Hamburg. Als eines der letzten Bundesländer hat die Stadt keine Lockerung beschlossen. Gastronomen und Hoteliers fordern Änderungen.

Wenn es um die Lockerung von Corona-Verboten geht, ist Hamburg im Vergleich zu anderen Bundesländern besonders streng. Ein Beispiel dafür ist, dass in der Hotellerie- und Gastronomie nach wie vor keine Büfetts zur Selbstbedienung angeboten werden dürfen. Vor allem die Hotels, die nun anstatt Frühstücksbüfetts den Gästen die Wurst- und Käseplatte, Brötchen und Getränke am Tisch servieren oder extra Personal an den Büfetts abstellen müssen, die den Gästen das Essen anreichen, drängen nun auf ein Ende dieser Regel.

Büfettverbot große Belastung für Gäste und Personal

„Das derzeitige Büfettverbot in Hamburger Hotels ist eine sehr große Belastung für die Gäste und das Personal. Zudem verursacht es zusätzliche Kosten. Die geltenden Abstandsregeln können auch am Büfett eingehalten werden“, sagte Dehoga-Präsident Franz Klein dem Abendblatt. Klein kündigte an: „Der Dehoga wird sich deshalb beim Senat dafür einsetzen, dass, wie in den anderen Bundesländern, in der nächsten Rechtsverordnung eine entsprechende Lockerung vorgenommen wird.“

Auf Abendblatt-Anfrage sagte eine Sprecherin der Gesundheitsbehörde. „Wir treffen neue Entscheidungen erst, wenn wir die Auswirkungen der bisherigen Lockerungen auf das Infektionsgeschehen mit einem entsprechenden zeitlichen Abstand beurteilen können. Der nächste anstehende Termin, zu dem eine Lockerung möglich wäre, ist damit der 1. September, zu dem voraussichtlich eine angepasste Verordnung in Kraft treten wird.“

Ob dann auch wieder Büfetts zur Selbstbedienung angeboten werden dürfen, konnte die Sprecherin zum „gegenwärtigen Zeitpunkt“ nicht sagen.

Corona-Auflagen seien auch bei Büfetts denkbar

Handlungsbedarf sieht Annette Bätjer, Direktorin vom Mövenpick-Hotel an der Sternschanze: „Es ist nicht nur für uns als Gastgeber, sondern erst recht für unsere Gäste völlig unverständlich, dass wir in Hamburg unseren Gästen keine Büfetts anbieten dürfen.“ In vielen anderen Bundesländern und somit auch in anderen Mövenpick--Hotels seien Frühstücksbüfetts wieder erlaubt. Selbstverständlich unter Corona-Auflagen, aber diese könnte das Hotel in Hamburg natürlich auch einhalten, sagte Bätjer dem Abendblatt.

Die Hoteldirektorin nennt Beispiele, wie aktuell der Start in den Tag organisiert ist: „Wenn wir drei verschiedene Frühstücksarten auf Tellern vorbereiten, ist die Wartezeit relativ gering, aber wir mussten extrem viel wegschmeißen.“ Eine weitere Option: „Die Frühstücksbestandteile werden in der Showküche hinter Plexiglas präsentiert und vom Mitarbeiter angereicht. Der Vorteil ist, es ist relativ wenig wegzuschmeißen. Der Nachteil ist, die meisten Gäste brauchen viel Zeit zum Auswählen, somit ist die Wartezeit in der Schlange sehr lang.“

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Auch Sie sagt: „Wir haben durch das À-la-carte-Frühstück einen hohen Mehraufwand. Wir brauchen deutlich mehr Personal in der Küche und im Service, als wenn wir ein Frühstücksbüfett anbieten. Außerdem müssen die Gäste längere Wartezeiten in Kauf nehmen.“