Hamburg. Wie viele Personen sich trotz Corona treffen dürfen. Eine Übersicht, was in Hamburg und im Norden erlaubt ist.
Die sogenannte neue Normalität besteht trotz erster Lockerungen auch in Hamburg aus strengen Corona-Regeln. Grundlage dafür bildet die seit dem 27. Mai gültige und bis zum 30. Juni 2020 befristete Rechtsverordnung der Stadt. Vor allem für Partys gelten im Norden unterschiedliche Kontaktverbote.
Weiterhin gültig bleibt der Bußgeldkatalog, der unter anderem bei Nichtbeachten des Abstandsgebots (1,50 Meter an öffentlichen Orten) eine Strafgebühr von 150 Euro und bei Verstößen gegen hygienische Auflagen in Firmen und Geschäften von bis zu 1000 Euro vorsieht.
Was aber ist derzeit in Hamburg erlaubt – und was ist verboten?
Corona: Partys trotz Kontaktverbote
- Wer sich an öffentlichen Orten aufhält, muss zu anderen Menschen einen Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten. In Hamburg ist das Beisammensein nur mit bis zu zehn Personen aus zwei Haushalten gestattet. Diese Kontaktbeschränkung gilt auch für Partys in der eigenen Wohnung oder in der Gastronomie.
- Anders sieht es in Schleswig-Holstein aus. Dort sind ab dem 8. Juni Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen unabhängig von der Anzahl der Haushalte erlaubt.
- Etwas strengere Kontaktverbote gelten in Niedersachsen, wo die Zweit-Haushalts-Regel weiterhin Bestand hat. Bisher nicht festgelegt ist eine Obergrenze, wie viele Menschen aus zwei Haushalten sich treffen dürfen.
- Im Stadtstaat Bremen dürfen private Feiern sogar mit bis zu 20 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Menschen im Freien stattfinden.
Corona-Regeln für die Gastronomie
Restaurants, Kneipen, Biergärten, Cafés und Eisdielen können öffnen, wenn der Mindestabstand sowie die Hygieneregeln eingehalten werden. Für die Gäste gilt: Das Beisammensein ist nur mit Mitgliedern des eigenen und lediglich eines weiteren Haushalts erlaubt.
Die Auslieferung von Speisen und Getränken sowie deren Abverkauf zum Mitnehmen ist gestattet, wobei ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten ist. Dieser Abstand gilt auch für die Anordnung der Sitz- und Stehplätze zum Beispiel in den Restaurants.
Einzelhandel: Maske tragen
Das Einkaufen im Einzelhandel, in Lebensmittelläden und auf Wochenmärkten ist überall möglich. Die Kunden müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Geschäfte haben Sorge dafür zu tragen, dass die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden können und es nicht zu eng wird.
Corona: Tourismus und Hotels
Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen, Campingplätze können wieder Gäste empfangen – auch dafür gelten die neuen Regeln.
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Spielplätze, Kitas, Schulen
Öffentliche und private Spielplätze dürfen zwischen 7 und 20 Uhr besucht werden. Kitas bieten noch immer eine Notbetreuung an. Sie werden schrittweise geöffnet. Auch der persönliche Schulbesuch wird schrittweise und mit reduzierter Stundenzahl wieder ermöglicht. Alle Schüler bekommen mindestens fünf Unterrichtsstunden mit Präsenz.
Universitäten und Hochschulen
Das Studium ist nur online möglich. Ausgenommen sind Prüfungen und ausgewählte Praxisveranstaltungen.
Gottesdienste in Corona-Zeiten
In Kirchen, Moscheen und Synagogen können Gottesdienste stattfinden. Wegen der besonders starken Übertragung der Viren über Speichel und Tröpfchen ist das Singen und Spielen von Blasinstrumenten untersagt.
Trauungen und Trauerfeiern
In den Hamburger Trauzimmern dürfen sich bis zu zehn Personen zusammen aufhalten, inklusive Standesbeamten. Bei Bestattungen darf der persönliche Kreis der Verstorbenen, also Verwandte und Freunde, zusammenkommen.
Sport, Freizeit und Kultur
Grundsätzlich sind nur Sportarten erlaubt, bei denen man kontaktfrei trainieren kann. Alle privaten und öffentlichen Sportanlagen dürfen ihre Anlagen auf dieser Grundlage drinnen wie draußen öffnen. Umkleiden, Duschen und Clubräume bleiben geschlossen. Freibäder können öffnen, wenn sie ein Konzept zum Schutz vor Infektionen vorlegen.
Botanische Gärten, Tierpark Hagenbeck, Planetarium haben bei Begrenzung der Besucherzahl geöffnet. Törns auf Ausflugsschiffen sind mit halber Passagierkapazität möglich. Touristische, kulturelle und wissenschaftliche Führungen dürfen nur unter freiem Himmel mit höchstens bis zu 25 Personen durchgeführt werden. Bibliotheken, Archive, Museen, Galerien, Literaturhäuser, Bürgerhäuser und Gedenkstätten können öffnen.
Fahrschulen während der Corona-Krise
Praktischer und theoretischer Fahrunterricht ist zulässig mit entsprechenden Auflagen. Im geschlossenen Fahrzeug gilt Mund-und-Nasenschutz-Pflicht.
Besuchsrecht in Pflegeheimen
Menschen, die in Pflegeeinrichtungen leben, dürfen an wenigstens einem Tag pro Woche Besuch empfangen. Es sollte immer dieselbe Person zu Besuch kommen.
Friseur: Was erlaubt ist
Betriebe des Friseurhandwerks und Dienstleister für Körperpflege (zum Beispiel Nagelstudios) dürfen ihre Leistungen wieder anbieten. Die Kontaktdaten der Kunden sind unter Angabe des Datums zu nennen.
Corona-Verbote für Veranstaltungen
Untersagt sind weiterhin ohne Ausnahme Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen (Theater, Konzerte, Opern, Messen, Jahrmärkte, Volksfeste, Freizeitparks). Nicht gestattet sind die Angebote von Schwimmbädern (mit Ausnahme der Freibäder), Saunas, Dampfbäder, Thermen und Wellnesszentren. Geschlossen bleiben „Tanzlustbarkeiten“, insbesondere in Clubs, Diskotheken, Musikclubs. Auch Sisha-Bars und allen anderen Bars dürfen nicht öffnen.
Wie es in der Verordnung weiter heißt, dürfen auch Prostitutionsstätten wie Bordelle nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Ebenso die Bereitstellung von „Prostitutionsfahrzeugen“ und die „Erbringung sexueller Dienstleistungen“ sind untersagt.
Mehr noch: Wer in einem Hotel übernachtet und morgens ein Frühstücksbüfett erwartet, muss auf bessere Zeiten hoffen. Denn Büfetts bleiben weiterhin untersagt. Die Zubereitung von Speisen, das Grillen oder Picknicken an öffentlichen Orten sind untersagt.