Hamburg. “Pimmelgate“ sorgt für Wirbel. Wegen eines Twitter-Kommentars stellte Grote Strafantrag, nun äußert er sich erstmals zur Affäre.

Das "Pimmelgate" sorgt nicht nur in Hamburg, sondern bundesweit für Furore – und war am Donnerstag unter dem gleichnamigen Hashtag der Twitter-Trend Nummer 1. Auslöser für tausende "Pimmel"-Kommentare: Eine mehrere Monate alte Antwort auf einen Tweet von Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD), die am Mittwochmorgen zu einer Durchsuchung auf St. Pauli geführt hatte.

Ein Nutzer hatte Grotes Ende Mai bei Twitter veröffentlichten Beitrag zu den ausufernden Feiern im Schanzenviertel mit den Worten "Du bist so 1 Pimmel" kommentiert. Das hatte nun weitreichende Folgen – sowohl für den Verfasser mit dem Pseudonym „ZooStPauli“ als auch für Grote, der nun unter den Hashtags "Pimmelgate" und "PimmelAndy" einen Shitstorm erlebt.

"Pimmelgate": Andy Grote stellte Strafantrag

Nach Abendblatt-Informationen war der Tweet gegen Grote zuerst dem Social-Media-Team der Hamburger Polizeipressestelle aufgefallen. Diese schrieb daraufhin eine Strafanzeige. Die eingeschalteten Ermittler gingen in der Folge auf Andy Grote zu – und dieser stellte einen entsprechenden Strafantrag, damit Polizei und Staatsanwaltschaft weiter aktiv werden konnten.

Wie es in Polizeikreisen heißt, habe die Entscheidung für eine Durchsuchung danach allein bei der Staatsanwaltschaft gelegen. Den Schritt hätten die ermittelnden Polizisten nicht selbst beantragt. „Möglicherweise hatte auch Herr Grote keine Ahnung davon, dass eine Durchsuchung folgen würde“, heißt es im Präsidium.

Nach Informationen dieser Zeitung habe die Polizei das Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben, nachdem der mutmaßliche Autor der Beleidigung einen Fragebogen zur Tat nicht beantwortet habe. Der Amtsrichter, der die Durchsuchung genehmigt habe, stehe kurz vor der Pensionierung und sei bekannt für seine Unabhängigkeit, hieß es. Mutmaßungen, es habe quasi einen Bonus für den Innensenator bei der Verfolgung dieser Beleidigung gegeben, seien daher falsch.

"Pimmelgate": Das sagt Innensenator Andy Grote

Gegenüber dem Abendblatt wies auch Andy Grote selbst am Donnerstag die Vorwürfe auf einen Amtsmissbrauch entschieden zurück. "Ich gehe selbstverständlich davon aus, dass es hier keine Sonderbehandlung für mich gegeben hat, und es sollte sie auch für Senatoren im Fall von Beleidigungen nicht geben", sagte Grote. Er habe auch keinerlei Einfluss auf die Ermittlungen und die Staatsanwaltschaft genommen.

Grote legt Wert darauf, dass das Verfahren durch die Polizei von Amts wegen eingeleitet wurde und man bei ihm danach den erforderlichen Strafantrag eingeholt habe. "Es war dabei gewiss nicht die einzige Beleidigung, die ich in den vergangenen Jahren erfahren habe - und auch bei weitem nicht die Schlimmste", so Grote. In den anderen Fällen sei es seiner Kenntnis nach aber nicht zu Hausdurchsuchungen gekommen. Im vorliegenden Fall habe die Staatsanwaltschaft aber eigenständig entschieden, eine Durchsuchung zu veranlassen.

Andy Grote: "Niemand muss sich in Deutschland beleidigen lassen"

Es sei jedoch ausdrücklich politisch gewollt, dass "Hate Speech" im Netz viel stärker und niedrigschwelliger bekämpft werden solle. "Das ist in Hamburg im Koalitionsvertrag ausführlich vereinbart worden und wird auch auf Bundesebene vorangetrieben", sagt Grote. Auch Hausdurchsuchungen würden dabei verstärkt durchgeführt, wenn sich dadurch die Möglichkeit ergebe, Straftaten nachweisen zu können. "Niemand muss sich in Deutschland beleidigen lassen", sagt Grote - und dies gelte eben auch für Politiker.

