Hamburg. Keine Einsprüche aus Brüssel gegen Hamburger Klimaschutzgesetz. Auch Stromheizungen und Klimaanlagen verboten.
Das vom Senat Ende 2019 beschlossene Hamburger Klimaschutzgesetz kann nun vollständig in Kraft gesetzt werden. Die EU hat innerhalb der Frist keine Einsprüche gegen die drei Paragrafen eingelegt, für die ein sogenannten „Notifizierungsverfahren“ nötig war. Dabei handelt es sich um das geplante Verbot von Öl- und Stromdirektheizungen sowie Klimaanlagen. Weder die Europäische Kommission noch die anderen EU-Mitgliedstaaten hätten bis Fristablauf am 24. März zu den vorgelegten Vorschriften eingereicht oder eine Verlängerung der Stillhaltefrist beantragt, so die Umweltbehörde. Der Einbau von Ölheizungen in Neubauten soll nun ab 2022 verboten werden, der Austausch bestehender Anlagen ab 2026.
„Es ist gut, dass die EU-Kommission das Hamburger Klimaschutz-Gesetz wie von uns erwartet bestätigt hat“, sagte Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne). „Für die Klimapolitik des Senats stellt das Ölheizungsverbot einen wichtigen Baustein dar. Mit diesem Baustein können wir die Klimapolitik in Hamburg erfolgreich fortschreiben. Um die Folgen der Corona-Krise zu bewältigen, müssen wir weitreichende Förderprogramme aufsetzen, um Wachstumsimpulse in Richtung Klimaschutz und Nachhaltigkeit auszulösen. Nun kann die Hamburgische Bürgerschaft die zurückgestellten Vorschriften verabschieden.“
Manfred Braasch fordert eine klare Umsetzung der Regelungen
Die nicht notifizierungspflichtigen Bestimmungen des Gesetzes und die Verfassungsänderung, die den Klimaschutz als Staatsziel in der Hamburger Verfassung verankert, hatte die Bürgerschaft bereits beschlossen. Nun kann das Parlament das Gesetz auch um die drei Verbotsbestimmungen ergänzen.
Der Landesgeschäftsführer des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Manfred Braasch, forderte am Mittwoch eine zügige Umsetzung der Regelungen. „Gut, jetzt gibt es Klarheit und das Hamburger Klimaschutzgesetz kann mit Leben gefüllt werden“, so Braasch. „Es ist dringend nötig, dass der neue Senat die noch ausstehenden Verordnungen, die im Gesetz benannt sind, schnell und ambitioniert umsetzt.“ Viele dieser Verordnungen gingen „ans Eingemachte“, da sie ins Eigentum eingriffen, etwa bei Vorgaben zur Sanierungspflicht, so Braasch. „Wir brauchen eine starke ordnungspolitische Vorgabe, sonst wird auch dieses Gesetz keine angemessene Antwort auf die Klimakrise sein.“