Hamburg. Innensenator schaltet Anwalt ein und will Akteneinsicht. Kritik in Koalition an Staatsanwaltschaft und Justizbehörde.

Aus einer vergleichsweise schwächeren Beleidigung wurde eine Affäre mit internationaler Aufmerksamkeit – nun hinterfragt auch Innensenator Andy Grote (SPD), warum es zu einer Razzia bei einem Twitter-Nutzer kam, der Grote als „Pimmel“ bezeichnet hatte. Nach Abendblatt-Informationen hat der Innensenator einen Anwalt eingeschaltet und will Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragen. Ein Sprecher der Innenbehörde wollte dies auf Anfrage nicht kommentieren.

Das Interesse Grotes dürfte darin liegen, genauer nachzuvollziehen, wie die Staatsanwaltschaft zu ihrem Vorgehen kam. Wie berichtet, war der fragliche Tweet mit dem Inhalt „Du bist so 1 Pimmel“ zuerst dem Social-Media-Team der Hamburger Polizei aufgefallen. Daraufhin stellte Grote einen Strafantrag, der Voraussetzung für weitere Ermittlungen nach Beleidigungen ist. Anfang September kam es dann zu der Razzia in einer Wohnung auf St. Pauli, die vor allem in sozialen Medien als unverhältnismäßig kritisiert wurde.

Razzia: Fragen zum Vorgehen auch aus der Koalition

Wie Grote dem Abendblatt nach Bekanntwerden des Vorgangs sagte, habe er nicht vorab von der Razzia gewusst. Aus seinem Umfeld hieß es zudem, dass Grote nicht sicher davon ausging, dass der Absender des Tweets identifiziert werden kann. Insgesamt 23 Strafanzeigen habe Grote in den vergangenen Jahren gestellt – nicht nur wegen Beleidigungen im Internet, sondern auch tätliche Angriffe. Nur in einem älteren Fall sei dabei ein Mann ermittelt worden, der Grote über Wochen bei Facebook ex­trem beleidigt hatte. Unter anderem sei eine Drohung, er solle „dieselbe Behandlung“ wie der erschossene Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke (CDU) erfahren, dagegen folgenlos geblieben.

Auch aus Kreisen der rot-grünen Koalition im Rathaus sind Fragen dazu vernehmbar, warum in dem aktuellen Fall nun so entschieden vorgegangen wurde. Denn wie zudem eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ergeben hatte, war die Durchsuchung nur eine von sieben solcher Aktionen wegen politisch motivierter „Hate Speech“ in 2021. „Das ist einfach sehr wenig“, heißt es. Die zarte Kritik richtet sich gegen Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne), deren Ressort für die Staatsanwaltschaft zuständig ist. Auch abgesehen von der Zahl der Razzien käme die Offensive gegen Beleidigungen im Netz nicht voran, während nun vor allem Grote in schlechtem Licht dastehe.

Staatsanwaltschaft verteidigte Razzia als "verhältnismäßig

Gallinas Behörde hatte wiederum auf die eigenen Anstrengungen verwiesen, damit „Hate Speech“ konsequenter verfolgt würde. Die Ermittler seien in ihrem Vorgehen unabhängig und entschieden selbst, welches Mittel sie im Einzelfall für nötig hielten.

Die Staatsanwaltschaft selbst hatte die Razzia in dem Fall als „verhältnismäßig“ verteidigt. Sie sei nötig gewesen, um mögliche gerichtsfeste Beweise sicherzustellen. Ein Richter hatte einem entsprechenden Antrag für den Durchsuchungsbeschluss zugestimmt.