Hamburg. Doppelte Widerspruchslösung oder Zustimmung? Was das bedeutet und wofür sich die Hamburger Abgeordneten aussprechen.
Schon die Länge der Antworten, die wir hier dokumentieren, zeigt, wie intensiv sich die Hamburger Abgeordneten mit der Debatte beschäftigt haben, die am Donnerstag im Bundestag ansteht. Ab 9 Uhr beraten die Parlamentarier über Gesetzentwürfe, die das Thema Organspende neu regeln sollen. Entscheiden müssen sich die Abgeordneten zwischen diesen Entwürfen:
Die doppelte Widerspruchslösung, entwickelt von einer Abgeordnetengruppe um Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und den SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach, sieht vor, dass künftig jeder Organspender sein soll, der älter als 16 Jahre ist und nicht seinen Widerspruch in einem Organspende-Register oder gegenüber seinen Angehörigen erklärt hat.
Was "doppelter Widerspruch" heißt
Der Arzt muss vor einer Organentnahme das Register abfragen, ob ein Widerspruch vorliegt. Fehlt dort eine entsprechende Erklärung, werden die Angehörigen befragt, ob sie von einem entsprechenden Widerspruch gegen eine Entnahme wissen (daher doppelte Widerspruchslösung). Liegt ein solcher Widerspruch nicht vor, kann das Organ entnommen werden.
Die Zustimmungslösung, entworfen von einer parteiübergreifenden Gruppe um die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock, will die Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende stärken. Jeder Bürger könnte dann in einem Online-Register seine Entscheidung dokumentieren, ändern oder widerrufen. Dies soll künftig auch in Ausweisstellen möglich sein. Zudem sollen Hausärzte ihre Patienten zur Eintragung in das Register ermutigen.
In Deutschland fehlen Organspender
Die AfD-Fraktion plädiert in einem eigenen Antrag für eine Vertrauenslösung. Die Abgeordneten fordern, mit der Koordinierung und Vermittlung der Organe eine unabhängige öffentlich-rechtliche Institution zu betrauen, um das aus ihrer Sicht verbreitete Misstrauen in das jetzige System abzubauen. Der Antrag dürfte jedoch chancenlos sein.
Hintergrund der Debatte: In Deutschland gibt es viel zu wenig Organspender. Deshalb müssen auch schwersterkrankte Patienten mitunter Jahre auf ein Organ warten. Das Abendblatt dokumentierte im Dezember das Schicksal einer Neunjährigen, die seit 19 Monaten im UKE auf ein Spenderherz wartet und angeschlossen an ein Kunstherz die Intensivstation nicht verlassen darf.
Mit Anja Hajduk (Grüne) und Matthias Bartke (SPD) besuchten zwei Abgeordnete das Mädchen, beide präferieren die Widerspruchslösung. Die Entscheidung gilt als völlig offen. Doppelte Widerspruchslösung wie Zustimmungslösung haben parteiübergreifend in etwa die gleiche Zahl von Unterstützern.
Organspende: Das sagen die Hamburger Abgeordneten
Niels Annen (46, SPD), Historiker, kann an der Debatte (Auslandsreise) nicht teilnehmen:
„Die doppelte Widerspruchslösung basiert auf den für mich fundamentalen Werten der Solidarität und der Nächstenliebe. Aus diesem Grund habe ich den Gesetzentwurf frühzeitig mitgezeichnet. An der Debatte kann ich aufgrund einer Auslandsdienstreise leider nicht teilnehmen. Ich erwarte sowohl eine spürbare Verbesserung der Lage für die rund 10.000 Patientinnen und Patienten, die derzeit auf ein Spenderorgan warten, als auch eine emotionale Entlastung für die Angehörigen von Verstorbenen.“
Matthias Bartke (60, SPD), Jurist: "Recht auf Leben hat Vorrang"
„Ich habe mich für die Widerspruchslösung entschieden, allerdings nach vielen Gesprächen. Bei uns warten fast 10.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Viele Menschen scheuen die Entscheidung über die Organspende und treffen sie dann nie. Nach meiner Überzeugung dürfen wir es aber nicht zulassen, dass Menschen sterben müssen, nur weil sich potenzielle Spender nicht entscheiden wollen. Mein Besuch eines kleinen Mädchens aus meinem Wahlkreis im UKE hat mich bestärkt. Es wartet seit 19 Monaten auf ein Spenderherz. Ich finde, sein Recht auf Leben hat einfach Vorrang!“
Bernd Baumann (61, AfD), Wirtschaftswissenschaftler: "Kein Zugriff des Staates"
„Wir haben Verständnis für die kranken Menschen und ihre Angehörigen, die vergeblich auf eine Organspende warten. Hier muss es Verbesserungen geben. Die sogenannte "Widerspruchslösung" von Gesundheitsminister Spahn lehnen wir jedoch ab, da der Zugriff des Staats auf die Organe seiner Bürger nicht der Regelfall sein sollte, sondern die explizite Zustimmung der Betroffenen voraussetzt. Damit sich mehr Bürger zu einer Organspende bereit erklären, sollte das Informationsangebot bei Ärzten, Bürgerämtern oder auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk erheblich verbessert werden.“
Anja Hajduk (56, Grüne): "Das Warten belastet"
„Auch durch den Besuch im Universitätsklinikum Eppendorf, die Gespräche mit „Lilly“ (das Mädchen wartet seit nunmehr 19 Monaten auf ein Spenderherz, die Red.) und den Ärztinnen und Ärzten, wurde mir erneut deutlich: Das Warten auf lebenswichtige Organe und die Ungewissheit sind für Betroffene und ihre Angehörigen eine enorme Belastung.