Grote ermutigt zudem alle Opfer von "Hate Speech", entsprechende Strafanzeigen zu stellen. Die bundesweite Aufmerksamkeit und Häme seien für ihn und auch sein persönliches Umfeld "nicht schön", er werde sie aber ertragen wie auch die Beleidigungen gegen ihn. "Ich trete für einen respektvollen Diskurs ein. Wir sollten dabei aber denjenigen, die Beleidigungen äußern, nicht erlauben, sich nur als Opfer darzustellen", sagte Grote.

Gerhard Strate: "Rechtlich gesehen ist das gar nichts"

Juristisch ist zumindest umstritten, ob der Tweet gegen Grote überhaupt einen Straftatbestand erfüllt. "Rechtlich gesehen ist das gar nichts", sagte der renommierte Hamburger Strafverteidiger Gerhard Strate dazu auf Anfrage dem Abendblatt. Anders könnte dies laut Strate zwar bewertet werden, falls der Urheber des Tweets etwa auch behauptet hätte, dass Grote ein kleines Geschlechtsteil habe. "So ist diese Äußerung aber keine Beleidigung und auch kein 'Hate Speech'."

Strate zeigte sich erstaunt darüber, dass ein Ermittlungsrichter die Durchsuchung "humorlos und offenbar ohne genauere Prüfung" genehmigt hat. Als ungewöhnlich gilt unter Juristen auch, dass die Staatsanwaltschaft selbst die Durchsuchung avisiert habe. Üblicher ist, dass die ermittelnden Beamten der Polizei einen solchen Schritt anregen und die Staatsanwaltschaft dann die Entscheidung über einen Antrag beim Ermittlungsrichter trifft.

Staatsanwaltschaft: Urheber des Tweets Grote nicht kooperativ

Die Staatsanwaltschaft äußert sich bislang nur schriftlich zu dem Fall – geht dabei aber auf die genauen Abläufe nicht ein. "Es handelt sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit einer Beleidigung im Internet, zu dem keine detaillierten Auskünfte erteilt werden können", so die Erste Staatsanwältin Liddy Oechtering.

Die Durchsuchung sei jedoch notwendig geworden, da sich der Urheber des Tweets gegen Grote "nichtkooperativ" verhalten habe - und sie sei "verhältnismäßig durchgeführt" worden. "Allein die Feststellung, dass ein Beschuldigter Nutzer des Accounts ist, von dem ein strafbarerer Inhalt verbreitet wurde, reicht für den Tatnachweis in der Regel nicht aus", erklärt die Staatsanwaltschaft dazu.

"Pimmelgate" – Nutzer twitterte Durchsuchungsbeschluss

Die Polizei hatte am Mittwoch darauf verwiesen, dass es sich bei diesem Sachverhalt um ein laufendes Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit einer Beleidigung im Internet handele, zu dem keine detaillierten Auskünfte erteilt werden können. Polizeisprecherin Evi Theodoridou teilte auf Anfrage aber mit: "Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Hamburg einen Durchsuchungsbeschluss erlassen, welcher am Mittwochmorgen an der Bernhard-Nocht-Straße vollstreckt wurde." Offenbar wurden dabei mehrere elektronische Geräte des Mannes sichergestellt.

Um 6 Uhr klopften laut Twitter-Nutzer "ZooStPauli", der einen Auszug des Durchsuchungsbeschlusses in dem sozialen Medium postete, sechs Beamte an seine Wohnungstür und nahmen sein Zuhause unter die Lupe. "Durch einen glücklichen Zufall waren die Kinder nicht involviert", schrieb er auf Twitter.

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"Pimmelgate": Andy Grote sorgt für "Streisand-Effekt" im Netz

Ziel der Maßnahme sei die Feststellung gewesen, wer konkreten Zugriff auf den Twitter-Account habe, von dem die Beleidigung veröffentlicht wurde und damit das Auffinden von tatrelevanten Beweismitteln.

