Neustadt. Ewald Brandt war elf Jahre der Chef der Hamburger Staatsanwaltschaft. Wie Morsals und Yagmurs Tod auch seine Arbeit veränderten.

Er hat drei Regierungswechsel miterlebt und vier Senatoren als oberste Dienstherren. Er hat mit drei sehr unterschiedlichen Generalstaatsanwälten zusammengearbeitet, hat in seiner Ära als leitender Oberstaatsanwalt stürmische Zeiten erlebt, auch mit Böen in Orkanstärke. Und bei all den Turbulenzen hat Ewald Brandt sich bemüht, ein Ruhepol zu bleiben. Einer, der für Stabilität sorgt, der auf Diplomatie setzt.

Doch der Mann, der Dienstherr über rund 600 Mitarbeiter ist, davon etwa 200 Staatsanwälte, kann auch anders. Legendär ist ein Schreiben, mit dem Hamburgs Topankläger gemeinsam mit dem damaligen Generalstaatsanwalt auf eine äußerst prekäre Personalsituation in seiner Behörde hinwies und das als „Brandt-Brief“ Furore machte.

Es gab schließlich mehr Stellen, und neuerdings ist auch eine weitere Personalverstärkung in Aussicht gestellt, nachdem Brandt gemeinsam mit Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich einen neuen Bericht zur Belastungssituation vorstellte. Die Rede ist schon von einem „Brandt-Brief 2.0“. Es wird das letzte Strategiepapier in Brandts Position als Leitender Oberstaatsanwalt sein. Nach elf Jahren an der Spitze der Anklagebehörde wird der 65-Jährige am Mittwoch, 26. Juni, verabschiedet.

„Ein Ruhestand im Wortsinn“, betont Brandt, „wird es bestimmt nicht. Ich habe mehrere Projekte insbesondere für den Umweltschutz, für die ich mich engagiere und wo ich verstärkt ehrenamtlich weiterarbeiten will.“

Justizsenator hat bei Strafvollstreckung konkrete Vorstellungen

Manches, sagt der Topjurist, habe sich anders entwickelt, als er es erwartet hatte. „In meiner Antrittsrede 2008 habe ich gesagt, dass ich mir eine stärkere Selbstverwaltung der Justiz wünsche. Das galt insbesondere für das Budgetrecht und die Personalhoheit. Grundlegend geändert hat sich die Situation jedoch nicht“, sagt Brandt. Dabei spiele auch das Weisungsrecht des Justizsenators eine Rolle.

"Wenn in der Öffentlichkeit Kritik am Vorgehen der Staatsanwaltschaft aufkommt, wird regelmäßig nach der Dienstaufsicht des Senators gerufen.“ In Fragen der Strafvollstreckung habe Senator Till Steffen (Grüne) „konkrete eigene Vorstellungen." Wenn bei Sicherungsverwahrten oder Freigängern Ungemach drohe, leuchten bei ihm die roten Lampen auf.

Bei dieser Risikogruppe ist jedoch auch die Staatsanwaltschaft stets sehr wachsam und nimmt ihre Aufgaben nach den gesetzlichen Vorgaben wahr. Nach Verbüßung der verhängten Strafe besteht immer ein Restrisiko, jemanden in Freiheit zu entlassen. Und an diese Freiheit“, betont Brandt, „muss man den Verurteilten mit allmählichen Vollzugslockerungen heranführen.“

Ein weiteres Topthema, erzählt der Leitende Oberstaatsanwalt, sei für ihn 2008 die Rotation am Arbeitsplatz gewesen. „Wenn jemand fünf Jahre an derselben Position bleibt, sollte das ein Warnsignal sein, habe ich damals gemahnt. Das hat mich überholt. Die Wechsel- und Veränderungsbereitschaft der Berufseinsteiger hat sich massiv verändert. In den vergangenen zehn Jahren gab es eine solche Fluktuation, dass es meiner Ansage nicht bedurft hätte. Jetzt, zum Ende der Amtszeit, muss ich sagen: Ich hätte gern weniger Rotation. Abteilungs- und Behördenwechsel bringen immer auch Erfahrungs- und Wissensverluste mit sich. Gleichwohl sind sie für die berufliche Entwicklung des Bediensteten häufig von großem Vorteil.“

Brandt führt Beziehungsgewalt-Dezernate ein

Als einen der dramatischsten und folgenreichsten Strafrechtsfälle, die in seine Zeit als Leiter der Staatsanwaltschaft fielen, sieht Brandt die Tötung der afghanischstämmigen 16 Jahre alten Morsal O. an, die im Jahr 2008 vor dem Schwurgericht verhandelt wurde. Der angeklagte Bruder hatte seine Schwester erstochen, weil sie durch ihre westliche Lebensweise die Ehre der Familie befleckt habe. „Das war für uns ein neues Phänomen, darauf musste man von staatlicher Seite umfassender reagieren“, sagt Brandt. Als Konsequenz wurden Beziehungsgewalt-Dezernate eingeführt.