Dabei sind die meisten Menschen bereit, ihre Organe zu spenden, doch nur die wenigsten besitzen einen Organspendeausweis. So warten zu viele Menschen in Deutschland zu lange auf ein gespendetes Organ, mitunter überleben sie die Wartezeit nicht. Ich habe daher entschieden, für die Widerspruchslösung zu stimmen.“
Metin Hakverdi (50/SPD): "Eigentlich unlösbar"
„Das Thema Organspende berührt die wichtigsten Rechtsgüter aus dem Grundgesetz. Zur Debatte steht die eigentlich unlösbare Konkurrenz von Autonomie und Pflicht in einer Gesellschaft. Eigentlich, sage ich, weil wir als Bürgerinnen und Bürger eines aufgeklärten Landes den Mut haben müssen, am Ende einer umfassend geführten Diskussion auch dann zu einer Entscheidung zu kommen, wenn sie so einschneidend ist wie im vorliegenden Fall.
Deswegen unterstütze ich die doppelte Widerspruchslösung. Mit meiner Entscheidung möchte ich auch den Menschen meinen Respekt erweisen, die mir in den vergangenen Wochen sehr persönlich und bewegend von ihrer Betroffenheit erzählt und meinen Entschluss bekräftigt haben.“
Johannes Kahrs (56, SPD), Jurist: "Einfach, effektiv und fair"
„Sicher setzt die Beschäftigung mit dem Thema Organspende voraus, sich mit seiner eigenen Sterblichkeit zu beschäftigen und es gibt viele „spannendere“ Themen im Leben, als sich damit zu befassen. Aber jeder kann durch eine schwere Krankheit oder einen schweren Unfall in die Situation geraten, selbst auf eine Organspende angewiesen zu sein und ich kenne aus meinem persönlichen Umfeld viele Menschen, die auf ein Organ warten.
Zukünftig muss sich jeder mündige Mensch entscheiden, ob er Organspender sein will oder nicht. Ich unterstütze das Gesetzesvorhaben unseres Gesundheitsministers, weil es einfach, effektiv und fair ist.“
Rüdiger Kruse (58, CDU): "Mit dem Tod beschäftigen"
„Ich werde am 16. Januar die Zustimmungslösung und damit den Antrag von Frau Baerbock unterstützen. Meiner Meinung nach ist die doppelte Widerspruchlösung ein zu starker Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht eines Bürgers. Jeder Bürger sollte nach umfassender Aufklärung entscheiden, ob er einverstanden ist, seine Organe zu spenden, wenn er tot ist. Die Beschäftigung mit dem eigenen Tod gehört zum Leben dazu.“
Fabio De Masi (39, Linke), Ökonom: "Habe selbst einen Ausweis"
„Ich unterstütze die doppelte Widerspruchslösung und verfüge über einen Organspendeausweis. Die Widerspruchslösung muss aber mit Verbesserungen im Organspendesystem von Krankenhäusern einhergehen. Zudem muss es ein verpflichtendes Aufklärungsangebot durch Ärzte geben damit wir eine freie und informierte Entscheidung über die Organspende treffen. Der Körper darf kein Ersatzteillager für Missmanagement im Organspendesystem sein. Wir dürfen aber auch nicht aus Bequemlichkeit Nächstenliebe versagen.“
Zaklin Nastic (39, Linke), Slawistin: "Recht auf Leben steht höher"
„Die Widerspruchslösung verspricht eine signifikante Erhöhung der Spenderorgane. Menschen- und Selbstbestimmungsrechte bleiben dabei unberührt, da sich auch jede*r dagegen entscheiden kann. Die Entscheidung zu Lebzeiten, ob man zur Organspende bereit ist oder nicht, halte ich, nach einem reiflichen Entscheidungsprozess jeder und jedes Einzelnen, für zumutbar. In einer Güterabwägung ist das Recht auf Leben das wichtigere und höher stehende Rechtsgut als das Recht auf Nichtbefassung mit dem Thema Organspende.“
Aydan Özoğuz (52, SPD), Anglistin: "Intensivere Ansprachen"
„Ich führe in diesen Tagen viele Gespräche zum Thema Organspende und nehme alle an mich herangetragenen Argumente sehr ernst. Gleichzeitig habe ich eine klare Tendenz, dem „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ zuzustimmen. Die Ansprachen für eine Organspende sollten aus meiner Sicht noch intensiver gestaltet werden als bisher vorgesehen. Aber die Umkehr der Entscheidungsfreiheit, den eine Widerspruchslösung bedeuten würde, halte ich für problematisch.“