Auf Twitter gibt es seit Mittwochnachmittag rege Resonanz auf die Durchsuchung – oder besser gesagt einen regelrechten Shitstorm. In Tausenden Kommentaren stellen Nutzer – darunter Prominente und Politiker – die Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung infrage, üben massive Kritik oder reagieren mit weiteren zum Teil ironischen "Pimmel"-Beiträgen und bringen den sogenannten "Streisand-Effekt" ins Spiel.

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Andy Grotes "Pimmelgate" – viele Frauen sind empört

"Wer seine Macht missbraucht und anderen wegen einer 'Beleidung' unter einem Tweet(!) die Polizei mit Hausdurchsuchung auf den Hals hetzt, ist ein wahrer P*mmel!" oder "Ach Andy, das war n echt bepimmelter Schachzug" lauten einige der Kommentare.

Unter dem Pseudonym "riegeros" schrieb die Autorin und Poetry Slammerin Veronika Rieger: "Bei meinem letzten Shitstorm habe ich drei Gewalt- und Vergewaltigungsandrohungen angezeigt, alles wurde fallen gelassen mit der Begründung da könne man nicht ermitteln. Aber Hauptsache die Beleidigung als Pimmel führt zur Hausdurchsuchung." Der bekannte Satiriker Jan Böhmermann retweetete den Beitrag.

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Auch viele andere Frauen äußerten sich ähnlich zum "Pimmelgate" – darunter auch die Fernsehmoderatorin Ruth Moschner. Sie schrieb: "Wow. Heißt das jetzt 'Pimmel' sagen, wird krasser strafrechtlich verfolgt, als 'Pimmel' als Bilder zu verschicken. Auf meine Strafanzeigen hat es bisher nix gegeben."

Im Polizeipräsidium ist von "VIP-Bonus" für Grote die Rede

In Polizeikreisen sorgt die Affäre für große Aufregung. Viele Beamte sind ebenfalls verwundert über die Hausdurchsuchung. "Polizistinnen und Polizisten in Hamburg sind ebenso Repräsentanten des Staates wie Herr Grote – und sie sind jeden Tag Beleidigungen ausgesetzt", sagte Jan Reinecke, Landeschef des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), dem Abendblatt. "Da fallen meist noch sehr viel härtere Wörter. Und viele dieser Äußerungen werden auch zur Anzeige gebracht – die Verfahren jedoch oftmals eingestellt." Mit Blick auf die Hausdurchsuchung sagte Reinecke zum aktuellen Fall: "Diese Rückendeckung würden wir uns sehr häufig wünschen".

Hinter den Kulissen werden Beamte noch deutlicher. Im Präsidium ist auch von einem "VIP-Bonus" für Grote die Rede. "Das ist bitter, wenn man sieht, wie die Belastungssituation insgesamt ist", heißt es. Politisch bleibe Grote seit langem Antworten darauf schuldig, welche Aufgaben angesichts einer dünnen Personaldecke wegfallen sollten. "Man fragt sich dann jetzt auch, welcher andere Fall mit Blick auf die Ressourcen im Gegenzug für die Hausdurchsuchung erst einmal liegenbleibt".

Jedoch gibt es im Präsidium auch gewichtige Stimmen, die davor warnen, Grote bereits Amtsmissbrauch zu unterstellen: "Wir sollten uns als Gesellschaft einig sein, dass wir Hate Speech nicht akzeptieren können. Statt Herrn Grote sein Recht abzusprechen, sich dagegen zu wehren, sollten Beleidigungen auch konsequent zur Anzeige gebracht werden."

Grüne: "Konkreter Fall wirft Frage der Verhältnismäßigkeit auf"

Die Grünen-Bürgerschaftsfraktion stellt wie viele Twitter-Nutzer die Verhältnismäßikeit in Frage und stellt dabei einen Vergleich zu der Grünen-Bundestagabgeordneten Renate Künast her. "Natürlich sind die Reaktionen auf #Pimmelgate unterhaltsam und laden zu infantilem Humor ein – tatsächlich ist die konsequente Strafverfolgung von Hass im Netz aber äußerst begrüßenswert", sagte Jennifer Jasberg, Vorsitzende der Grünen-Bürgerschaftsfraktion. Sie verringere die Enthemmung bei Beleidigungen.

