Hamburg. Deutsche dürfen ab dem 15. Juni wieder ins Nachbarland. Ferienhaus-Mieter verlieren Urlaubstage, die abgerechnet werden.

Schon bald soll es wieder möglich sein: Strandspaziergänge und rote Würstchen locken Touristen nach Dänemark, insbesondere Hamburger zieht es häufig ins nördliche Nachbarland. Am 15. Juni will es seine wegen Corona für Übernachtungsgäste geschlossenen Grenzen wieder öffnen. Doch für die Mieter eines Ferienhauses, die bereits in den nächsten Wochen anreisen wollen, macht der Termin einen Dänemark-Urlaub etwas kompliziert.

Der 15. Juni ist ein Montag, Ferienhäuser werden für gewöhnlich wochenweise von sonnabends bis sonnabends vermietet. Für die Einreise nach Dänemark brauchen Deutsche einen Unterkunftsnachweis für mindestens sechs aufeinanderfolgende Nächte, sagte Regierungschefin Mette Frederiksen. Dies könne ein Hotel sein, eine Ferienwohnung oder ein Campingplatz. Die Hauptstadt Kopenhagen darf nur tagsüber und ohne Übernachtung besucht werden.

„Wir haben für eine Woche ein Ferienhaus gebucht, vom 13. Juni an“, sagt ein Abendblatt-Leser. Der Hamburger hatte zuvor einen für den 6. bis zum 20. Juni geplanten Dänemark-Urlaub bereits storniert, sich mit der späteren Buchung aber auf der sicheren Seite gefühlt. Doch auch jetzt wird er die Zeit nicht uneingeschränkt und im vollem Umfang genießen können.

Wer für sieben Tage zahlt, darf nur fünf Tage bleiben

Denn nach Angaben der offiziellen Touristenzentrale VisitDenmark soll es so laufen: „In der ersten Woche der Grenzöffnung (ab Montag, 15. Juni) kann Ihr Aufenthalt nur fünf Nächte umfassen, jedoch muss weiter ein gültiger Buchungsbeleg über mindestens sechs Nächte vorliegen.“ Und weiter: „Falls Sie etwa ein Ferienhaus von Sonnabend, 13. Juni, bis Sonnabend, 20. Juni, gebucht haben, können Sie mit diesem Buchungsbeleg ab Montag, 15. Juni, nach Dänemark einreisen“.

Der Hamburger Familienvater wird sich also noch etwas gedulden müssen, will sich zu Wochenbeginn aber ganz früh ins Auto setzen: „Ich habe schon etwas Sorge, dass wir an der Grenze auf längere Warteschlangen treffen“. Schließlich sei ja nicht auszuschließen, dass dänische Beamte die Buchungsbestätigung bei den Einreisenden kontrollierten. Ärgerlich: Die beiden Tage am Wochenende, die der Dänemark-Liebhaber bezahlt hat und nun nicht in dem Ferienhaus in Jütland verbringen kann, gehen ihm ersatzlos verloren: „Dafür gibt es keine Kompensation.“

Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. © Marcelo Hernandez

Schon Monate vor der jetzt beschlossenen Öffnung hatten viele Hamburger über die Reisebedingungen bei den nördlichen Nachbarn geklagt. Das Problem: Die Ferienhausvermieter boten den Kunden zumeist nur Gutscheine an, jedoch keine Erstattung des Reisepreises. Und das trotz geschlossener Grenzen. „Bei vielen Betroffenen ist die Verärgerung immer noch da“, sagt Julia Rehberg, Reiseexpertin der Verbraucherzen­trale Hamburg.

Viele neue Gäste sind dazugekommen

Jetzt zieht die Nachfrage aber wieder an: „Viele unserer Kunden sind alte Bekannte. Aber durch die aktuelle Situation sind auch viele neue Gäste dazugekommen, Gäste, die sich nun in der privaten, persönlichen Umgebung eines Ferienhauses wohler fühlen“, sagt Anke Menyesch, Sprecherin des Ferienhausanbieters DanCenter. Die Buchungslage sei zufriedenstellend, da in den vergangenen Wochen insbesondere Dänen in Ferienhäusern Urlaub gemacht hätten. „Wenn jetzt die Grenzen auch für deutsche Urlauber wieder geöffnet werden, rechnen wir mit einer stark erhöhten Nachfrage“, ergänzt Menyesch.

Die Urlauber können sich nach den wochenlang geltenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens auch wieder auf viele Freizeitangebote freuen. Seit dem 11. Mai sind Geschäfte und Einkaufszen­tren in Kopenhagen und dem Rest des Landes geöffnet, eine Woche später folgten Restaurants und Cafés. Auch Museen, Theater, Kinos, Zoos und Aquarien dürfen wieder ihre Kunden begrüßen.

Coronavirus: Verhaltensregeln und Empfehlungen der Gesundheitsbehörde

  • Reduzieren Sie Kontakte auf ein notwendiges Minimum und halten Sie Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen
  • Achten Sie auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge)
  • Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife
  • Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund
  • Wenn Sie persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten Sie sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden