Kiel. Restaurants in Schleswig-Holstein dürfen länger öffnen, auch Open-Air-Veranstaltungen mit 250 sitzenden Gästen sind möglich.
In Schleswig-Holstein werden vom kommenden Montag an weitere Corona-Maßnahmen zurückgenommen. So können Freibäder und Schwimmhallen wieder öffnen, ebenso Freizeitparks und Wellness-Bereiche in Hotels. Gefordert werden natürlich Konzepte der Betreiber über Abstandsgebote und Hygieneregeln. Größere Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel sind wieder möglich. Kneipen und Restaurants dürfen wieder bis um 23 Uhr öffnen – und nicht nur bis 22 Uhr.
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) sagte: „Mit der heutigen Einigung gehen wir einen weiteren Schritt auf dem Weg hin zu einer Logik, die jeden Einzelnen von uns weiter in die Pflicht nimmt. Jede und jeder von uns übernimmt durch die Einhaltung von Hygieneregeln Verantwortung für andere und sich selbst.“
Erleichterungen wird es auch bei den bisherigen Bestimmungen zu den Kontaktverboten geben. Treffen von bis zu zehn Personen sowohl im Privaten wie in der Öffentlichkeit sind vom 8. Juni an wieder zulässig. Die Maskenpflicht im öffentlichen Raum bleibt bestehen.
Geringes Infektionsgeschehen in Schleswig-Holstein
„Die heute vereinbarten Lockerungsschritte betreffen Bereiche unseres Lebens, die uns in dieser Zeit ein Stück Normalität zurückbringen können“, sagte Günther. Die Landesregierung trage damit der Tatsache Rechnung, dass Schleswig-Holstein im Moment ein geringes Infektionsgeschehen erlebe. „Damit das so bleibt, appelliere ich an jeden Einzelnen, weiterhin wo immer möglich Abstand zu halten und Hygieneregeln trotz Lockerungen weiter einzuhalten.“
Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) ergänzte: „Jede Entscheidung ist eine Abwägung zwischen gebotener Vorsicht und weiteren Öffnungsschritten. Das Gebot der Stunde heißt Rücksicht nehmen und auf andere achten, um dazu beizutragen, damit wir den eingeschlagenen Pfad weiterhin gemeinsam beschreiten können.“
Öffnungsstufen orientieren sich an dem Infektionsrisiko
Für Veranstalter von Märkten, Konzerten und anderen Events dürfte der 8. Juni eine Wende markieren – endlich ist eine Besuchergröße erreicht, die eine Aufnahme der Geschäftstätigkeit lohnenswert erscheinen lassen könnte. Die Landesregierung aus CDU, Grünen und FDP hat beschlossen, die erlaubte Besucherzahl in einigen Bereichen zu verdoppeln. Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) sagte: „Mit dem Veranstaltungsstufenkonzept zeigt die Landesregierung Perspektiven für zukünftige Veranstaltungen auf. Die jeweiligen Öffnungsstufen orientieren sich dabei an dem Infektionsrisiko, das maßgeblich von der Art und der Größe der Veranstaltungen abhängig ist. Abstandsgebot, Hygienemaßnahmen und Zugangskontrollen sind einzuhalten, um das Infektionsrisiko zu minimieren.“
Was ist erlaubt, was nicht? Fragen an den Bürgermeister
Veranstaltungen mit Sitzungscharakter, bei denen die Teilnehmer in der Regel erfasst werden und feste Plätze haben (etwa Vorträge, Lesungen, Theater- und Filmvorführungen sowie Konzerte mit sitzendem Publikum), sind draußen mit bis zu 250 Gästen zulässig, in geschlossenen Räumen sind es bis zu 100 Gäste (bisher: 50). Bei Veranstaltungen wie Messen, Flohmärkten und Landmärkten unter freiem Himmel sind 100 Besucher erlaubt, vom 29. Juni an sogar 250. Allerdings darf es dabei keinen Alkoholausschank geben. Bei Familienfeiern oder Empfängen unter freiem Himmel sind 50 Teilnehmer erlaubt, vom 29. Juni an gilt dies auch für Empfänge und Feiern in geschlossenen Räumen.
Coronavirus: Verhaltensregeln und Empfehlungen der Gesundheitsbehörde
- Reduzieren Sie Kontakte auf ein notwendiges Minimum und halten Sie Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen
- Achten Sie auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge)
- Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife
- Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund
- Wenn Sie persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten Sie sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden