Hamburg. SPD und Grüne wollen mit Gesetzesnovelle Transparenz auch für mittelbar staatliche Hamburger Institutionen.

Die rot-grüne Koalition will das Hamburger Transparenzgesetz überarbeiten und seine Gültigkeit deutlich ausweiten. So sollen künftig auch Einrichtungen der so genannten „mittelbaren Staatsverwaltung“ zur Offenlegung wesentlicher Unterlagen auf Nachfrage oder im Transparenzportal im Internet verpflichtet werden. Das geht aus einem Antrag von SPD und Grünen hervor, der am Mittwoch in der Bürgerschaft abgestimmt wird.

Hintergrund: Eine von Transparency International Deutschland, Mehr Demokratie und dem Chaos Computer Club gestartete Volksinitiative war 2012 in das Hamburger Transparenzgesetz gemündet. Darin verpflichteten sich Stadt und Verwaltung, wesentliche Dokumente nicht nur auf Nachfrage herauszugeben, sondern sie im Transparenzportal im Internet selbst zu veröffentlichen.

Erweiterung soll Unsicherheiten beseitigen

Umstritten war allerdings von Beginn an, ob auch mittelbar staatliche Institutionen wie Kammern oder Hochschulen zur Transparenz verpflichtet seien. Unter der früheren Führung hatte die Handelskammer sich verweigert und war durch Gerichtsurteile bestätigt worden. Der Gesetzestext verpflichte die mittelbare Staatsverwaltung nicht zur Veröffentlichung, so die Richter. Das wollen SPD und Grüne nun ändern.

In ihrem Bürgerschaftsantrag wird der Senat aufgefordert, „auf Basis der Erkenntnisse der Gesetzesevaluation und des Dialogs mit den Akteurinnen und Akteuren der mittelbaren Staatsverwaltung“ bis Ende Juni eine Gesetzesnovelle vorzulegen, in der geregelt sei, „wie die mittelbare Staatsverwaltung in das Transparenzportal einbezogen wird“.

"Hamburg ist in Sachen Transparenz vorbildlich"

Zu den Gesprächen mit Kammern (unter anderem Handel, Ärzte, Rechtsanwälte, Handwerk), Studierendenwerk, dem Universitätsklinikum Eppendorf, der Hamburg Port Authority, Hamburg Wasser, Museen oder Hochschulen hat die federführende Justizbehörde gerade eingeladen.

„Hamburg ist in Sachen Transparenz vorbildlich“, sagte Justizsenator Till Steffen (Grüne) dem Abendblatt. „Aber es geht noch besser. Jede staatliche Tätigkeit sollte unabhängig von der Rechtsform öffentlich nachvollziehbar sein. Daher steht es Hamburg gut zu Gesicht, auch die mittelbare staatliche Verwaltung in die Veröffentlichungspflicht zu nehmen. Anlässlich der aktuellen Novellierung gehen wir auf die Kammern und öffentlichen Einrichtungen zu und loten aus, wie diese Transparenz am besten gestaltet wird. Unser Ziel ist größtmögliche Transparenz, um das Vertrauen der Hamburger in die Politik weiter zu stärken.“

Zuvor hatten bereits die Oppositionsfraktionen von CDU und FDP eine Novellierung des Transparenzgesetzes gefordert und dabei moniert, dass seit der Vorstellung eines Evaluierungsberichts im Jahr 2017 "absolut gar nichts passiert" sei, so FDP-Fraktionschefin Anna von Treuenfels-Frowein.