Hamburg. Bisher trägt die Universität Hamburg alle Kosten für Einlasskontrollen bei Vorlesungen des AfD-Mitgründers. Das führt zu Kritik.
In seiner ersten geplanten Vorlesung an der Universität Hamburg im Wintersemester 2019/2020 war AfD-Mitgründer und Wirtschaftsprofessor Bernd Lucke anderthalb Stunden lang niedergebrüllt, als „Nazi-Schwein“ beschimpft und körperlich bedrängt worden. Als Reaktion beauftragte die Hochschule einen privaten Sicherheitsdienst mit Einlasskontrollen bei der zweiten Vorlesung – trotzdem musste Lucke seinen Vortrag nach 42 Minuten abbrechen, weil etwa 30 Störer in den Hörsaal eindrangen.
Erst im dritten Anlauf konnte der 57-Jährige weitgehend störungsfrei sprechen – unter massivem Polizeischutz.
Bernd Lucke: Privater Sicherheitsdienst sichert Vorlesung
Bis heute findet Luckes Veranstaltung „Makroökonomik II“ nur mit Einlasskontrollen und bewacht von Beamten statt. Nun ist klar: Allein für den privaten Sicherheitsdienst, der den Zugang zu Luckes Vorlesung kontrolliert, hat die Universität Hamburg bisher rund 107.000 Euro gezahlt.
Darin seien noch nicht weitere Kosten enthalten, die etwa durch den Einsatz von Universitätspersonal entstanden seien und sich noch nicht genauer beziffern ließen, teilt Hamburgs größte Hochschule auf Abendblatt-Anfrage mit.
Sondersitzung im Rathaus wegen Störungen im Hörsaal
Die Tumulte bei Luckes ersten beiden Vorlesungen im Wintersemester sorgten für bundesweite Debatten über die Freiheit der Lehre. In Hamburg mussten sich Uni-Präsident Dieter Lenzen und Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank vorwerfen lassen, zumindest in ihrer ersten Stellungnahme die Störungen nicht deutlich genug verurteilt zu haben.
Am 13. November fand auf Drängen der Fraktionen von CDU und FDP eine Sondersitzung des Wissenschaftsausschusses im Rathaus statt, der sich mit den Tumulten im Hörsaal beschäftigte.
Uni: Keine Gespräche mit Fegebank über die Kosten
Auf eine Frage der Opposition im Ausschuss, wie hoch die Kosten für den privaten Sicherheitsdienst seien und ob die Stadt unterstützend einspringen werde, habe Fegebank erklärt, ihre Behörde sei dazu in Abstimmung mit der Universität, heißt es von CDU und FDP. Das war vor zwei Monaten. Seitdem haben nach Angaben der Universität allerdings keine Gespräche über die Kosten mit der Behörde stattgefunden. Bis jetzt hat die Uni das Geld allein bezahlt.
Das sei nicht nachvollziehbar, sagt der CDU-Abgeordnete Carsten Ovens. „Es ist Aufgabe des Staates, für die Sicherheit in der Stadt zu sorgen – das schließt Hörsäle der Universität mit ein. Rot-Grün muss die Kosten in voller Höhe kompensieren.“ Ähnlich sieht das der FDP-Abgeordnete Daniel Oetzel: „Die Universität darf nicht auf diesem Geld sitzen bleiben“, sagt er. „Ich erwarte, dass die Behörde für die zusätzlichen Kosten aufkommt oder zumindest einen Teil davon übernimmt.“
Was die Wissenschaftsbehörde sagt
Die Wissenschaftsbehörde erklärt auf Anfrage, der rot-grüne Senat trage schon die Kosten des Polizeieinsatzes. Aber: „Sollte die Universität in Bezug auf die Kosten für den privaten Sicherheitsdienst auf die Behörde zukommen, wird die Behörde das Anliegen prüfen.“ Denn: „Der Senat hat ein großes Interesse daran, dass unsere Exzellenzuniversität ihre Mittel weitmöglichst für Forschung, Lehre und Transfer einsetzen kann.“
Dem Vernehmen nach könnten Uni und Behörde zusammenkommen, wenn das Wintersemester beendet ist.
Die Universität stellte Strafanträge bei der Polizei
Studenten verhindern Bernd Luckes Uni-Vorlesung
Bernd Lucke war nach seiner gescheiterten Wiederwahl in das Europaparlament auf seine Stelle als Professor an die Universität Hamburg zurückgekehrt. Das wollte der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Hochschule nicht ohne weiteres akzeptieren – und rief zur Teilnahme an einer Protestkundgebung am 16. Oktober vor dem Uni-Hauptgebäude auf. Dort ging es noch friedlich zu. Im Hörsaal eskalierte die Lage dann allerdings, beinahe hätte die Polizei eingreifen müssen.
Der AStA distanzierte sich von den Tumulten. Zu den Störaktionen im Hörsaal habe der AStA weder aufgerufen, noch habe er diesen Protest organisiert, erklärte die Studentenvertretung.
Die Universität teilt auf Abendblatt-Anfrage mit, sie habe am 21. Oktober eine Strafanzeige und einen Strafantrag unter anderem wegen Beleidigung und Sachbeschädigung in der Vorlesung am 16. Oktober gestellt, außerdem am 25. Oktober eine Strafanzeige und einen Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs und Nötigung in der zweiten Lucke-Vorlesung am 23. Oktober. Die Polizei bestätigt dies. In beiden Fällen dauerten die Ermittlungen an, teilt die Polizei mit.