Neustadt. Anwälte von Überlebenden hoffen auf Reue beim KZ-Wachmann, der sich zum “Helfer und Rädchen“ der Maschinerie gemacht habe.
„Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“ Auf dieses Zitat von Bertolt Brecht nahm am Dienstag im Stutthof-Prozess Rechtsanwalt Christoph Rückel Bezug, der mehrere der Überlebenden des Konzentrationslagers vertritt. Vom Angeklagten Bruno D., der zwischen August 1944 und April 1945 als Wachmann im KZ Stutthof tätig war, sei kein Widerstand erfolgt, sagte Rückel in seinem Plädoyer.
Stutthof-Prozess: Wachmann "beim Mord vieler Opfer ein Gehilfe"
Jedes Konzentrationslager sei grausam gewesen. „Das sieht jeder, ob er auf dem Wachturm steht“ oder in der Luxuswohnung des Lager-Kommandeurs wohne. Für die Überlebenden sei es wichtig, nicht nur Zeugen oder Opfer zu sein. Sie seien auch „die Stimmen der Geschändeten“. Und der Angeklagte sei beim Mord vieler Opfer ein Gehilfe gewesen.
„Der Befehl ist keine Entschuldigung. Menschen wurden entwürdigt. Und daran beteiligte sich jeder Wachmann“, betonte Rückel. Der Angeklagte habe in seinem letzten Wort noch die Möglichkeit, eine „altersweise, vielleicht von Reue getragene“ Aussage zu machen.
Angeklagtem wird Beihilfe zum Mord an 5230 Menschen vorgeworfen
Das letzte Wort wird für den 20. Juli erwartet, am 23. Juli soll in dem Prozess das Urteil gesprochen werden. Bruno D. (93) wird vorgeworfen, als damaliger SS-Wachmann in Stutthof Beihilfe zum Mord an 5230 Menschen geleistet zu haben. Dem Verfahren haben sich 42 Überlebende als Nebenkläger angeschlossen.
Das Interesse der Überlebenden sei festzustellen, was ihnen damals widerfahren ist „und dass sie auf diese Weise späte Gerechtigkeit erleben“, sagte Rechtsanwalt Feld. Das KZ Stutthof sei, wie jeder Ort, an dem staatlich sanktioniertes, organisiertes Morden stattfindet, „ein Ort, wo man nicht mitmachen darf“.
Viele Gefangene an lebensfeindlichen Bedingungen gestorben
Rechtsanwalt Rajmund Niwinski, der mehrere polnische KZ-Überlebende vertritt, betonte, dass in Stutthof auch sehr viele osteuropäische Gefangene umgekommen sind. Die meisten von ihnen seien an den lebensfeindlichen Bedingungen gestorben, die in Stutthof herrschten und die von den Nazis „in gefühlloser Gesinnung aufrecht erhalten“ worden seien.
Auf die „reibungslos laufende Tötungsmaschinerie“ der Nationalsozialisten wies Rechtsanwalt Stefan Lode hin. Die Wachleute im Konzentrationslager, zu denen der Angeklagte gehörte, seien „Helfer und Rädchen der Maschinerie“ gewesen, sagte Lode. Bruno D. habe beteuert, dass er es nicht gutgefunden habe, dass Menschen starben. „Dennoch hat er mitgemacht. Die Deutschen waren ein Volk von ganz vielen Helfern.“