Hamburg. In einem Bilderbuch stand, wie sich SS-Wachmänner bei Fluchtversuchen zu verhalten haben. Zudem gab es im KZ Todeszonen.
Ein Bilderbuch sollte für klare Verhältnisse sorgen. „Bilderbuch“, so stand es tatsächlich auf dem Deckel des Werkes. Doch es waren keine erbaulichen, freundlichen Zeichnungen, die dort gedruckt waren – sondern bildhafte Anweisungen, wie jemand beispielsweise zu erschießen war. Das Buch sollte für die SS-Wachmannschaften in den Konzentrationslagern der Nationalsozialisten zur Veranschaulichung dienen, mit Bildern, die mit „falsch“ und „richtig“ gekennzeichnet waren. „Richtig“ war etwa, jemanden beim Fluchtversuch mit der Schusswaffe zu töten. Zu sehen ist in den Zeichnungen, wie ein Häftling hinten überfällt.
Diese zynischen, von den Nationalsozialisten straff organisierten Details schilderte am Montag im Prozess gegen den früheren KZ-Wachmann Bruno D. der historische Sachverständige Stefan Hördler. Es ging unter anderem darum, welche Anweisungen Wachleute für ihre Dienste bekommen haben, wo sie eingesetzt waren und ob jeder von ihnen auch bei der Begleitung von frisch angekommenen Häftlingen beteiligt war. Dem Angeklagten Bruno D. wird im Prozess Beihilfe zum Mord in 5230 Fällen vorgeworfen. Der 93-Jährige soll in den Jahren 1944 und 1945 in seiner Funktion als Wachmann im Konzentrationslager Stutthof als „Rädchen der Mordmaschinerie“ die Ermorderung insbesondere jüdischer Gefangener unterstützt haben.
Im Konzentrationslager Stutthof gab es Sterbezonen
Laut Historiker Hördler hatte das KZ Stutthof „eine der höchsten Sterberaten von allen Konzentrationslagern“. Das Lager bei Danzig sei im Jahr 1944 zur Drehscheibe für Massentransporte unter anderem aus dem Baltikum geworden. Bald sei das Konzentrationslager vollkommen überfüllt gewesen. Die Gefangenen seien in „Arbeitsfähige“, die in Stutthof blieben, und „Arbeitsunfähige“, die zur Ermordung nach Auschwitz weitertransportiert wurden, eingeteilt worden. Wer von den ursprünglich arbeitsfähigen Gefangenen später zu schwach war, sei innerhalb des Konzentrationslagers in sogenannte „Sterbezonen“ gekommen, in denen die Menschen „sich selbst überlassen“ wurden. „Sie wurden durch gezieltes Unterlassen ermordet“, sagte der Historiker.
Dokumente zeigten, dass am 1. Januar 1945 in Stutthof 18.648 Männer und 33.315 Frauen registriert waren, führte der Sachverständige weiter aus. „Auf einen Aufseher kamen 49 Häftlinge.“ In anderen Lager sei ein „Wachschlüssel“ von 1 zu 17 üblich gewesen. Für die Wachleute habe es ein „Rotationssystem“ gegeben, wonach jeder Wachmann zu allen Aufgaben herangezogen werden konnte. „Mal stand er auf diesem Wachturm, mal auf einem anderen, mal hat er Außenkommandos begleitet und zurückgeführt“ oder auch frisch angekommene Gefangene ins Lager gebracht.
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Wer einen Juden erschoss, bekam eine Belohnung
Hintergrund für die Rotation sei gewesen, dass bei Fluchtversuchen von Gefangenen oder Meuterei „jeder Wachmann in jeder Situation bereit“ sein sollte. Ein Schreiben des Lagerkommandanten habe klare Anweisungen gegeben, was zu tun sei, wenn jemand versucht zu fliehen oder wenn er rebelliere. Dann sollte ohne Ankündigung „von der Schusswache Gebrauch gemacht“ werden. Der jeweilige Gefangene sei „ohne Anruf gezielt mit einem Schuss zu töten“. Gelegentlich seien Wachleute, die eine Flucht durch Erschießen verhinderten, auch belohnt worden, etwa durch drei Tage Sonderurlaub, erklärte Hördler.
Dies sei aber keine Regel gewesen. Auch sei eine „legalisierte Ebene“ geschaffen worden, um eine „Notwehr“ zu rechtfertigen. Demnach habe es die Anweisung gegeben, einen tätlichen Angriff eines Häftlings „mit der Schusswaffe zu brechen“. Diese sogenannte Notwehr sei genutzt worden, um „sich missliebiger Häftlinge zu entledigen“. Entsprechende Merkblätter seien an alle Wachposten ausgegeben worden.
Angeklagter behauptet, Merkblätter nie gesehen zu haben
Der Angeklagte Bruno D. hatte an einem früheren Verhandlungstag gesagt, er habe solche Merkblätter „nie gesehen“. Auf die Frage, was er denn habe machen sollen, wenn sich jemand dem Zaun nährt, hatte er gesagt, er habe dann „Alarm machen“ sollen. Wie das geschehen sollte, wisse er nicht mehr. „Da waren keine Alarmgeräte. Ich kann mir vorstellen, dass man eventuell geschossen hätte.“ Als er einmal auf dem Wachturm eingeschlafen war, sei ihm angedroht worden, erschossen zu werden.
Hierzu sagte der Sachverständige, ein wiederholtes Einschlafen wäre wohl mit drei Wochen „verschärftem Arrest“ bestraft worden. Wäre es, während ein Wachmann auf dem Turm schlief, zu einer Flucht gekommen, „konnte es auch drakonischere Strafen geben, zum Beispiel die Überweisung in ein Polizeistraflager.“ Wenn der Angeklagte sage, er habe nie ankommende Transporte begleitet, sondern nur auf dem Turm gestanden, so der Sachverständige, „dann halte ich das für sehr unwahrscheinlich“.