Hamburg. Das Geld wurde dem Marokkaner von seinem Häftlingskonto ausgezahlt. Das hätte laut einer EU-Verordnung nicht geschehen dürfen.

Bei der Abschiebung des Terrorhelfers Mounir el Motassadeq nach Marokko ist der Hamburger Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel möglicherweise eine Panne unterlaufen. Die Gefängnisverwaltung habe dem 44-Jährigen rund 7000 Euro in bar von seinem Häftlingskonto ausgezahlt, obwohl Zahlungen an ihn nach einer EU-Verordnung verboten gewesen seien, berichtet „Der Spiegel“. Die Deutsche Bundesbank habe wenige Tage nach der Abschiebung des Marokkaners im Oktober vergangenen Jahres Anzeige erstattet. Die Auszahlung verstoße gegen das Außenwirtschaftsgesetz. Die Hamburger Staatsanwaltschaft habe Ermittlungen aufgenommen.

Eine Sprecherin der Behörde bestätigte den Bericht des Nachrichtenmagazins am Mittwoch. Motassadeq gehöre zu Personen mit Verbindung zum Terrornetzwerk Al-Kaida, deren sämtliche Gelder durch die EU-Verordnung Nr. 881/2002 eingefroren seien. Die Ermittlungen wegen der Auszahlung richteten sich noch nicht gegen eine namentlich erfasste Person.

Abschiebung kurz vor Ende der Haftzeit

Motassadeq war Mitglied der sogenannten Hamburger Zelle um den Todespiloten Mohammed Atta, der 2001 eines der Flugzeuge in das World Trade Center in New York gesteuert hatte. Der Hamburger Gruppe gehörten noch zwei weitere der insgesamt vier Terrorpiloten und neben Motassadeq noch mindestens fünf Unterstützer an. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) hatte ihn wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 246 Fällen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu 15 Jahren Haft verurteilt. Er wurde wenige Wochen vor dem Ende seiner regulären Haftzeit abgeschoben.