Hamburg. Kurzer Prozesstag in Hamburg: Der 93-jährige Angeklagte gehört wegen seines hohen Alters zur besonderen Corona-Risikogruppe.

Der Gerichtssaal wurde vorab desinfiziert, und auch der Krankentransport verlief unter besonderen Schutzmaßnahmen: Für den 22. Verhandlungstag im Prozess gegen den früheren KZ-Wachmann Bruno D. wurden wegen der Corona-Krise am Freitag spezielle Vorkehrungen getroffen, um die Gesundheit des Angeklagten nicht zu gefährden. Der 93-Jährige gehört wegen seines hohen Alters zur besonderen Corona-Risikogruppe.

Deshalb wurde am Freitag alles unternommen, um trotzdem einen – wenn auch sehr kurzen Prozesstag – stattfinden lassen zu können. Hätte man den Verhandlungstag ausfallen lassen, wäre das Verfahren, in dem seit mehr als fünf Monaten und mittlerweile 21 Prozesstagen verhandelt wird, geplatzt. Denn die Strafprozessordnung erlaubt bislang nur maximale Fristen von drei Wochen, für deren Dauer ein Prozess unterbrochen werden darf. Im sogenannten Stutthof-Verfahren lief diese Frist am Freitag ab. Unterdessen stellte der Verteidiger einen Antrag, das Verfahren auszusetzen.

Corona-Krise: Verhandlungstag nach 15 Minuten beendet

Bruno D. wurde in einem besonders desinfizierten Krankenwagen zum Strafjustizgebäude gebracht, und das speziell geschulte medizinische Personal, das ihn begleitete, trug Schutzkleidung, um den 93-Jährigen nicht zu gefährden. Auch fand der Prozesstag ohne Öffentlichkeit statt. Es wurde zwei Dokumente verlesen, nach etwa 15 Minuten war der Verhandlungstag vorbei. Nun kann bis zum nächsten Prozesstermin erneut eine längere Pause erfolgen – vielleicht sogar für mehrere Monate. Aktuell ist von Seiten des Bundesjustizministeriums wegen der Corona-Krise eine Änderung der Strafprozessordnung geplant, die eine Unterbrechung von Strafprozessen für maximal drei Monate und zehn Tage erlauben würde.

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Bruno D. wird Beihilfe zum Mord in 5230 Fällen vorgeworfen. Als ehemaliger Wachmann im Konzentrationslager Stuffhof bei Danzig habe er als „Rädchen der Mordmaschinerie“ die Tötung insbesondere jüdischer Gefangener unterstützt, weil es seine Aufgabe gewesen sei, unter anderem Flucht und Revolten der Insassen zu verhindern. Bislang haben in dem Verfahren mehrere Überlebende des Konzentrationslagers ausgesagt, unter anderem Zeugen aus Polen und Israel. Sie alle sind etwa in dem Alter des Angeklagten.