Hamburg. Die Vorgabe ist zunächst bis 8. Januar gültig. Für Videoübertragungen des Unterrichts soll das Schulgesetz geändert werden.

Diese neue Entscheidung zum Infektionsschutz an Schulen wollte Schulsenator Ties Rabe (SPD) offenbar nicht an die große Glocke hängen: Auch Grundschüler sollen im Präsenzunterricht vom 16. Dezember bis 8. Januar eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen – darüber informierte Rabes Behörde am Montag in einem Schreiben an die Schulleiter unter Punkt 8. Bis dato galt eine Maskenpflicht allein an den weiterführenden Schulen. Behördensprecher Peter Albrecht erklärte die Vorgabe am Dienstag damit, das Infektionsgeschehen an Schulen habe in den vergangenen zwei Wochen deutlich zugenommen – auch an Grundschulen. Es handele sich jedoch ausdrücklich um eine zeitlich befristete Vorgabe für die Grundschulen.

Wie berichtet, mussten Eltern bis Dienstagnachmittag den Schulen mitteilen, ob ihre Kinder bis zum 8. Januar am Präsenz- oder am Fernunterricht teilnehmen sollen. Wie das ausging, konnte die Behörde am Dienstagabend noch nicht sagen. „Wir gehen allerdings davon aus, dass nur ein kleiner Prozentsatz der Eltern die Präsenzbeschulung wahrnimmt“, sagte Sprecher Peter Albrecht.

56 Neuinfektionen an 43 Hamburger Schulen

Am Montag waren 56 Neuinfektionen an 43 Schulen gemeldet worden, wobei dies 47 Schüler und neun Schulbeschäftigte betraf. Im Wochenvergleich sei damit die Anzahl der Neuinfektionen um 24 Prozent gestiegen, so die Schulbehörde. Insgesamt waren am Montag 433 Infektionen gemeldet, die 192 Schulen betrafen. Ende vergangener Woche waren 189 Schulen betroffen gewesen. In Quarantäne befanden sich am Montag 97 Klassen von insgesamt rund 9500 sowie 299 Schulbeschäftigte. Seit Ende der Herbstferien ist es zu 2859 Neuinfektionen gekommen, die 2303 Schüler und 556 Schulbeschäftigte betroffen haben.

CDU und AfD haben Schulsenator Ties Rabe (SPD) dafür kritisiert, dass es fast ein Jahr nach Pandemiebeginn keinen rechtlichen Rahmen für Videoübertragung des Unterrichts gibt – was die Distanzbeschulung erschwert. Wie berichtet kollidiert laut Behörde das Streaming möglicherweise mit dem Überwachungsverbot aus dem Schulgesetz.

AfD: Schulsenator hat die Digitalisierung „verpennt“

„Die Aussage der Schulbehörde, es handele sich beim Digitalunterricht mit Videostreaming um ‚rechtliches Neuland‘, ist aberwitzig“, sagte CDU-Schulpolitikerin Birgit Stöver. „Bereits seit dem ersten Lockdown im Frühjahr diskutieren wir über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die es für den Digitalunterricht direkt aus dem Klassenraum zu schaffen gilt.“ Die CDU bringe einen Antrag in die Bürgerschaftssitzung am heutigen Mittwoch ein, mit dem sie auch fordere, die gesetzlichen Grundlagen für eine Unterrichtsübertragung per Video zu schaffen.

AfD-Fraktionschef Alexander Wolf sagte, Schulsenator Ties Rabe habe die Digitalisierung „verpennt“. Auch Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar teilt die Bedenken der Behörde nicht. „Livestreaming des Unterrichts ist keine Videoüberwachung. Insoweit steht das Verbot der Videoüberwachung in Klassenräumen dem nicht entgegen“, so Caspar. „Wir teilen gleichwohl die Auffassung der Schulbehörde, dass eine gesetzliche Grundlage für einen Livestream des Unterrichts im Schulgesetz eingeführt werden sollte.“ Er habe dem Senat schon im Mai eine Beratung dazu angeboten, sagt Caspar. „Die Beratung kann jedoch nur erfolgen, wenn sie auch abgerufen wird.“

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Behördensprecher Peter Albrecht sagte, dass im Januar das Schulgesetz geändert werden solle, damit „künftig sogar der Unterricht aus dem Klassenraum per Videostreaming in das Kinderzimmer übertragen werden kann“.

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