Hamburg . Die Hamburger Hochbahn verzeichnet einen Anstieg der Vorfälle. Nicht mal die Hälfte der Bußgelder wird bezahlt.

Alkohol trinken in Bussen und S- und U-Bahnen ist innerhalb des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) verboten. Diese Regelung, die auch an den Haltestellen gilt, wurde vor fünf Jahren eingeführt. Doch eine wirkliche Abschreckung – wer erwischt wird, muss 40 Euro bezahlen – scheint das für passionierte Trinker nicht zu sein. Bei der Hochbahn ist die Zahl der hochprozentigen Verfehlungen in diesem Jahr gestiegen: Bis Ende Oktober wurden bereits 1364 Verstöße gegen das Verbot festgestellt. Die Spitzenreiter ist dabei die Gruppe der 21- bis 25-Jährigen mit 303 Fällen, auf die 26- bis 30-Jährigen entfielen 274 Vergehen.

Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr waren es Ende November bei der Hochbahn 1129 Verstöße und im gesamten Jahr 1427.

Problem ist die Zahlungsmoral

Bei der Deutschen Bahn, hier gilt das Verbot bei der S-Bahn und in den Nahverkehrszügen innerhalb des HVV, sind die Zahlen hingegen zurückgegangen: 1960 Fahrgäste wurden bis Ende Oktober beim Alkoholkonsum erwischt. Im selben Vorjahreszeitraum waren es 2412 Fälle. Bei der AKN ist die Zahl der Verstöße von 21 auf 15 zurückgegangen.

Ein großes Problem ist die Zahlungsmoral: Die Hochbahn hat allein in diesem Jahr Forderungen von 54.520 Euro wegen Verstößen gegen das Alkoholverbot erhoben. Doch bislang wurden lediglich 26.720 Euro davon bezahlt. Das Problem: „Die nicht zu realisierenden Forderungen sind vor allem darauf zurückzuführen, dass es sich bei den betreffenden Personen um Menschen ohne feste Wohnanschrift handelt“, sagt Hochbahn-Sprecher Christoph Kreienbaum.

Doch trotz der entgangenen Einnahmen sagt Kreienbaum: „Insgesamt beurteilen wir das Alkoholverbot als vollen Erfolg. Das messen wir vor allem an den positiven Rückmeldungen unserer Kunden.“

Keine Erhöhung der 40-Euro-Strafe

Bei der DB liegen die Forderungen bei 78.400 Euro (Stand Ende Oktober). Wie viele davon noch offen sind, ist nicht bekannt: Denn die DB gibt nicht bezahlte Forderungen an einen Inkassodienst weiter. Wie hoch hier die Außenstände sind, ist nicht bekannt.

Die Zahlen der Verstöße gehen hervor aus der Antwort des Senats auf eine schriftliche kleine Anfrage des CDU-Verkehrsexperten Dennis Thering. Der fordert ein härteres Vorgehen: „Der rot-grüne Senat muss endlich anfangen, konsequent das Alkoholverbot in den Bussen und Bahnen durchzusetzen. Und dazu gehört, dass das Bußgeld von 40 Euro auch eingetrieben wird.“ Ansonsten werde das Alkoholverbot nicht ernst genommen.

Für HVV-Sprecher Rainer Vohl steht fest: „Durch das Verbot ist der Alkoholkonsum innerhalb des HVV deutlich zurückgegangen, und 89 Prozent unserer Fahrgäste bewerten diese Regelung positiv. Deshalb werden wir auch daran festhalten.“ Eine Erhöhung der 40-Euro-Strafe sei nicht geplant, so Vohl weiter.