Hamburg . Laut EuGH gilt schon die Überschreitung von Grenzwerten an einzelnen Messstellen als Verstoß gegen EU-Regeln.
Die Hamburger Umweltbehörde sieht im Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Schadstoffmessung nach erster Einschätzung keine unmittelbaren Auswirkungen auf ihre Luftreinhaltepolitik. "Im Gegenteil: Unser Luftreinhalteplan und seine Erstellung passen genau zu dem, was das Gericht an Anforderungen formuliert", sagte Behördensprecher Jan Dube am Mittwoch.
Durchfahrtsbeschränkungen wirkten
Der EuGH hatte unter anderem entschieden, dass schon die Überschreitung von Grenzwerten an einzelnen Messstellen als Verstoß gegen EU-Regeln gilt und Bürger bei Gericht überprüfen lassen können, ob Messstationen richtig platziert sind. An vier von zwölf Messstationen in Hamburg wurden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid 2018 im Jahresmittel überschritten. "Unser Luftreinhalteplan zeigt, wie wir die Werte schnellstmöglich wieder in den grünen Bereich bekommen", sagte Dube. Die aktuellen Zahlen belegten, "dass die Maßnahmen wirken, auch die Durchfahrtsbeschränkungen".
Die Luftbelastung gehe zurück
Insgesamt gehe die Luftbelastung zurück. "Der Trend stimmt also." Der Umweltexperte der FDP-Bürgerschaftsfraktion, Kurt Duwe, kam ebenfalls zu dem Schluss, dass das EuGH-Urteil wenig für Hamburg ändere. "Wichtig ist, dass die Luftqualität so gemessen wird, dass echte Rückschlüsse auf die gesundheitliche Belastung möglich sind." Er forderte deshalb eine Überprüfung der Aufstellorte der Messstationen in Hamburg.
Dube verwies auf eine im Auftrag des Bundesumweltministeriums vom TÜV Rheinland durchgeführte Überprüfung der Messstationen mit den bundesweit höchsten Messwerten. In Hamburg seien die Stationen in der Habichtstraße, der Stresemannstraße und der Max-Brauer-Allee von den Experten in Augenschein genommen worden. "Es gab vor Ort keine Beanstandungen. Der Abschlussbericht steht aber noch aus."