Hamburg. Zeugenbetreuung der Hamburger Gerichte bereitet seit 25 Jahren Menschen auf Prozesse vor – immer öfter wird sie gebraucht.
Manchen schnürt die Angst die Kehle zu. Treibt Tränen in die Augen, macht das Atmen schwer. Sie sind bedroht worden, schwer verletzt, ausgeraubt oder haben einen sexuellen Übergriff erlitten. Und nun ist da bei diesen gepeinigten Menschen die Furcht, dass das Böse sie erneut ergreifen kann, dass sie wieder zum Opfer werden können. Da fällt es schwer, über das Erlebte zu berichten – zumal vor Menschen, die einem fremd sind, in einer ungewohnten Umgebung: im Gerichtssaal. Dann tut es gut, jemanden an seiner Seite zu wissen, der einem beisteht.
Christina Beltle und Juliane Kobrow wissen, welche Unterstützung Opfer und Zeugen von Straftaten im Prozess brauchen. Seit vielen Jahren arbeiten die beiden Diplom-Sozialpädagoginnen in der Zeugenbetreuung der Hamburger Gerichte und bieten damit eine Anlaufstelle für Menschen, die mit Strafverfahren als Zeugen in Berührung kommen. Seit 25 Jahren gibt es nunmehr die Zeugenbetreuung.
Ohne die Zeugenbetreuung hätten viele nicht aussagen können
„Da war zum Beispiel der junge Mann, der Opfer eines Raubes geworden war“, erzählt Beltle. Der Mann war mit einer Waffe bedroht und gefesselt worden, hatte Verletzungen im Gesicht und an den Handgelenken. „Er hatte vor dem Verfahren große Angst.“
Vor seiner Zeugenaussage habe sie ihm geschildert, wie die Sitzordnung im Saal sein wird und wie die Befragungssituation, sagt die Sozialpädagogin. „Ich konnte mit ihm besprechen, dass er im Saal sicher ist. Aber er wurde immer angespannter. Nach seiner Aussage ist er in meinen Armen zusammengebrochen. Er fragte, ob er jetzt Angst haben muss, dass der Angeklagte wiederkommt und ihn bedroht. Aber ich konnte ihm sagen, dass der Mann in Haft ist. Ich habe ihn an den Armen gestreichelt und aufgefordert, mit mir Blickkontakt zu halten. Irgendwann sagte er: ,Jetzt ist wirklich alles vorbei.‘ Und er fügte hinzu: ,Ohne Sie hätte ich das nicht geschafft.‘“
"Man muss es aushalten, dass sie auch weinen"
Sie sei überzeugt, erzählt Christina Beltle, dass durch ihre Unterstützung, durch das Begleiten von Zeugen im Prozess, „bei diesen Menschen ganz viel Stress reduziert werden kann. Es ist eine große Hilfestellung für die Betroffenen, dass sie nicht allein sind.“ Manchen sei gar nicht bewusst: „Es ist harte Arbeit, die die Opfer bei ihrer Zeugenaussage leisten. Da Beistand zu geben ist wichtig.“ Das Schöne an ihrer Arbeit sei, „dass wir Menschen helfen können, aus ihrer Opferperspektive herauszukommen und wieder handlungsfähig zu werden. Und das Leid gehört den Menschen“, betont Beltle. „Man muss es aushalten, dass sie auch weinen.“
Auch für Betroffene, die zwar nicht Opfer, wohl aber Zeuge einer Straftat wurden, könne dies enorm belastend sein, erzählt die 47-Jährige.
Vor ihren Augen wurde ein Mann erschossen
Da war zum Beispiel eine in der Notaufnahme tätige Krankenschwester, die Zeugin einer Schießerei wurde. Durch das Fenster eines Fitnessstudios, in dem sie privat trainieren wollte, hatte die Frau beobachtet, wie auf einem Parkplatz jemand von Schüssen getroffen zusammenbrach.