"Der konkrete Fall, in dem offenbar das Wort Pimmel zu einem solchen Einsatz führte, wirft im Gegensatz zu juristischen Klärungen bei Beschimpfungen, die vor allem Frauen tagtäglich erfahren, die Frage der Verhältnismäßigkeit auf", so Jasberg. "Renate Künast musste durch mehrere Instanzen gehen, bis der Begriff 'Drecksfotze' als Beleidigung bewertet wurde."

Linken-Fraktion: "Vergleichsweise harmlose Beleidigung"

Für die Linken-Bürgerschaftsfraktion drängt sich der Verdacht einer "Zwei-Klassen-Justiz" auf. „Beleidigungen im Internet sind ein großes gesellschaftliches Problem. Leider erleben Betroffene häufig, dass selbst schlimmste Drohungen und Beleidigungen von der Polizei nicht intensiv verfolgt werden", sagte der Linken-Abgeordnete Deniz Celik am Donnerstag.

"Umso irritierender ist, dass im Fall Grote bei einer vergleichsweise harmlosen Beleidigung offensichtlich keine Kosten und Mühen gescheut werden." Es sei ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, die ohne Schutz bleiben. Celik: "Es muss dringend aufgeklärt werden, ob hier die Personalie Grote ausschlaggebend für das Handeln der Polizei war oder ob er sogar seine Finger im Spiel hatte.“ Zum Polizeieinsatz sagte der Linken-Politiker: „Das war absolut unverhältnismäßig. Es ist unerklärlich, warum ein so schwerwiegender Eingriff möglich war, obwohl die Urheberschaft des Tweets bereits geklärt war."

CDU: "Andy Grote hat dünnhäutig reagiert"

Die ehemalige Linken-Bürgerschaftsabgeordnete Christiane Schneider teilte via Twitter mit: "Peinliche Nummer des Innensenators, dem anscheinend jede Souveränität abgeht. Also holt er den Hammer raus."

Die CDU-Bürgerschaftsfraktion stellte klar, dass sich grundsätzlich niemand beleidigen lassen muss. "Auch nicht in den Sozialen Medien", so der CDU-Innenexperte Dennis Gladiator. "Aber wenn man als Innensenator gegen die eigenen Corona-Regeln verstößt und daraufhin Reaktionen im Netz erntet, stellt sich schon die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Mir scheint es, dass Grote in diesem Fall ziemlich dünnhäutig reagiert hat und jetzt bekommen es auch noch alle mit. Dumm gelaufen."

AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann sagte, der Senat schieße "mit Kanonen auf Spatzen – wie schon vor einigen Monaten, als Grote einen Maskenverweigerer mit dem Polizeihubschrauber verfolgen ließ". Dass Grote vor einiger Zeit selbst gegen Coronabeschlüsse verstoßen habe, dürfe in diesem Zusammenhang auch nicht vergessen werden.

Die FDP-Bürgerschaftsabgeordnete Anna von Treuenfels-Frowein forderte Justiz, Polizei und Innensenator auf, rasch für Aufklärung sorgen, "damit das vernünftige Anliegen gegen Beleidigungen und Hate Speech im Netz vorzugehen, keinen Schaden nimmt". Das Vorgehen der Behörden werfe die drängende Frage auf, ob es verhältnismäßig sei, wegen einer Beleidigungs-Anzeige eine Hausdurchsuchung durchzuführen.

SPD: "Vertrauen auf Arbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei"

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion äußerte sich hingegen zurückhaltender zum Wirbel um ihren Parteifreund. „Grundsätzlich gilt, dass Beleidigungen strafbar sind. Dabei ist es unerheblich, ob diese auf der Straße oder im Internet getätigt werden", so der SPD-Innenexperte Sören Schumacher. Jede Beleidigung müsse zur Anzeige gebracht werden – unabhängig davon, wen sie betreffe.

