Hamburg . Umweltbehörde verweist auf jüngste Gerichtsentscheidungen. Stadt könne sich keine „juristischen Hauruck-Aktionen“ erlauben.

Die Umweltbehörde hat erneut Forderungen zurückgewiesen, die Dieselfahrverbote in Hamburg aufzuheben. „Das Verwaltungsgericht hat erst vergangene Woche die Eilanträge gegen die Durchfahrtsbeschränkungen in der Max-Brauer Allee zurückgewiesen“, sagte Behördensprecher Björn Marzahn dem Abendblatt. „Die Durchfahrtsbeschränkungen sind damit rechtmäßig. Die Aufstellung des Messcontainers wurde vom Gericht ebenfalls als korrekt bestätigt. Die Stadt kann sich jetzt keine juristischen Hauruck-Aktionen erlauben.“

Luftreinhalteplan könnte geändert werden

Damit widersprach die Umweltbehörde erneut Forderungen aus der CDU, die Durchfahrtsbeschränkungen an Max-Brauer-Allee und Stresemannstraße aufzuheben. Deren Bundestagsabgeordneter Christoph Ploß hatte am Donnerstag darauf hingewiesen, dass nach Auskunft des Bundesverkehrsministeriums nun auch der bestehende Hamburger Luftreinhalteplan geändert werden könne.

Hintergrund ist die vom Bundestags beschlossene Gesetzesänderung, nach der Fahrverbote zur Reduzierung der Stickoxidbelastung in den Städten bei geringen Grenzüberschreitungen des Grenzwertes von derzeit 40 Mikrogramm bis zu einer Höhe von 50 Mikrogramm unverhältnismäßig seien. Dies treffe exakt auf die Straßenzüge zu, in denen der rot-grüne Senat Fahrverbote verhängt habe.

"Tschentscher muss umgehend handeln"

Der parlamentarische Verkehrsstaatssekretär Steffen Bilger habe ihm geschrieben, dass die Gesetzesnovelle zu einer „erneuten Überprüfung der getroffenen Entscheidungen führen“ müsse. „Bei jeder Aktualisierung eines Luftreinhalteplans und der darin vorgesehenen Maßnahmen muss die neue Sachlage jedenfalls berücksichtigt werden.“

Ploß forderte deswegen: „Bürgermeister Peter Tschentscher muss endlich handeln und die Fahrverbote umgehend aufheben.“ Die Fahrverbote hätten die Luftqualität sogar verschlechtert und die Mobilität zahlreicher Hamburger eingeschränkt.