Hamburg. Finanzielle Einbußen wegen Corona-Auflagen: 130 Restaurantbetreiber und Hoteliers fordern Millionen an Schadenersatz.

Auf die Stadt Hamburg kommt eine Klagewelle von Gastronomen, Hoteliers und aus der Eventbranche zu. Die Unternehmer wollen Schadenersatzansprüche geltend machen, die ihnen durch die Corona-Verordnungen entstanden sind. Die Initiative geht von einem Bund der Gastfreundschaft aus, den Hamburger Gastronomen gegründet haben, sowie Deutschlands größter Verbraucherschutzkanzlei Gansel Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin.

Bislang haben sich in Hamburg nach Abendblatt-Informationen 130 Betriebe der Aktion angeschlossen, deutschlandweit sind es rund 1100. „Wir wollen zum einen finanzielle Entschädigungen für die Zeit der coronabedingten Betriebsschließungen von Mitte März bis Mitte Mai erreichen und zum anderen natürlich auch den Schaden gegenüber den Bundesländern geltend machen, der den Betrieben wegen der aktuell geltenden Vorschriften entsteht“, sagte Rechtsanwalt Philipp Caba aus der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte.

Gastronomen und Hoteliers fordern Schadensersatz

Zunächst schickt die Kanzlei für die Gastronomen und Hoteliers in den nächsten Wochen sogenannte „Anspruchsschreiben“ an die Behörden. „In diesen Schreiben werden gegenüber dem Senat die von uns für jeden Betrieb individuell ermittelten Schadenersatzansprüche geltend gemacht, und die Stadt wird aufgefordert, die Schadenssumme zu zahlen“, sagt der projektverantwortliche Jurist Caba.

Aber wonach richten sich die Schadenersatzansprüche? „Es werden die Betriebskosten abzüglich der ersparten Aufwendungen geltend gemacht. Das heißt: alle Kosten, die während der Schließung weitergelaufen sind, und mit Abschlag auch der Umsatz, der sich auf die Zahlen des vergangenen Jahres bezieht.“ Ziel sei es, deutschlandweit Schadenersatzansprüche von insgesamt rund einer Milliarde Euro geltend zu machen. Dieses Volumen könne erreicht werden, wenn sich mindestens 5000 Betriebe aus dem Gastgewerbe der Aktion anschließen.

Jurist strebt Konsens mit den Bundesländern an

Für den Anspruch auf die finanzielle Entschädigung gibt es nach Darstellung von Caba verschiedene juristische Ansätze. „In erster Linie ist es das Infektionsschutzgesetz. Demnach müssen bei rechtmäßiger Anwendung des Gesetzes diejenigen entschädigt werden, die wegen staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung einer Infektion Vermögensnachteile erleiden.“

Die Stadt wird wohl nicht auf die Forderungen aus den Anspruchsschreiben eingehen, dann folgt der nächste Schritt. „Wir werden vor den Landgerichten, also auch in Hamburg, Klage einreichen. Dabei handelt es sich um sogenannte Musterprozesse. Durch einen Prozessfinanzierer steht uns ein Millionenbetrag zur Verfügung, damit können wir rund 250 Klagen führen, und für die Unternehmen entsteht dadurch kein Kostenrisiko“, sagte Caba. Wenn es notwendig sei, werde der Klageweg bis vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschritten. Dem Juristen ist aber wichtig: „Am Ende soll es nicht darum gehen, jedes Verfahren durch die Gerichtsinstanzen zu treiben, sondern darum, einen Konsens mit den Bundesländern zu finden."

„Wir wissen nicht, wie lange Umsatzeinbußen andauern“

Der Bund für Gastfreundschaft wurde im März im Zuge der Corona-Krise und der damit verbundenen Folgen für das Gastgewerbe von drei Branchengrößen ins Leben gerufen. Einer davon ist Johannes Riffelmacher, der gemeinsam mit Partnern die Salt&Silver-Zentrale mit zwei Restaurants an der St. Pauli Hafenstraße betreibt. „Wir haben überhaupt keine wirtschaftliche Perspektive, weil wir nicht wissen, wie lange die Corona-Vorschriften und die damit verbunden Umsatzeinbußen noch anhalten. Wir fühlen uns vom Staat wirklich im Stich gelassen und haben uns deshalb dazu entschlossen, dass nun eine breite juristische Auseinandersetzung mit der Thematik dringend notwendig ist.“

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Riffelmacher meint: „Damit wir überhaupt eine Existenzgrundlage haben, brauchen wir eine umfassende finanzielle Unterstützung, die bislang zur Verfügung gestellten Hilfsfonds der Regierung reichen nicht aus.“

Bullerei-Chef ist einer der Initiatoren der Klage

In Hamburg muss in Lokalen zwischen den Tischen ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden, dadurch stehen weniger Kapazitäten zur Verfügung. „Durch Außengastronomie können noch die Umsatzeinbußen zumindest zum Teil aufgefangen werden, aber was ist ab Herbst, wenn die Terassen wetterbedingt nicht mehr genutzt werden können? Dann brechen die Umsätze wieder um mindestens 50 Prozent ein“, so Riffelmacher.

Ein weiterer Initiator ist neben Koral Elci (Kitchen Guerilla) auch Patrick Rüther, der mit Tim Mälzer die Bullerei im Schanzenviertel führt. Außerdem betreibt Rüther gemeinsam mit Partnern die Brauwerkstätten ÜberQuell in den Riverkasematten am Hafen. Rüther kritisiert: „Um eine unkontrollierbare Virusausbreitung zu verhindern, waren die von der Politik getroffenen Einschränkungen sicher angemessen und sinnvoll. Aber obwohl alle Bürger davon profitierten, wurde die Rechnung nicht fair aufgeteilt.“ Restaurants, Bars, Caterer, Eventveranstalter und Hotels hätten bisher die Last vorrangig tragen müssen, und das müsse jetzt ein Ende haben.