Hamburg. Der Bußgeldkatalog gilt für Verstöße gegen die Kontaktverbote und Ladenschließungen. Strafen bis zu 25.000 Euro.

Der Hamburger Senat zieht in der Coronakrise die Zügel an: Vom morgigen Freitag an soll ein Bußgeldkatalog ausschließlich für Verstöße gegen die Kontaktverbote und Ladenschließungen gelten, die im Kampf gegen die Ausbreitung des Virus verhängt wurden. Der Senat will den Katalog auf seiner Sitzung heute Nachmittag beschließen.

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Danach muss ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro zahlen, wer den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Passanten nicht einhält. Derselbe Betrag wird für denjenigen fällig, der in Begleitung von mehr als einer Person angetroffen wird, die nicht in derselben Wohnung lebt. Auch wer an verbotenen Versammlungen oder Veranstaltungen teilnimmt, muss ein Bußgeld von 150 Euro zahlen.

Coronavirus: Bis zu 1000 Euro Strafe für Versammlung oder Feier

Bis zu 1000 Euro muss zahlen, wer eine private oder öffentliche Versammlung, Veranstaltung oder Feier organisiert und durchführt. Supermärkte und andere Geschäfte, die nach wie vor geöffnet sein dürfen, müssen einen Mindestabstand von 1,5 Metern für Kunden garantieren. Betriebe, die dagegen verstoßen, müssen ebenfalls bis zu 1000 Euro Bußgeld zahlen. Das Gleiche für denjenigen, der öffentliche oder private Sportanlagen öffnet.

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Die nächste Stufe des Bußgeldkatalogs betrifft Einzelhandelsgeschäfte, die geschlossen bleiben müssen, und Dienstleistungsbetriebe wie Friseure, Kosmetik- und Massagestudios, für die das Gleiche gilt. Bei Verstößen gegen die Schließungsverfügung werden bis zu 2500 Euro fällig.

Bis zu 4000 Euro Strafe für die Öffnung von Spielplätzen

Wer Spielplätze, Gaststätten, Restaurants oder Kantinen trotz Verbots öffnet, muss bis zu 4000 Euro Bußgeld zahlen. Den höchsten Einzelbetrag von bis zu 5000 Euro sieht der Katalog vor, wenn Clubs, Diskotheken, Messen, Spielhallen, Theater, Kinos, Museen, Fitnessstudios oder Prostitutionsbetriebe geöffnet sind.

Die Geldbeträge können bei mehrfachen Verstößen verdoppelt werden. Bei besonders hartnäckigen Fällen im gewerblichen Bereich kann das Bußgeld bis zu 25.000 Euro betragen.

Corona in Hamburg: Neue Verordnung ersetzt bisherige Allgemeinverfügungen

Der Bußgeldkatalog ist Teil einer Rechtsverordnung, die der Senat ebenfalls heute Nachmittag erlassen will. Die Verordnung soll die bisherigen Allgemeinverfügungen in der Coronakrise ersetzen und ist zunächst bis zum 19. April befristet. Alle Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens gelten mindestens bis zu diesem Termin.