"Von Ferndiagnosen zur Verhältnismäßigkeit von Polizeieinsätzen kann ich nur abraten, denn diese Analysen sind in der Regel fehlerhaft und ungenügend", sagte Schumacher. "Wir vertrauen auf die gemeinsame Arbeit von Staatsanwaltschaft, Justiz und Polizei.“

Urs Tabbert, der justizpolitische Sprecher der Sozialdemokraten in der Bürgerschaft, fügte hinzu: "Wir sind gut beraten, solche Beschlüsse eines unabhängigen Gerichts, ohne genaue Aktenkenntnis nicht vorschnell in Frage zu stellen." Tabbert warnte darüber hinaus vor einer Aufweichung der Rechtslage bei verbalen Beleidigungen und stellte fest: "Im Übrigen steht es in einem Rechtsstaat jedem frei, Entscheidungen der Justiz einer gerichtlichen Überprüfung zu unterziehen."

Tipp vom Wettermann Kachelmann: "Pullermanns"

Der Wettermann Jörg Kachelmann hingegen twitterte einen Hinweis für "alle Menschen in Hamburg, die morgen länger als bis 6 Uhr schlafen wollen":

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Ultras St. Pauli werfen Andy Grote Amtsmissbrauch vor

Schwere Vorwürfe gegen Hamburgs Innensenator erheben die Ultras St. Pauli. Auf einem Transparent am Millerntor-Stadion, das inzwischen abgehängt wurde, werfen sie Grote Amtsmissbrauch vor. „Amtsmissbrauch trifft Peniswitze – Zoo bleibt stabil! Scheiß Andy Grote!“ war auf dem Transparant zu lesen. Auf der Website der Ultras St. Pauli veröffentlichten die Fußball-Fans unter der Überschrift „Sankt Pauli hält zusammen!“ ein Foto des Transparents.

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Grotes Tweet vom 30. Mai sorgte für hämische Kommentare

Ausgang für die beleidigende Bemerkung war Grotes Tweet vom 30. Mai. In diesem teilte er mit: "In der Schanze feiert die Ignoranz! Manch einer kann es wohl nicht abwarten, dass wir alle wieder in den Lockdown müssen… Was für eine dämliche Aktion!". Das kam jedoch nicht bei allen gut an, da der Innensenator wegen eines Umtrunks in der HafenCity mitten in Corona-Zeiten selbst für Schlagzeilen gesorgt hatte.

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Grote musste 1000 Euro Bußgeld für illegalen Umtrunk zahlen

Am 10. Juni 2020 hatte der SPD-Mann mit 30 (Partei-)Freunden seine erneute Vereidigung als Innensenator in dem Club 20457 gefeiert. Später hatte er betont, die Zusammenkunft sei mit der geltenden Corona-Verordnung vereinbar gewesen, da es sich um eine „gemeinsame Verabredung zu einem Gastronomiebesuch“ gehandelt habe. Die Bußgeldstelle sah das anders: Grote musste schließlich 1000 Euro Bußgeld zahlen, weil die Veranstaltung eben nicht mit den von ihm selbst erlassenen Regeln vereinbar war.

Vor diesem Hintergrund führte Grotes Tweet im Mai zu hämischen Kommentaren wie "Das sagt der Richtige. War im ignoranten Feiern ja auch mal ein ganz Großer", "Du warst allen ein tolles Vorbild…" oder "Wer im Glashaus sitzt.....".

Beleidigungen im Internet – bereits einige Durchsuchungen 2021

Zum aktuellen Fall teilte die Polizei Hamburg mit, dass Hausdurchsuchungen immer dann veranlasst werden, wenn eine Auffindevermutung von tatrelevanten Beweismitteln vorhanden ist. Polizeisprecherin Theodoridou: "Da viele Taten strafbarer Beleidigungen im Internet mittels internetfähigen Geräten begangen werden, werden auch in diesem Deliktsbereich regelhaft Durchsuchungen vorgenommen."

Alleine in diesem Jahr seien schon eine mittlere zweistellige Zahl von Durchsuchungsbeschlüssen in diesem Deliktsbereich vollstreckt worden.

Im Duden wird der Begriff "Pimmel" übrigens wie folgt definiert: "Substantiv, maskulin. Gebrauch: umgangssprachlich, oft familiär".