Hamburg. Vor allem junge Menschen werden beim Trinken in Bussen und Bahnen erwischt. Starker Anstieg bei der AKN.
In den Bussen und Bahnen des HVV haben die Kontrolleure zuletzt weniger Verstöße gegen das seit 2011 geltende Alkoholverbot festgestellt. Im Jahr 2017 wurden bei Hochbahn, Deutscher Bahn (DB) und AKN 3814 Verstöße gegen das Verbot, Alkohol zu trinken, registriert. Im Jahr 2018 waren es mit 3493 rund acht Prozent weniger. Die bis Jahresmitte 2019 erhobenen Zahlen bewegen sich auf dem Niveau von 2018. Im VHH werden Verstöße nicht erfasst.
Viele Bußgelder konnten nicht eingetrieben werden
Die Zahlen hat der Senat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage des Hamburger CDU-Verkehrspolitikers Dennis Thering veröffentlicht. Allerdings zeigt sich dabei, dass ein Großteil der Geldbußen von 40 Euro pro Verstoß nicht eingetrieben werden konnten.
So konnte die Hochbahn von den 60.760 Euro, die sie 2018 an Bußgeldern verhängte, gerade einmal 27.925 Euro kassieren. Auch im Jahr 2017 konnte nur etwa die Hälfte des Bußgelds auch eingetrieben werden. Begründung laut Senatsantwort: „Die fehlende Realisierung der Forderung liegt häufig darin begründet, dass die angetroffenen Personen über keine feste Wohnanschrift verfügen.“
2018 verstärkte Kontrollen bei der AKN
Auffällig: Während die registrierten Verstöße bei Hochbahn und DB zurückgingen, stiegen sie bei der AKN stark an: von 55 im Jahr 2017 auf 247 im vergangenen Jahr. Die AKN begründet dies mit verstärkten Kontrollen im Jahr 2018. Am häufigsten verstoßen jüngere Fahrgäste gegen das Alkoholverbot. Die meisten Verstöße registrierte die Hochbahn bei 21- bis 25-Jährigen, gefolgt von den 26- bis 30-Jährigen. Auch bei der AKN gab es in der hier gemeinsam erfassten Gruppe der 15- bis 30-Jährigen die meisten Verstöße. Die DB hat keine Zahlen vorgelegt.
„Ich freue mich, dass das Alkoholverbot immer mehr Akzeptanz findet“, sagte CDU-Politiker Thering. „Dabei stört weniger das Feierabendbier auf dem Heimweg, als vielmehr Betrunkene, die andere Fahrgäste belästigen. In der Praxis kann ein Verbot aber natürlich nur für alle gleich gelten und muss dann auch konsequent durchgesetzt werden.“
HVV-Sprecher Rainer Vohl sagte: „Die Sinnhaftigkeit des Alkoholkonsumverbots lässt sich nicht an der Höhe der Einnahmen aus Strafzahlungen festmachen. Entscheidend ist: Seit Einführung des Verbots ist die gefühlte Belästigung durch Alkoholkonsum in den Bussen und Bahnen deutlich zurückgegangen.“