Hamburg. Kläger wehren sich gegen gläserne Aufzüge auf Höhe Levantehaus und Barkhof-Passage. Die Hochbahn reagiert umgehend.

Die Mönckebergstraße ist die bekannteste Hamburger Einkaufsmeile. 15.000 Menschen kommen hier täglich am gleichnamigen U-Bahnhof an. 76 ihrer 92 Stationen hat die Hochbahn in der Hansestadt bereits barrierefrei mit Fahrstühlen ausgebaut. Die Mönckebergstraße gehörte bislang nicht dazu. Das sollte sich ändern, die bauvorbereitenden Maßnahmen waren für kommende Woche geplant. Es sollten in Höhe des Levantehauses und der gegenüberliegenden Barkhof-Passage jeweils ein gläserner Aufzug eingebaut werden und vor der Barkhof-Passage ein weiterer Zugang.

Doch daraus wird vorerst nichts. Der Grund: Anrainer haben vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht (OVG) eine Klage und einen Eilantrag gegen den Planfeststellungsbeschluss der Verkehrsbehörde für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Mönckebergstraße erhoben. Das bestätigte OVG-Sprecher Max Plog auf Abendblatt-Anfrage: „Es haben nun zunächst einmal die Hochbahn und die Stadt Gelegenheit, zu dem Eilantrag Stellung zu nehmen.“

Wenn das Gericht dem Eilantrag stattgibt, würde ein vorläufiger Baustopp – so wie beim geplanten neuen Fernbahnhof Altona am Diebsteich – verhängt. Doch dem kommt die Hochbahn zuvor: „Aufgrund der eingereichten Klage werden wir unabhängig von dem Eilverfahren nicht mit den bauvorbereitenden Maßnahmen starten. Wir hoffen auf eine möglichst schnelle Entscheidung, damit wir den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Mönckebergstraße möglichst ohne Zeitverzug umsetzen können“, sagte Sprecher Christoph Kreienbaum.

Zweiter Fluchtweg fehlt

16 Millionen Euro hatte die Hochbahn für den Umbau veranschlagt. Dass die Anrainer den Standort ablehnen, war dem Verkehrsunternehmen bekannt. Noch vor einem Monat hatte die Hochbahn jedoch mitgeteilt, die Lage der Fahrstühle habe besonders im „Fokus des Planungsprozesses gelegen“. Zudem war sie zu dem Schluss gekommen, dass die beiden Standorte „direkt auf den Bahnsteig führen, allen Sicherheitsanforderungen entsprechen und weder Fußgänger noch andere Verkehrsteilnehmer behindern“.

Aber es gibt einen Punkt, der dafür sorgen dürfte, dass das Gericht sich mit der Entscheidung über den Eilantrag beziehungsweise mit der Verhandlung der Klage beeilt. Der Grund: „Die zuständige Aufsichtsbehörde hat uns die Auflage erteilt, einen zweiten Fluchtweg einzubauen, um die Sicherheit zu erhöhen. Dazu sollte der zweite Aufgang dienen“, sagt Hochbahn-Sprecher Kreienbaum. Die Haltestelle Mönckebergstraße sei die einzige Tunnelhaltestelle in Hamburg, die nur über einen Zugang verfüge, so Kreienbaum weiter.

Der U-Bahnhof wurde vor mehr als 100 Jahren gebaut und liegt auf der historischen Ringlinie 3. Eigentlich sollte der barrierefreie Ausbau Ende 2021 abgeschlossen sein. Im Zuge des Umbaus sollte auch die Haltestelle Mönckebergstraße saniert werden. Die Bahnsteige sollten auf einem niveaugleichen Ein- und Ausstieg sowie Orientierungssysteme für sehbehinderte und blinde Menschen installiert werden.