Hamburg. Es soll neu geregelt werden, welche Dokumente die Behörden und Ämter, aber auch die Handelskammer öffentlich machen müssen.
CDU und FDP haben den Senat aufgefordert, das Transparenzgesetz zügig zu novellieren. Das 2012 parteiübergreifend beschlossene Gesetz regelt unter anderem, welche Texte und Dokumente Behörden und Ämter in dem frei zugänglichen Transparenzportal online stellen müssen. Nicht im Gesetz enthalten ist bislang eine Auskunfts- und Informationspflicht der sogenannten mittelbaren Staatsgewalt, also zum Beispiel der Handelskammer.
Ende 2017 war ein von der Justizbehörde in Auftrag gegebener Evaluationsbericht vorgestellt worden, und der Senat hatte eine Novellierung des Gesetzes angekündigt. „Doch bis heute ist absolut gar nichts passiert. Weder ist die Bürgerschaft über einen Zeitplan informiert worden, noch über Zwischenstände der Beratung“, sagte FDP-Bürgerschafts-Fraktionschefin Anna von Treuenfels-Frowein. „Wir erwarten, dass die Empfehlungen des Berichts endlich aufgegriffen werden und eine Novelle bis zum Sommer vorgelegt wird“, sagte der CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Richard Seelmaecker.