr Ziel sei der Sturz des syrischen Machthabers Baschar al-Assad und der Aufbau einer fundamental-islamistischen Gesellschaft gewesen. Dafür habe sie Bombenanschläge und Gräueltaten an der Zivilbevölkerung verübt.