Hamburg. Urteil des Landgerichts Hamburg gegen Bruno D. ist vorerst nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft will auf Revision verzichten.
Nach dem Hamburger Urteil gegen einen früheren SS-Wachmann im KZ Stutthof haben zwei Nebenklagevertreter Revision eingelegt. Das sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch auf Anfrage. Zuvor hatte die Verteidigung erklärt, der Angeklagte wäre bereit, das Urteil zu akzeptieren, um einen Abschluss zu finden.
„Die Verteidigung wird nur dann Revision einlegen, wenn die Staatsanwaltschaft oder Nebenklagevertretende dieses ihrerseits ankündigen“, hatte Verteidiger Stefan Waterkamp gesagt. Nach der Mitteilung der Nebenklage erklärte Waterkamp, nun werde auch die Verteidigung Revision einlegen. Die Staatsanwaltschaft will nach Angaben einer Sprecherin auf Revision verzichten.
Bei Revision müsste Bundesgerichtshof Urteil prüfen
Sollten die Revisionen der Nebenklage durchgeführt werden, würde der Bundesgerichtshof eine auf den Schuldspruch beschränkte Überprüfung des Urteils vornehmen, teilte Waterkamp weiter mit. „Das Verfahren fände über weitere Monate keinen Abschluss und es wäre auch keine Änderung des Urteils zu Gunsten des Angeklagten in der Revision möglich. Aus diesen Gründen habe ich für den Fall von Nebenklagerevisionen eine Revisionseinlegung der Verteidigung angekündigt.“ Diese ermögliche eine umfassende Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof.
„Sollten die Nebenklagerevisionen allerdings wieder zurückgenommen werden, würde auch die Revision der Verteidigung nicht durchgeführt und das Urteil könnte in Rechtskraft erwachsen“, erklärte Waterkamp weiter.
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Ex-KZ-Wachmann zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt
Die Frist für einen Antrag auf Revision läuft noch bis Donnerstag. Eine Jugendstrafkammer am Landgericht hatte den 93 Jahre alten Angeklagten in der vergangenen Woche wegen Beihilfe zum Mord in 5232 Fällen und wegen Beihilfe zu einem versuchten Mord zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
Der Prozess fand nach Jugendstrafrecht statt, weil der Mann zu Beginn der Tatzeit im Jahr 1944 erst 17 Jahre alt war. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von drei Jahren Haft beantragt, die Verteidigung Freispruch gefordert.