Hamburg. Wohnungsunternehmen wollen Voraussetzungen für günstigen Mieterstrom schaffen. Noch gibt es steuerliche Probleme.

Als erfahrener Wahlkämpfer weiß Stephan Weil (SPD), wie er einen Parteifreund unterstützen kann. Also lobte Niedersachsens Ministerpräsident am Mittwoch bei einem gemeinsamen Termin mit der Wohnungswirtschaft Bürgermeister Peter Tschentscher über den grünen Klee. In Sachen Wohnungsbaupolitik setze Hamburg bundesweit Maßstäbe. Dem SPD-geführten Senat sei es gelungen, wie keine andere Metropole für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen, so Weil.

Dann aber holten die Regierungschefs die aktuellen Sorgen der Wohnungswirtschaft ein. Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), appellierte an Tschentscher und Weil, sich über den Bundesrat für Mieterstrom einzusetzen. Wohnungsunternehmen sollen ihren Mietern preiswerten Strom anbieten können, der über Solarenergie auf den Dächern der Häuser oder über Blockheizkraftwerke erzeugt wird. Noch würden steuerliche Probleme den Mieterstrom hemmen. So drohe Wohnungsunternehmen der Verlust der Gewerbesteuerfreiheit. Die Unternehmen müssten aber weiter von diesen Steuern befreit werden, andernfalls würden sich Mieten erhöhen.

Öffnungsklauseln bei Grundsteuer für Länder

Die beiden Politiker versprachen bei dem Treffen im Hotel Le Méridien, dass sie im Bundesrat entsprechende Initiativen unterstützen werden. „Mit Mieterstrom können wir die erneuerbaren Energien in Hamburg ausbauen. Deshalb setzen wir uns für den Abbau von Steuernachteilen ein und fördern den Bau von Solaranlagen“, sagte Tschentscher. Und auch Weil plädierte dafür, „der Wohnungswirtschaft zu ermöglichen, selbst zu einem gestaltenden Akteur der Energiewende zu werden“.

Bei der Diskussion ging es dann um die geplante Reform der Grundsteuer. Ab 2025 wird bekanntlich die Grundsteuer nach einer neuen Methode berechnet. Nach der nun von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Reform spielen der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete bei der Berechnung der Steuer künftig eine entscheidende Rolle. Allerdings gibt es Öffnungsklauseln für Länder. Aus Sicht von Tschentscher und Weil müsse nun ein „Flickenteppich“ verhindert werden.

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Mit Erleichterung registrierten die 80 Vorstände und Geschäftsführer von Hamburger Wohnungsunternehmen, dass beide Politiker Vorstöße aus ihrer Partei sehr skeptisch sehen, die Umlage der Grundsteuer über die Betriebskosten auf die Mieter zu verbieten. Für ein solches Verbot plädieren auch Mieter-Organisationen. Aus Sicht der Wohnungswirtschaft würde ein Umlage-Verbot aber dazu führen, dass Eigentümer bei Neuvermietungen die Kaltmieten erhöhen – mit entsprechenden Auswirkungen auf den Mietenspiegel.