Hamburg. Der frühere SS-Wachmann Bruno D. ist bereit, das Urteil gegen ihn zu akzeptieren – unter bestimmten Bedingungen.
Fünf Tage Tage nach dem Urteil gegen einen früheren SS-Wachmann im KZ Stutthof hat die Verteidigung angekündigt, das Urteil unter bestimmten Bedingungen akzeptieren zu wollen.
„Der Angeklagte wäre bereit, um einen Abschluss zu finden, das Urteil zu akzeptieren. Die Verteidigung wird nur dann Revision einlegen, wenn die Staatsanwaltschaft oder Nebenklagevertretende dieses ihrerseits ankündigen“, sagte Verteidiger Stefan Waterkamp am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in Hamburg.
Frist für Antrag auf Revision beträgt sieben Tage
Sollte von anderer Seite ein Revisionsverfahren in die Wege geleitet werden, „soll das Urteil in diesem Falle insgesamt durch den Bundesgerichtshof überprüft werden“, so Waterkamp weiter. Die Hamburger Staatsanwaltschaft war am Dienstagnachmittag zunächst nicht zu erreichen.
Die Frist für einen Antrag auf Revision beträgt sieben Tage. Sollten beide Seiten und auch die dazu berechtigten Nebenkläger auf Rechtsmittel verzichten, würde die Verurteilung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung rechtskräftig werden.
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Eine Jugendstrafkammer am Landgericht hatte den 93 Jahre alten Angeklagten am Donnerstag wegen Beihilfe zum Mord in 5232 Fällen und wegen Beihilfe zu einem versuchten Mord schuldig gesprochen. Der Prozess fand nach Jugendstrafrecht statt, weil der Mann zu Beginn der Tatzeit im Jahr 1944 erst 17 Jahre alt war. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von drei Jahren Haft beantragt, die Verteidigung Freispruch gefordert.
Am Freitag hatte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft betont, dass nun sehr genau überlegt werden müsse, ob eine Revision angesichts des Alters des Angeklagten sinnvoll oder ein rechtskräftiges Urteil wichtiger sei. „Das werden wir gründlich überlegen“, sagte die Sprecherin dazu.