Christoph Ploß (34, CDU), Historiker: "Leben retten und niemanden zwingen"
„Tausende Menschen in Deutschland benötigen Organe, um zu überleben; jeden Tag sterben Menschen, weil die fürs Überleben notwendigen Organe fehlen. Auch in Hamburg sind Erwachsene und Kinder betroffen. Viele von uns sind zur Organspende bereit, aber haben bisher wegen Zeitmangel oder aus Bequemlichkeit die Formulare für einen Organspendeausweis nicht ausgefüllt. Eine doppelte Widerspruchslösung würde das ändern, Tausende Leben retten und trotzdem niemanden zur Organspende zwingen.“
Manuel Sarrazin (37, Grüne), Historiker: "Das Problem liegt woanders"
„Wäre erwiesen, dass eine Widerspruchslösung die Organspendezahlen wirksam erhöht, spräche ich mich dafür aus. Dies ist jedoch nicht der Fall: Die Gründe für die deutlich höheren Spendenzahlen in Spanien liegen laut der spanischen Organspendebehörde nicht in der dort nur auf dem Papier geltenden Widerspruchsregelung, sondern in besseren Strukturen und einer kontinuierlichen Professionalisierung des Systems.
Auch eine aktuelle Studie kommt zu diesem Ergebnis. Darum unterstütze ich die Entscheidungslösung, die auf Aufklärung setzt und eine geringere Eingriffstiefe bedeutet.“
Wieland Schinnenburg (61, FDP), Zahnarzt und Jurist: "Gefahren für Fehler"
„Ich werde für die Zustimmungslösung stimmen, ich bin auch Mitantragsteller. Derzeit sehe ich keinen Grund für einen so drastischen Eingriff in die Selbstbestimmung nach dem Tode wie es die Widerspruchslösung bedeutet. Zudem besteht die Gefahr, dass das Widerspruchsregister fehlerhaft ist und Menschen gegen ihren erklärten Willen Organe entnommen werden. Im Frühjahr 2019 wurden einige sinnvolle Reformen eingeführt, um die Zahl der Organspenden zu erhöhen (Transplantationsbeauftragter, bessere Bezahlung). Ich erwarte, dass diese Maßnahmen Erfolg haben werden. “
Katja Suding (44, FDP), PR-Beraterin: "Entscheidung muss zumutbar sein"
„Noch immer sterben Tausende Menschen, weil sie kein lebensrettendes Organ erhalten. Deshalb müssen wir die Zahl der Organspender und der Transplantationen erhöhen. Neben bereits beschlossenen Verbesserungen in den Krankenhäusern halte ich die doppelte Widerspruchslösung dafür geeignet. Mein Bild eines verantwortungsbewussten Menschen setzt voraus, dass ihm eine Entscheidung für oder gegen die Organspende möglich und zuzumuten ist. Schließlich geht es um Leben und Tod.“
Christoph de Vries (45, CDU), Soziologe: "Selbstbestimmungrecht schützen"
„Ich werde den Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft unterstützen, der die Organspende nach dem Tod als eine bewusste und freiwillige Entscheidung beibehält und stärkt. Ich bin davon überzeugt, dass nur eine Lösung, die das Selbstbestimmungsrecht der Menschen schützt, auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Organspende fördert. Die vorgesehenen Maßnahmen wie direkte und wiederholte Ansprache, verbindliche Aufklärungsangebote und ein sicheres Online-Register werden die Menschen vermehrt dazu bewegen, sich verbindlich zu erklären.“
Marcus Weinberg (52, CDU), Zeitsoldat und Lehrer: "Wirksamkeit des Widerspruchs nicht nachgewiesen"
„Ich werde für die Zustimmungslösung und damit für die Freiheit zur Selbstbestimmung stimmen. Der Mensch muss in Selbstbestimmtheit seiner ethischen Verantwortung eine solche Entscheidung treffen können. Alles andere wäre eine staatlich erzwungene Solidarität, der Einzelne wird vom Subjekt zum Objekt. Darüber hinaus konnte die Wirksamkeit der Widerspruchslösung bislang nicht nachgewiesen werden. Ich stimme daher für bessere Aufklärung, eine verbindliche Ansprache und eine freiwillige Entscheidung.“