Hamburg. Gefängnisverwaltung zahlte fast 7200 Euro an Mounir el Motassadeq. Da er auf mehreren Terrorlisten steht, ist dies verboten.
Im Fall der fälschlicherweise ausgezahlten 7000 Euro an Terrorhelfer Mounir el Motassadeq hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg die Ermittlungen übernommen. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der CDU hervor. Der 44-Jährige hatte vor seiner Abschiebung nach Marokko im Oktober 2018 von der Gefängnisverwaltung fast 7200 Euro von seinem Gefangenenkonto in bar ausgezahlt bekommen. Da Motassadeq auf Terrorlisten weltweit steht, sind Zahlungen an ihn einer Verordnung der Europäischen Gemeinschaft von 2002 zufolge verboten.
Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt im Moment noch nicht gegen konkrete Personen, wie eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur sagte. «Die Ermittlungen richten sich derzeit gegen Unbekannt, weil man erst einmal prüfen muss, wer hat was gemacht und welche Handlung davon ist strafrelevant.» Bei der Generalstaatsanwaltschaft ist die Zentralstelle für Terrorismusbekämpfung angesiedelt.
In Anschläge am 11. September verwickelt
Motassadeq war Mitglied der sogenannten Hamburger Zelle um den Todespiloten Mohammed Atta, der 2001 eines der Flugzeuge in das World Trade Center in New York gesteuert hatte. 2007 war er wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 246 Fällen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu 15 Jahren Haft verurteilt worden.