Hamburg. Bislang galt eine Auskunfts-, aber keine Veröffentlichungspflicht. Kritik kommt von Mehr Demokratie und der Linken.

Handels- und Handwerkskammer, Hochschulen, Anstalten und Stiftungen öffentlichen Rechts müssen in Zukunft wichtige Dokumente ihres Handelns in das Transparenzportal einstellen. Das ist ein zentraler Baustein der Reform des Hamburgischen Transparenzgesetzes, die die Bürgerschaft mit den Stimmen von SPD, Grünen und CDU beschlossen hat. Bislang galt für die sogenannte mittelbare Staatsverwaltung zwar eine Auskunfts-, aber keine Veröffentlichungspflicht.

„Hamburg kann Transparenz. Mit dieser Gesetzesreform halten wir unser hohes Niveau und verteidigen die bundesweite Vorreiterrolle, die Hamburg innehat“, sagte Justizsenator Till Steffen (Grüne). Vor sieben Jahren hatte die Bürgerschaft nach einer Einigung mit dem Verein Mehr Demokratie, dem Chaos Computer Club und Transparency International das Gesetz beschlossen.

Mitstreiter von einst sind auf Gegenkurs

Doch die Mitstreiter von einst sind auf Gegenkurs gegangen. „Hamburg verschenkt die Führung. Die Gesetzesnovelle führt zahlreiche Verschlechterungen und Ausnahmetatbestände ein, die es Hamburgern künftig schwerer machen können, sich zu Vorgängen in Verwaltung und Politik zu informieren“, sagte Thomas Michel, Landesvorstandsmitglied von Mehr Demokratie. So drohe Menschen, die eine Anfrage stellen, dass ihre persönlichen Daten an Dritte weitergegeben würden. „SPD, Grüne und CDU schleifen das Transparenzgesetz“, sagte Martin Dolzer (Linke).

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„Antragsteller, die nach personenbezogenen Daten fragen, können sicher sein, dass ihre Daten im Rahmen einer Bearbeitung nicht ohne Prüfung an Dritte weitergegeben werden“, entgegnete Urs Tabbert (SPD). Sollte das Interesse an Geheimhaltung der Identität des Antragstellers überwiegen, so dürften Daten nicht offengelegt werden.