Sie versuchte, das Opfer zu reanimieren. Doch der Mann starb noch am Tatort. Die Krankenschwester sei, obwohl sie beruflich oft mit Schwerverletzten und auch Sterbenden konfrontiert ist, „von dem Erlebnis so mitgenommen gewesen, dass sie Probleme hatte, auszusagen. Sie hatte sich ohnmächtig gefühlt, statt Hilfe leisten zu können. Der gewaltsame Tod war für sie verstörend und hat sie lange beschäftigt. Bei ihrer Zeugenaussage hat sie geweint.“
Zeugen werden auch im Gerichtssaal betreut
Alle Zeugen bekommen ein Informationsblatt mit dem Angebot, das die Zeugenbetreuung umfasst. Dazu gehört unter anderem, Informationen über den Ablauf eines Prozesses zu vermitteln, vorab einen Gerichtssaal anzusehen, im Zeugenbetreuungszimmer vor der Aussage unterstützt zu werden. „Und dann natürlich die Betreuung im Saal, wenn es gewünscht ist“, erzählt Christina Beltle.
Die Sozialpädagogen beraten pro Jahr etwa 1400 Personen. 335 von ihnen werden auf Wunsch auch in die Gerichtsverhandlung begleitet. „Und dann gab es rund 100 Anfragen, die wir aber personell nicht mehr leisten konnten.“ Um in Zukunft möglichst alle Zeugen so umfangreich betreuen zu können, sind jetzt zwei weitere Stellen für die Zeugenbetreuung ausgeschrieben worden.
"Manche werden traurig, manche wütend"
In der Vorbereitung für eine Aussage im Gerichtsverfahren werde abgesprochen: Was brauchen die Zeugen? „Die meisten sagen: Ich möchte, dass Sie neben mir sitzen.“ Sie vermittele den Zeugen, erzählt Beltle, dass sie möglicherweise von Emotionen überwältigt werden. „Manche werden traurig, manche wütend, andere finden keine Worte. Wir fragen dann, was den Betroffenen helfen könnte, wieder ruhiger zu werden. Manche möchten ein Kuscheltier mitnehmen, das sie drücken können. Andere wollen etwas, das angenehm riecht. Ich frage dann auch: Darf ich Sie berühren, Ihre Hand halten?“
Verständlich sei, dass viele Zeugen ihre Aussage belastet: „Es ist ja auch paradoxe Welt: Man soll im Gerichtssaal viele intime Dinge erzählen und weiß manchmal gar nicht, wie die Leute, denen man das schildern muss, überhaupt heißen.“
Frieden finden durch die Aussage vor Gericht
Wie sehr die Betreuung helfe, habe sie auch bei der Aussage einer jungen Frau erlebt, die als Kind Opfer eines sexuellen Missbrauchs durch ihren Babysitter wurde. „Der Vorfall lag etwa 15 Jahre zurück, sie hatte deshalb lediglich eine fragmentierte Erinnerung. Und in einer Pause ist sie weinend zusammengebrochen. Ich konnte sie aber stabilisieren und ihr erklären, dass das Schildern eines Traumas bewirken kann, dass es sich anfühlt, als würde das schlimme Erlebnis wieder geschehen.“
Die Frau habe dann beruhigter ihre Aussage fortsetzen können. Auch als sie später erfuhr, dass der Angeklagte mangels Beweisen freigesprochen wurde, habe die Frau damit umgehen können. Sie habe gesagt, dass es für sie wichtig gewesen sei, zu erzählen, was ihr passiert ist. „Und er musste das mit anhören.“ Die Zeugin habe ihren Frieden gefunden, weil sie die Tat öffentlich gemacht hat. Hätte die Frau das nicht getan, hätte sie es so empfunden, „als hätte sie sich mit ihm verbunden“.
Anlässlich des 25-jährigen Bestehens der Zeugenbetreuung gibt es am Mittwoch eine Festveranstaltung im Hanseatischen Oberlandesgericht.