Hamburg. Trotz Finanzierungszusage hat der Bund den Antrag noch nicht bewilligt. Bürgerschaft hatte mit einem Ergebnis Ende 2020 gerechnet.

Beifall brandete unter den Abgeordneten auf, als sich die Bürgerschaft am 12. Februar dieses Jahres einstimmig für den Wiederaufbau der Bornplatz-Synagoge ausgesprochen hatte. Der Schock nach dem antisemitischen Anschlag von Halle, bei dem zwei Menschen ihr Leben verloren, saß tief, und das Wiederentstehen des einst größten jüdischen Gotteshauses Norddeutschlands wird als ein wichtiger Baustein für das Vorhaben angesehen, jüdisches Leben auch in Hamburg wieder sichtbarer zu machen.

Eine Machbarkeitsstudie soll eine Reihe von Fragen lösen, die sich im Zusammenhang mit der Rekonstruktion der Synagoge stellen. Unter anderem geht es um die räumliche Situation des Joseph-Carlebach-Platzes, wie der Bornplatz heute heißt. Ein Problem stellt der denkmalgeschützte Luftschutzbunker dar, der direkt an das Areal grenzt, auf dem die Synagoge stand. Der Senat wird in dem Beschluss der Bürgerschaft ersucht, „auf Basis der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie der Bürgerschaft bis zum 31.12.2020 zu berichten“.

Antragsverfahren ist kompliziert und aufwendig

Doch dazu wird es bis zum Jahresende keinesfalls kommen. Denn bislang hat die Jüdische Gemeinde Hamburg noch nicht einmal den Auftrag für die Studie erteilen können. „Die Jüdische Gemeinde Hamburg hat im April den erforderlichen Zuwendungsantrag bei dem für die Antragsbearbeitung zuständigen Bundesverwaltungsamt eingereicht. Das Antragsverfahren ist noch nicht abgeschlossen“, schreibt der Senat in seiner Antwort auf eine aktuelle Kleine Anfrage der CDU-Bürgerschaftsabgeordneten André Trepoll und Dennis Gladiator.

Stricharz, 1. Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde Hamburg, zeigt auf ein Foto der Bornplatzsynagoge.
Stricharz, 1. Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde Hamburg, zeigt auf ein Foto der Bornplatzsynagoge. © dpa

Tatsächlich hat sich das Antragsverfahren als kompliziert und aufwendig erwiesen. Inzwischen hat die Jüdische Gemeinde mit Unterstützung der Senatskanzlei ein umfangreiches Auftrags- und Leistungsverzeichnis für die Machbarkeitsstudie eingereicht. „Das Verzeichnis bietet eine Übersicht über das historische Bauwerk und den archivierten Planbestand und listet die Untersuchungsgegenstände der Machbarkeitsstudie unter Berücksichtigung des von der Jüdischen Gemeinde entwickelten Nutzungskonzepts auf“, heißt es in der Senatsantwort auf die CDU-Anfrage.

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Finanzierung der Studie ist längst gesichert

Dabei ist die Finanzierung der Studie längst gesichert: Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat auf Initiative des Bundestagsabgeordneten Rüdiger Kruse (CDU) und des Ex-Abgeordneten Johannes Kahrs (SPD) bereits 600.000 Euro dafür bereitgestellt. Die Gemeinde hofft nun, dass der Antrag noch in diesem Jahr bewilligt wird. Dann folgt eine europaweite Ausschreibung für die Studie, die selbst etwa ein halbes Jahr in Anspruch nehmen wird. Damit dürfte ein Ergebnis erst Ende 2021 vorliegen.

„Es ist traurig, dass das Vorhaben trotz der sicheren Finanzierung des Bundes kaum vorangekommen ist. Vor einem Jahr wurde die Studie vom Ersten Bürgermeister angekündigt. Aber mit warmen Worten und bloßen Ankündigungen wird die Synagoge nicht gebaut“, sagt Trepoll. Zumindest müsse die Machbarkeitsstudie in diesem Jahr noch in Auftrag gegeben werden und die jüdischen Gemeinden brauchten mehr Unterstützung durch den Senat.