Hamburg. Anhand welcher Vorgaben entscheidet welche Behörde über Quarantäne? Und was passiert dann? Das Abendblatt hat nachgefragt.

Zum Start des neuen Schuljahrs ist es so gekommen wie erwartet: Der Regelbetrieb hat zwar begonnen an Hamburgs Schulen, aber es sind schon etliche Corona-Infektionen von Schülern und Lehrern gemeldet worden.

Am Dienstagabend galten 24 Betroffene von 22 Schulen als infiziert, davon drei Lehrer. Am Montag waren insgesamt 23 Infektionen bekannt, die 19 Schulen betrafen, nicht insgesamt 26 Fälle, wie die Schulbehörde zunächst mitgeteilt hatte.

Infizierte Schüler und Lehrer gelten nach zwei Wochen als wieder gesund

Die Veränderung der Statistik hängt auch damit zusammen, dass Betroffene nach einer zweiwöchigen Quarantäne nicht mehr als infiziert gelten und dann aus der Statistik herausfallen. So seien einige Schulen, die mehrere Fälle von Betroffenen gemeldet hatten, die zum Beginn des neuen Schuljahres noch als infiziert galten, inzwischen herausgefallen, sagt Peter Albrecht, Sprecher der Schulbehörde.

Dafür seien jedoch zuletzt mehrere Schulen hinzugekommen, die jeweils eine Infektion gemeldet hatten. In anderen Worten: „Die am Dienstag gemeldeten Fälle verteilen sich auf mehr Schulen.“

Die meisten Corona-Fälle an Hamburger Schulen sind Reiserückkehrer

Bei den meisten Fällen handele es sich um Reiserückkehrer, die sich im Urlaub angesteckt und dies vor dem Betreten der Schule gemeldet hätten, so die Schulbehörde. Wegen eines bestätigt infizierten Kindes muss eine vierte Klasse der Grundschule Rönnkamp in Schnelsen vorerst zu Hause bleiben. Weitere ähnliche Maßnahmen an anderen Schulen seien bisher nicht nötig gewesen, so die Schulbehörde.

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Die Gesundheitsbehörde erklärt, die aktuell bekannten Fälle seien kein Indikator dafür, dass an den Schulen ein Infektionsgeschehen stattgefunden habe. „Es gibt bisher noch kein solches Infektionsgeschehen an Hamburger Schulen“, sagt Behördensprecher Martin Helfrich. Vielmehr dienten Maßnahmen wie an der Grundschule Rönnkamp dazu, ein Infektionsgeschehen zu verhindern.

Wer entscheidet über Quarantäne-Maßnahmen?

Doch wer entscheidet über Quarantäne-Maßnahmen für Mitschüler und Lehrer, die mit infizierten Schülern Kontakt hatten? Dafür seien die bezirklichen Gesundheitsämter zuständig, sagt Schulsenator Ties Rabe (SPD). Deren Vorgaben sollen die Schulen umsetzen.

Die Gesundheitsämter orientierten sich an den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts (RKI) in Berlin zur Kontaktpersonenverfolgung, erklärt die Gesundheitsbehörde. Demnach werden Kontaktpersonen abhängig von der Nähe, Dauer und der Intensität ihres Kontaktes mit dem Infizierten in Kontaktpersonen ersten Grades (eher hohes Infektionsrisiko) und zweiten Grades (eher niedriges Infektionsrisiko) unterteilt.

Auf dieser Einschätzung basiert dann die Entscheidung des Amtes, ob die Quarantäne für den einen bestätigt infizierten Schüler ausreicht oder Quarantäne etwa für eine ganze Schulklasse nötig ist.

Gesundheitsbehörde erläutert das Vorgehen bei Corona-Verdacht an Schulen

Wie das konkret aussehen kann, hat die Gesundheitsbehörde nun auf Abendblatt-Anfrage anhand von Beispielen in stark vereinfachter Form erläutert.

Erstes Beispiel: Ein Kind hat zu Hause Symptome wie Fieber, Husten und Halskratzen, die auf eine Covid-19-Erkrankung hinweisen können. Dann sollten die Eltern über den Hausarzt oder den Arztruf einen Corona-Test veranlassen. Das Kind geht dann nicht in die Schule. Die Eltern sollten die Schule informieren.

Fällt der Test positiv aus, nimmt das Gesundheitsamt seine Arbeit auf, verlangt von der Schule etwa die Klassenliste und die Liste der Lehrer, mit denen das Kind Kontakt hatte. Bereits zu diesem Zeitpunkt bespreche das Gesundheitsamt mit der Schule, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, so die Gesundheitsbehörde.

Zweites Beispiel: Ein Kind entwickelt in der Schule Symptome wie Fieber, Husten und Halskratzen. Es wird dann nach Hause geschickt. Die Eltern seien damit informiert und sollten einen Test veranlassen. Die Schule informiert das Gesundheitsamt, das mit der Kontaktverfolgung beginnt.

Was passiert, wenn Schüler in Quarantäne müssen?

Die Schulbehörde ist allerdings dafür zuständig, wie ein infizierter Schüler weiterhin am Unterricht teilhaben kann. Ties Rabe zufolge hat die Behörde vorgegeben, dass der Fernunterricht in solchen Fällen mehreren Regeln genügen muss:

  • Mindestens einmal pro Woche soll es einen „Live-Kontakt“ geben, das heißt, Lehrer sollen mit dem Schüler telefonieren oder über ein Videochatprogramm mit ihm sprechen.
  • Mehrmals in der Woche soll ein weiterer Austausch stattfinden, etwa via E-Mail.

Was, wenn Schüler zu Hause nicht nach Vorgabe arbeiten können?

Zwar soll die Schule vorrangig einen digitalen Weg nutzen. Doch wenn der Schüler nicht über die nötige Technik verfügt und etwa Hausaufgaben nicht in einem Dateiformat abspeichern kann, das die Schule für den Unterricht nutzt, müsse diese dafür sorgen, dass der Schüler Arbeitshefte in der Schule abholen und dort wieder abliefern könne.

Bisher gelten diese Regeln nur für einzelne infizierte Schüler. An Lehrkonzepten für den Fall, dass etwa eine ganze Klasse in Quarantäne muss, arbeite die Schulbehörde noch, sagte Rabe. Das werde „nur noch wenige Tage dauern“.