Hamburg . Scharfe Kritik von CDU und AfD: Senator Rabe hätte rechtliche Rahmenbedingungen für den Distanzunterricht schaffen müssen.

CDU und AfD haben Schulsenator Ties Rabe (SPD) dafür kritisiert, dass es fast ein Jahr nach Beginn der Corona-Pandemie noch keinen rechtlichen Rahmen für Videoübertragung des Unterrichts gibt – was die Distanzbeschulung deutlich erschwert. Die Schulbehörde hatte auf Abendblatt-Anfrage eingeräumt, dass Digitalunterricht mit Videostreaming aus Klassenräumen nicht ohne weiteres möglich ist.

Die Übertragung kollidiere mit dem Überwachungsverbot des Schulgesetzes. Ausnahme: Es liegt eine Einverständniserklärung von Lehrer und Schülern vor. Auf die Frage, warum man die Probleme seit dem Frühjahr nicht gelöst habe, hieß es aus der Behörde von Schulsenator Rabe, es handle sich um „rechtliches Neuland“. Man führe Gespräche und gehe davon aus, im Januar zu einer Lösung zu kommen.

Schulen in der Corona-Krise: "Rabe hat seine Hausaufgaben nicht gemacht"

„Die Aussage der Schulbehörde, es handele sich beim Digitalunterricht mit Videostreaming um ‚rechtliches Neuland‘, ist aberwitzig und die Ankündigung eine Lösung im Januar zu präsentieren, ist einfach zu spät“, sagte CDU-Schulpolitikerin Birgit Stöver. „Bereits seit dem ersten Lockdown im Frühjahr diskutieren wir über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die es für den Digitalunterricht direkt aus dem Klassenraum zu schaffen gilt.“

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Die CDU-Fraktion werde dazu einen Antrag in die Bürgerschaftssitzung am heutigen Mittwoch einbringen, mit dem sie auch fordere, die gesetzlichen Grundlagen für eine Unterrichtsübertragung per Video zu schaffen, so Stöver. „Der Schulsenator muss nun schnellstmöglich handeln und darf dies nicht weiterhin auf die lange Bank schieben.“ AfD-Fraktionschef Alexander Wolf sagte: „Jetzt werden die Schulen runtergefahren und es zeigt sich, dass der Schulsenator Rabe seine Hausaufgaben nicht gemacht hat. Die Digitalisierung hat er verpennt und nun werden Schüler, Eltern und Lehrer im Stich gelassen.“

Datenschutzbeauftragter teilt Rabes Bedenken nicht

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar teilt die Bedenken der Rabe-Behörde zum Videostreaming offenbar so nicht. „Livestreaming des Unterrichts ist keine Videoüberwachung. Insoweit steht das Verbot der Videoüberwachung in Klassenräumen dem nicht entgegen“, sagte Caspar dem Abendblatt. „Wir teilen gleichwohl die Auffassung der Schulbehörde, dass eine gesetzliche Grundlage für einen Livestream des Unterrichts im Schulgesetz eingeführt werden sollte.“

Bereits im Mai habe seine Behörde für die Ausarbeitung ihre Unterstützung angeboten. Finanzielle Mittel sollten durch den Digitalpakt des Bundes „hinreichend vorhanden“ sein, so Caspar. „ Die Beratung kann jedoch nur erfolgen, wenn sie auch abgerufen wird.“

In der Schulbehörde ist man derweil mit der eigenen Arbeit offenbar zufrieden. Man habe "die Ausstattung der Schulen in den letzten Monaten mit 40.000 zusätzlichen Laptops, neuen und gut funktionierenden Computer-Programmen sowie einer Verdopplung der Klassenräume mit WLAN-Anschluss so stark verbessert, dass jetzt sehr viele Klassen über Videokonferenzen lernen können", sagte Behördensprecher Peter Albrecht am Dienstagabend. "Kein anderes Bundesland bietet eine derart gute Infrastruktur. Damit künftig sogar der Unterricht aus dem Klassenraum per Videostreaming in das Kinderzimmer übertragen werden kann, soll im Januar das Schulgesetz geändert werden."

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