Hamburg. Länder wie Hamburg dürften nicht für abweichendes Modell „bestraft“ werden. Die CDU spricht von einer „Giftpille“.

Die umstrittene Reform der Grundsteuer sorgt erneut für einen handfesten Zoff zwischen dem Bund und vielen Ländern. Grund sind zwei Vorgaben aus dem Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). Wie berichtet, sieht der Entwurf eine Öffnungsklausel vor, die es den Ländern erlaubt, vom Scholz-Modell abzuweichen und eigene Grundsteuermodelle anzuwenden. Das sei jedoch eine „Giftpille“, meint nicht nur der Hamburger CDU-Finanzexperte Thilo Kleibauer. Denn sollte ein Land dadurch weniger Steuern einnehmen, als es nach dem Bundesmodell möglich wäre, würde es „zur Strafe“ im Länderfinanzausgleich schlechtergestellt.

Zweitens verpflichtet der Bund alle Länder, die Daten für den Finanzausgleich nach dem extrem aufwendigen Scholz-Entwurf zu erheben – unabhängig davon, welches Modell sie real anwenden. Das würde für Länder wie Bayern oder Hamburg, die die Steuer lieber anhand der Fläche von Immobilien und nicht anhand des Wertes erheben wollen, enorme Doppelarbeit bedeuten, die auch mit hohen Kosten verbunden wäre.

Kritik von Dressel

Nachdem es gestern bei einem Treffen der Länderfinanzminister mit dem Bund keine Annäherung gab, kritisierte Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) die fehlende Klarheit für Länder, die die Öffnungsklausel nutzen wollen: „Wir prüfen diesen Schritt, müssen aber vorher wissen, ob wir dafür im Finanzausgleich bestraft werden oder ob wir hier eine gerechte Lösung finden, die niemanden bevorteilt oder benachteiligt.“

Die Grundsteuer zahlt im Prinzip jeder Bürger – entweder direkt als Immobilienbesitzer oder indirekt als Mieter. Mit knapp 14 Milliarden Euro pro Jahr ist sie eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Während der Scholz-Vorschlag eine Neubewertung aller Immobilien vorsieht, regt Niedersachsen jetzt ein „Flächen-Lage-Modell“ an, bei dem nur die Fläche und die Lage einer Immobilie berücksichtigt werden.