Hamburg . Der Täter war in ein anderes Taxi gerast. Bei dem Unfall starb ein junger Barkeeper. Zwei weitere Menschen wurden schwer verletzt.
Das Urteil gegen den Taxi-Raser vom Ballindamm ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die von der Verteidigung beantragte Revision verworfen, damit bleibt es bei der lebenslänglichen Haftstrafe.
Der alkoholisierte Litauer war am Morgen des 4. Mai 2017 auf der Flucht vor der Polizei in einem gestohlenen Taxi mit Tempo 130 am Ballindamm in ein anderes Taxi gerast. Bei dem Unfall starb einer der beiden Fahrgäste, ein junger Barkeeper und Künstler. Sein Kollege verletzte sich lebensgefährlich. Auch der Taxifahrer kämpft weiter mit den gesundheitlichen Folgen, er hatte sich zahlreiche Brüche zugezogen.
Gericht nimmt bedingten Tötungsvorsatz an
Das Landgericht hatte in seinem Urteil im Februar einen „bedingten Tötungsvorsatz“ angenommen. Spätestens mit dem Wechsel auf die Gegenfahrbahn sei dem Täter das Leben anderer wie das eigene Leben gleichgültig gewesen.
Das Urteil sorgte bundesweit für großes Aufsehen. Denn zuvor hatte das Landgericht Berlin zwei junge Männer ebenfalls wegen Mordes verurteilt. Sie hatten sich ein Rennen durch das Berliner Stadtzentrum mit bis zu 170 Stundenkilometern geliefert. Dabei rammte einer von ihnen einen Geländewagen, der 69-jährige Fahrer starb noch an der Unfallstelle. Der Bundesgerichtshof hob diese Entscheidung jedoch auf, da ein Vorsatz nicht erkennbar sei. Die beiden Angeklagten hätten sich nur der fahrlässigen Tötung strafbar gemacht. Der Prozess wird derzeit neu aufgerollt.
Mutter des Barkeepers geht es schlecht
„Die Bestätigung des Urteils durch den BGH zeigt, dass das Landgericht Hamburg alles richtig gemacht hat“, sagt Gregor Maihöfer, der im Prozess die Mutter des getöteten Barkeepers als Nebenklägerin vertreten hatte. Dies sei auch für seine Mandantin, die sich weiter in psychologischer Behandlung befindet, wichtig: „Ihr geht es nach wie vor psychisch sehr schlecht. Die Wiederaufnahme des Prozesses wäre für sie ganz schlimm gewesen.“
Die Bilder des schrecklichen Unfalls:
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