Hamburg. Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) begrüßt Durchbruch auf Bundesebene, sieht aber keinen Anlass für überstürzten Beschluss.

Die Entscheidung, welches neue Grundsteuer-Modell in Hamburg umgesetzt wird, soll erst nach der Bürgerschaftswahl im Februar fallen. Das sagte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) dem Abendblatt: „Da ein Gesetzgebungsverfahren für ein eigenes Landesgesetz ohnehin nicht mehr in dieser Wahlperiode abgeschlossen werden könnte, sollte diese Entscheidung final auch erst in der kommenden Wahlperiode getroffen werden.“

Dressel begrüßte den Durchbruch auf Bundesebene für eine Verfassungsänderung, die es erst ermöglicht, dass die Bundesländer vom Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) abweichen können. Knackpunkt hierbei war ein Passus zum Länderfinanzausgleich: Nach dem Scholz-Entwurf hätten auch Länder wie Bayern und Hamburg, die ein eigenes Grundsteuer-Modell einführen wollen, die Steuer zwecks Vergleichbarkeit ein zweites Mal nach seinen Regeln erheben müssen – die Bürger hätten also quasi zwei Steuererklärungen abgeben müssen. Das war parteiübergreifend als absurd kritisiert worden und ist nun vom Tisch. „Unsere Kritik an diesem Punkt wurde auf Bundesebene gehört“, sagte Dressel. „Das ist eine erfreuliche Bewegung auf den letzten Metern gewesen.“

Bundesverfassungsgericht hatte Neuregelung der Grundsteuer gefordert

Wie berichtet, hatte das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung der Grundsteuer bis Ende des Jahres gefordert, da diese bisher auf völlig veralteten Werten basiert. Der Scholz-Entwurf sieht im Kern eine Neubewertung aller deutschen Immobilien vor. Hamburg lehnt dies ab, weil es aufgrund der stark gestiegenen Immobilienpreise zu massiven Steuererhöhungen führen würde. Bayern will stattdessen ein reines Flächen-Modell einführen, Hamburg tendiert zu dem von Niedersachsen angeregten Flächen-Lage-Modell, in dem nur die Fläche und die Lage einer Immobilie für die Besteuerung maßgebend sind.

Da die Reform erst 2025 umgesetzt werden muss, haben die Länder nach den Beschlüssen auf Bundesebene noch Zeit für individuelle Regelungen. „Insofern besteht heute kein Anlass für überstürzte Entscheidungen im Hinblick auf eine finale Modellentscheidung“, sagte Dressel. „Wir sind zunächst gespannt auf den bayerischen Entwurf und die weiteren Vorarbeiten der niedersächsischen Kollegen.“ Der Senat werde im Herbst mit den Partnern aus dem Bündnis für das Wohnen das Gespräch suchen. Ziel sei es weiterhin, „relevante Mehrbelastungen für Mieter und Eigentümer sowie Verwerfungen im aufgeheizten Hamburger Immobilienmarkt durch die Grundsteuerreform zu vermeiden“.

Die Finanzbehörde hatte im September anhand von mehr als 900 realen Beispielen die Auswirkungen der Reform nach dem Scholz-Entwurf sowie nach dem Flächen-Lage-Modell durchgerechnet. Dabei hatte sich einerseits bestätigt, dass viel Besitzer älterer Immobilien mit einer Erhöhung der Steuer rechnen müssen, da ihre Gebäude bislang stark unterbewertet sind. Umgekehrt gilt: Je neuer eine Immobilie, desto wahrscheinlicher können die Eigentümer mit einer Entlastung rechnen. Beim Flächen-Lage-Model waren die Ausschläge nach oben und unten insgesamt deutlich geringer als im Scholz-Modell.

Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen

Die Grundsteuer ist mit rund 14 Milliarden Euro pro Jahr eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Daher besteht einerseits parteiübergreifend Einigkeit darüber, dass die Steuer nicht wegfallen soll, und andererseits darüber, dass das Gesamtaufkommen sich nicht erhöhen soll.