Hamburg. Experte der Initiative „Grundsteuer: Zeitgemäß!“ warnt, dass Senatsplan Wohlhabende bevorteile und verfassungswidrig sein könnte.

Die Entscheidung, für welches neue Grundsteuer-Modell Hamburg sich entscheidet, soll zwar erst nach der Bürgerschaftswahl im Februar fallen. Dennoch macht Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) keinen Hehl daraus, dass er das von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) vorgelegte, wertabhängige Modell sehr kritisch sieht und stattdessen das von Niedersachsen ins Spiel gebrachte Flächen-Lage-Modell präferiert – weil es wesentlich einfacher und verständlicher ist und gleichzeitig zu deutlich geringeren Ausschlägen bei der Neuberechnung der Steuer führt.

Die bundesweite Initiative „Grundsteuer: Zeitgemäß!“ warnt jetzt jedoch, dass dieses Modell vor allem Wohlhabende bevorteile und möglicherweise auch verfassungswidrig sein könnte – wie das heutige Grundsteuer-Modell, das vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde mit der Maßgabe, bis Ende des Jahres ein Neues zu beschließen und dieses spätestens 2025 einzuführen.

100-facher Grundstückswert – aber nur fünffache Grundsteuer?

Das niedersächsische Flächen-Lage-Modell, in dem allein die Fläche von Grundstücken und Gebäude sowie ihre Lage eine Rolle spielen, habe „so manche Ungereimtheit“ analysiert Ulrich Kriese, einer der Mitgründer von „Grundsteuer: Zeitgemäß!“. Eine davon: In Hamburg würden die Bodenrichtwerte für Mehrfamilienhäuser „um den Faktor 80“ und für gewerbliche Nutzungen wie Büro- und Geschäftsgrundstücke „um den Faktor 100 auseinander liegen“ – einige Immobilien in sehr guter Lage seien also das 80 oder gar 100-Fache solcher in einfachen Lagen wert. Daher müssten in einem Flächen-Lage-Modell entsprechend viele Lagekategorien gebildet werden, „um auch nur halbwegs sicherzustellen, dass alle Grundstücke innerhalb einer Kategorie einigermaßen wertgleich sind“, so Kriese.

Bei nur sieben Lage-Stufen von 0,4 bis 2,0, wie Niedersachsen es derzeit plant, entfiele aber auf ein Grundstück mit dem höchsten Lagefaktor nur eine fünfmal so hohe Grundsteuer wie auf ein Grundstück mit dem niedrigsten Lagefaktor. „Dies unverändert für Hamburg zu übernehmen hieße, die 80- bis 100-fache Spreizung der Bodenrichtwerte künstlich massiv zu stauchen, mithin über die wahren Verhältnisse auf dem Hamburger Grundstücksmarkts hinwegzusehen“, schreibt Kriese – wobei er noch außer acht lässt, dass die Finanzbehörde in ihren gut 900 Modell-Rechnungen zunächst sogar nur mit drei Lagefaktoren gerechnet hat (1, 1,5 und 2,0).

Sein Fazit: „Von einer solchen Vorgehensweise würden vor allem Grundstücke in den guten und besten Lagen profitieren. Denn die auf sie erhobene Grundsteuer fiele nur höchstens fünfmal so hoch aus wie die auf jene in den schlechtesten Lagen, obwohl sie ein Vielfaches wert sind. Eine realitätsgerechte Bemessung der Grundsteuer würde dadurch klar verfehlt, der Verfassungsgrundsatz der Gleichbehandlung massiv verletzt.“

Grundsteuer muss die realen Grundstückswerte widerspiegeln

Mit Pauschalen zu arbeiten, sei bei der Grundsteuer zwar grundsätzlich zulässig, so Kriese. „Es ist aber naturgemäß heikel, weil die wahren Verhältnisse nur vergröbert abgebildet werden.“ Wenn die Finanzbehörde sage, ihr sei es „wichtig, die Schwankungsbreite der Belastungsverschiebungen möglichst gering zu halten“, verweigere sie sich dem unmissverständlichen Auftrag des Verfassungsgerichts, endlich wieder eine realitäts- und gleichheitsgerechte Bewertung des Grundvermögens vorzunehmen. Wolle der Hamburger Senat mit einer landeseigenen Grundsteuer politisch erfolgreich sein und „keine Bruchlandung vor dem eigenen Verfassungsgericht erleiden“, so Kriese, „muss er endlich anerkennen, dass die Grundsteuer die realen Grundstückswerte widerspiegeln muss.“

Wenn dem Senat an einer möglichst geringen Belastung oder gar Entlastung von Mietern gelegen sei, rate er dazu, sich von einer Besteuerung der Gebäude im Rahmen der Grundsteuer völlig frei zu machen und sich mit der Option Bodenwertsteuer zu beschäftigen. Diese ließe sich in Hamburg in kurzer Zeit bürokratiearm umsetzen, da aktuelle und detaillierte Bodenrichtwerte vorhanden seien. „Und im Unterschied zu einer gebäudebetonten Grundsteuer belohnt eine reine Bodensteuer eine effiziente Grundstücksnutzung“, so Kriese. „Haushalte in Mehrfamilienhäusern – naturgemäß in der Hauptsache Mieter und Kleineigentümer – könnten einer Bodenwertsteuer entspannt entgegensehen.“

Finanzsenator will keine neuen Risiken eingehen

Doch noch hat sich der Senat ja für gar kein Modell entschieden. Wie Finanzsenator Dressel kürzlich klargestellt hatte, werde diese Entscheidung auch nicht mehr vor der Bürgerschaftswahl im Februar fallen, da das aufwendige Gesetzgebungsverfahren in dem kurzen Zeitraum gar nicht mehr durchführbar wäre.

Die Initiative „Grundsteuer: Zeitgemäß!“ bezeichnet sich als „überparteilichen Aufruf zur Reform der Grundsteuer in eine Bodenwertsteuer“. Zu den Unterstützern zählten außer mehr als 80 Bürgermeistern auch zahlreiche Verbände und Organisationen, darunter die Naturschutzverbände Nabu, BUND, der Bund Deutscher Architekten, das Institut der deutschen Wirtschaft, die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und der Deutsche Mieterbund. Ulrich Kriese ist Sprecher für Bau- und Siedlungspolitik beim Nabu.

„Bei der dramatischen Bodenwertentwicklung in Hamburg ist eine Grundsteuer als reine Bodenwertsteuer sicher keine gute Idee“, sagte Finanzsenator Dressel dem Abendblatt. „Zurecht hat sie sich deshalb als Modell bundesweit und in den Ländern nicht durchsetzen können.“

Menschen sollen nicht aus ihren Quartieren verdrängt werden

Ob Hamburg überhaupt ein anderes als das Bundesmodell einführe, werde man „sorgfältig prüfen, um keine neuen Risiken einzugehen“, so Dressel. „Für den sozialen Frieden bei dem aufgeheizten Immobilienmarkt in Hamburg ist es für uns ein wichtiges Ziel, große Verwerfungen zu vermeiden. Von diesen wären eben nicht nur reiche Leute, wie die Anhänger der Bodenwertsteuer vielleicht meinen, betroffen, sondern auch Mieter und Eigentümer mit niedrigen oder durchschnittlichen Einkommen, die aber in guten oder sehr guten Lagen wohnen.“

Der Senat wolle die Grundsteuer in Hamburg so ausgestalten, dass keine Menschen aus ihren Quartieren verdrängt werden, sagte Dressel: „Die Grundsteuer darf die Segregation in Hamburg nicht befördern. Das verkennt die Kritik der Anhänger der Bodenwertsteuer."