Ein anderes spektakuläres Verfahren mit Folgen war der Tod der dreijährigen Yagmur als einer von mehreren Fällen misshandelter Kinder. „Diese Tötung, die fast alle in Hamburg aufrüttelte, hat dazu geführt, dass die Zusammenarbeit mit Jugendämtern grundsätzlich überdacht wurde“, erzählt Brandt. „Es gab viel an gegenseitigen Vorbehalten abzubauen. Ich glaube, dass das gelungen ist.“ Nicht zuletzt waren auch die Ausschreitungen während des G-20-Gipfels 2017 ein herausragender Komplex. „Die Ermittlungen dauern immer noch an, weiteres Videomaterial wird gesichtet. Das wird uns noch eine ganze Weile beschäftigen, sicherlich noch etliche Monate.“

Der bekannteste Mann, gegen den Brandt selber als Ankläger auftrat, war ein bekannter Jurist: der frühere Amtsrichter Ronald Schill, der später Innensenator und schließlich 2003 vom damaligen Bürgermeister Ole von Beust (CDU) gefeuert wurde. Schill musste sich im Jahr 2000 wegen Rechtsbeugung vor Gericht verantworten. „Schill hat sich wahnsinnig darüber empört, ich hätte zu wenige entlastende Fragen gestellt“, erinnert sich Brandt.

„Und am Ende habe ich seine Verurteilung beantragt. Er war darüber wütend.“ Das Gericht verhängte eine Geldstrafe. Später wurde Schill in zweiter Instanz rechtskräftig freigesprochen. „Natürlich haben wir als Staatsanwaltschaft auch regis­triert, wie der angebliche Richter ‚Gnadenlos‘ in seinem Dezernat tatsächlich agierte“, erzählt der Behördenleiter. „Bestimmte Verfahren, von denen er meinte, dass sie öffentliches Interesse in seinem Sinne weckten, hat er vorgezogen gegenüber anderen, die nicht so öffentlichkeitswirksam waren. Rückblickend muss man sagen, dass Schill für die Hamburger Strafjustiz mit Sicherheit kein Gewinn war.“

Wegen Gysi legte er sich mit dem Generalstaatsanwalt an

Die drei Generalstaatsanwälte, die Brandt in seiner jetzigen Position erlebt hat, waren Angela Uhlig-van Buren von 1999 bis 2009, dann Lutz von Selle und seit Januar 2016 nun Jörg Fröhlich Generalstaatsanwalt. „Es handelt sich bei den dreien um sehr unterschiedliche Persönlichkeiten“, bilanziert Brandt. „Der ,General‘ und der Leiter der Staatsanwaltschaft sind gezwungen, effizient zusammenzuarbeiten. Natürlich bleiben auch Konflikte nicht aus.

Damit ist nach eingehender Erörterung professionell umzugehen und letztlich nach tragfähigen Lösungen zu suchen.“ Mit von Selle war das teilweise weniger gut gelungen, wie seinerzeit immer wieder durchsickerte. Unter anderem waren Brandt und der damalige „General“ aneinandergeraten, weil von Selle unbedingt Gregor Gysi wegen falscher Versicherung an Eides statt anklagen wollte. Die Staatsanwaltschaft bestand darauf, das Verfahren einzustellen, weil eine Straftat nicht nachzuweisen sei. In diesem Sinne entschied auch der Justizsenator. Von Selle soll deshalb geschäumt haben.

In seiner langjährigen Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft hat Brandt die Arbeit in der Umweltabteilung nachhaltig geprägt. „Umweltschutz, insbesondere der Schutz der Meere, vor allem der Nord- und Ostsee, ist mir ein großes Anliegen.“ Brandt ist Vorsitzender von zwei internationalen Netzwerken, in denen es auch um Erfahrungsaustausch bei der Verfolgung von Umweltdelikten geht.

Die ehrenamtliche Arbeit wird er nach seiner Pensionierung weiter betreiben. Und die Tätigkeit als Landesvorsitzender des Bundes gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr weiter ausbauen. „Außerdem will ich mir mehr Zeit für meinen Sport nehmen, das Schwimmen und Kajakfahren. Und ich möchte reisen, gern auch mal durch Südamerika.“