Hamburg. Neue Abteilung soll die stark belastete Hauptabteilung II unterstützen. Anstieg der Anzahl der Ermittlungsverfahren.
Die Handtasche wird gestohlen. Das Auto ist beschädigt, und der Unfallverursacher hat sich davongemacht. Jemand wird bedroht oder betrogen oder Opfer einer Körperverletzung: Es sind sogenannte Alltagsdelikte, von denen viele Bürger betroffen sind – und bei denen sie zügige und effiziente Hilfe und Strafverfolgung erwarten. Um dies möglichst zu gewährleisten, ist zum Jahresbeginn eine neue Abteilung der Hamburger Staatsanwaltschaft ins Leben gerufen worden. Durch sie soll die für Massendelikte zuständige und hoch belastete Hauptabteilung II unterstützt werden.
Mit diesen Maßnahmen werde im Rahmen der „seit Längerem laufenden Neustrukturierung und Personalverstärkung der Staatsanwaltschaft der größte Brocken bewegt“, sagte Justizsenator Till Steffen (Grüne) dem Abendblatt. „Was beispielsweise ein Opfer einer Körperverletzung erlebt, ist total einschneidend. Der Betroffene will, dass die Justiz ihre Arbeit macht und die Verantwortlichen sich zügig vor Gericht verantworten müssen.“ Um dies zu erreichen, werde die bisher zuständige Abteilung geteilt und beide Teile voraussichtlich mit einer speziellen Zuständigkeit betraut.
Auf Engpässe angemessen reagieren
Die Planung geht dahin, einen Schwerpunkt für Beziehungsgewalt und einen für bestimmte Verkehrsdelikte zu schaffen. Von den für die Verstärkung vorgesehenen 28 Stellen, zehn davon für Dezernenten und 18 im Servicebereich, seien 27 mittlerweile besetzt, sagte der Senator. Weitere zehn Stellen sollen noch geschaffen werden und die Ausschreibung „zeitnah erfolgen“, so Steffen. Mit der Aufstockung des Personals soll auch dem Anstieg der Anzahl der Ermittlungsverfahren in diesem Bereich begegnet werden. Von 2013 bis 2018 wuchs die Zahl der bei der Hauptabteilung II neu eingegangenen Verfahren um rund zehn Prozent, von 80.596 auf 89.761 im Bereich der Fälle, in denen gegen einen bekannten Tatverdächtigen ermittelt wird.
Die neue Aufteilung der Hauptabteilung II der Ermittlungsbehörde solle „eine effizientere Arbeit ermöglichen“, sagte Steffen. „Bisher war es nicht möglich, auf Engpässe angemessen zu reagieren.“ Die Aktenberge seien teilweise „beeindruckend“ gewesen. Mit der Verstärkung der für kleinere und mittlere Kriminalität zuständigen Hauptabteilung II hat die Justizbehörde auf einen als „Brandt-Brief 2.0“ bekannt gewordenen Bericht zur „Belastungssituation und Konsolidierung der Hauptabteilung II“ reagiert.
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Der „Brandt-Brief 2.0“ wurde von dem mittlerweile im Ruhestand befindlichen früheren Leitenden Oberstaatsanwalt Ewald Brandt und Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich im vergangenen Frühjahr vorgelegt. Der Bericht hatte nicht nur auf deutlich steigende Zahlen der neu eingegangenen Ermittlungsverfahren hingewiesen, sondern auch auf einen Anstieg der Bearbeitungsdauer. Parallel dazu war die Zahl der „Restesachen“, die neun Monate lang unbearbeitet bleiben, seit 2013 um 88 Prozent auf 3859 Verfahren angestiegen.
Daraufhin war entschieden worden, die Hauptabteilung II um gut 40 Stellen zu verstärken. Schon in den Jahren zuvor hatte die Behördenspitze in einem als ersten „Brandt-Brief“ bezeichneten Schreiben auf die extrem hohe Belastungssituation bei der Staatsanwaltschaft hingewiesen.
Weil auch die Anzahl der Krankheitstage in den vergangenen Jahren angestiegen ist, soll auch das sogenannte „Gesundheitsmanagement“ verbessert werden. Um den vermehrten Fehlzeiten zu begegnen, sollen sogenannte „Gesundheitslotsen“ früher intervenieren.