Hamburg. Obwohl es in dem Gefängnis eine Mutter-Kind-Station gibt, will die Gefängnisleitung das Neugeborene in eine Pflegefamilie geben.

Streit um das Kind einer Gefangenen in der Justizvollzuganstalt (JVA) Billwerder: Die Leitung des Gefängnisses will das Baby einer Insassin offenbar in eine Pflegefamilie geben, obwohl sich das Jugendamt dagegen ausgesprochen hat und es eine spezielle Mutter-Kind-Station in der Einrichtung gibt. Eine Sprecherin der Justizbehörde bestätigte auf Anfrage, dass man an einer "vernünftigen Lösung" für alle Beteiligten arbeite. Zuerst hatte der Radiosender NDR 90,3 über den Fall berichtet.

Nach Abendblatt-Informationen sitzt die Betroffene wegen mutmaßlichen Einbruchdiebstahls als Untersuchungsgefangene in der JVA Billwerder ein und wartet auf ihren Gerichtsprozess. Das Kind wurde im Gefängnis geboren. Die Mutter hat den Wunsch geäußert, auch hinter Gittern mit ihrem Kind zusammenbleiben zu dürfen.

Gefängnisleitung will Baby der Gefangenen in Pflegefamilie geben

Das Jugendamt unterstützte dieses Anliegen grundsätzlich in einem Schreiben, wie es in Justizkreisen heißt. In der vergangenen Woche kündigte die Leitung des Gefängnisses dennoch gegenüber der Muter und ihrer Anwältin an, das Baby in Obhut geben zu wollen.

Laut NDR 90,3 soll die Gefängnisleitung mit einer mangelndem pädagogischen Angebot für das Kind argumentiert haben. Auch könne keine Betreuung sichergestellt werden, wenn die Mutter einen Gerichtstermin wahrnehmen müsse.

Tatsächlich ist die Unterbringung auf der Mutter-Kind-Station laut einem Rahmenkonzept für die Unterbringung von Frauen in der JVA Billwerder nicht als dauerhafte Lösung gedacht. "Der Vollzug in der Teilanstalt beinhaltet konzeptionell keine klassische Mutter-KindUnterbringung", heißt es darin. "Die auf der Mutter-Kind-Station mit einer Zwischentür versehenen Hafträume sind lediglich in Einzelfällen für eine kurzfristige Unterbringung von Mutter und Kind geeignet."

Regelung zum Wohl des Kindes soll gefunden werden

Der Aufenthalt von Untersuchungsgefangenen ist zudem nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache vorgesehen. "Die Mütter sind ausschließlich selbst für die Betreuung, Versorgung, Bewegungs- und Spielmöglichkeiten ihrer Kinder verantwortlich", heißt es weiter in dem Konzept. Die Mütter werden auf der Station jedoch grundlegend betreut und geschult. Möglicherweise ist die aktuell betroffene Insassin nicht dazu in der Lage, ihre Pflichten entsprechend auszuüben.

Die Sprecherin der Justizbehörde sagte, es hätten bereits mehrere Gespräche zwischen den Fachstellen der Behörde, der Gefängnisleitung und dem Jugendamt zu dem Thema gegeben. Auch am Wochenenden gab es einen Austausch. "Ziel ist es, eine Regelung zu finden, die dem Wohl des Kindes dient". Voraussichtlich solle am Montag eine Entscheidung fallen. "Am Wochenende bleibt das Kind zunächst bei seiner Mutter", so die Sprecherin.