Hamburg. Die Klage einer Privatperson sei nicht zulässig, befand das Oberverwaltungsgericht. Revision ausgeschlossen.

Die geplante Verlegung des Fernbahnhofs Altona an die jetzige S-Bahn-Station Diebsteich rechtfertigt keine Klage einer Privatperson. Das befand das Oberverwaltungsgericht Hamburg in einem Urteil vom Freitag. Der Kläger sei "von der Planung nicht in eigenen schützenswerten Rechten betroffen", heißt es vom Gericht. "Allein der Umstand, dass er in der Nähe des Bahnhofs wohnt und diesen nutzt, versetzt ihn nicht in die Lage, die Planung insgesamt im Klagewege anzugreifen", so das Gericht weiter.

Eine Revision gegen diese Entscheidung ist nicht zulässig, der Kläger könnte jedoch beim Bundesverwaltungsgericht eine so genannte Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.

Verbandsklage gegen Fernbahnhof-Verlegung läuft weiter

Die Verbandsklage des Verkehrsclubs Deutschland gegen die Verlegung ist von dieser Entscheidung nicht berührt. Einem Eilantrag wegen der ungeklärten Zukunft der Autoverladestation hatte das Gericht im August 2018 stattgegeben, die Hauptverhandlung in der Sache hat aber auch ein Jahr später noch nicht begonnen.