Hamburg. Aus Datenschutzgründen müssen eine Million Akten überprüft werden. Gewerkschaft kritisiert: Das kostet uns viele Festnahmen.
Die Polizisten waren erstaunt: Im Januar nahmen die Ermittler nach dem Überfall auf eine Haspa-Filiale in St. Georg einen 70-Jährigen fest – aber wer der Mann wirklich ist, erfuhren die Ermittler erst aus der Zeitung. Michael J. war in den 80er-Jahren als „Donnerstagsräuber“ berüchtigt und schoss möglicherweise erst 2018 bei einem weiteren Banküberfall einen Angestellten nieder. Das Polizeisystem ergab jedoch keine Treffer mehr. Eintrag gelöscht – wegen des Datenschutz. „Das wird beileibe kein Einzelfall bleiben“, sagt ein Beamter. Denn es müssen möglicherweise weitere Zehntausende alte Akten vernichtet werden.
Daten zu 160.000 Personen werden überprüft
Wie die Polizei und der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar auf Anfrage bestätigten, läuft in der Abteilung 27 des Landeskriminalamts bereits eine beispiellose Prüfaktion von teils jahrzehntealten Fällen. Mehr als 900.000 Datensätze zu 160.000 Personen werden allein in der Polizeidatenbank POLAS überprüft und „bereinigt“, also teilweise gelöscht. Hinzu kommen nach Abendblatt-Informationen insgesamt 140.000 weitere Akten in digitaler und ausgedruckter Form, die händisch überprüft werden müssen.
Grund für die Aktion sind deutlich verschärfte Gesetze zur Verwahrung der persönlichen Daten. Der Datenschutzbeauftragte betonte auf Anfrage, dass er bereits vor zwei Jahren in seinem Tätigkeitsbericht auf eine „defizitäre Datenhaltung“ hingewiesen habe. Wie die Ermittler ihre Datenbanken an die heutigen gesetzlichen Vorgaben anpassen wollen, sei ihnen selbst überlassen.
Beamte prüfen die Akten händisch
Laut Polizeisprecher Timo Zill habe man sich zu einer Prüfung „mit Augenmaß“ entschlossen. Die Daten sollen so bereinigt werden, dass einerseits alle Standards künftig erfüllt sind – aber aktuelle Polizeiarbeit im Hinblick auf Kapitalverbrechen, Terrorabwehr und den Umgang mit Sexualstraftätern nicht gefährdet werde. „Die Herausforderung besteht aktuell darin, eine gute Balance zwischen Datenschutz und effektiver Strafverfolgung zu erzielen“, sagte Zill. Bislang habe „der weit überwiegende Teil“ der bereits kontrollierten Akten nicht gelöscht werden müssen.
Wie es aus Polizeikreisen heißt, könnte das gesamte Projekt bis zu sieben Jahre dauern. Sechs Beamte im Dienst des LKA 27 sollen die Akten dabei händisch überprüfen. Die elektronischen Daten aus POLAS reichen bis zum Ende der 1990er-Jahre zurück, einige Handakten offenbar sogar noch deutlich weiter.
Nicht mal Excel-Tabellen mit Wiederholungstätern sind erlaubt
Für Vertreter der Kriminalbeamten ist das Großprojekt nur der deutlichste Ausdruck davon, wie zu hohe Datenschutzanforderungen die Beamten beschäftigten. „Die Kollegen dürfen in der täglichen Ermittlungsarbeit nicht einmal Excel-Tabellen mit bestimmten Wiederholungstätern erstellen, weil das gleich als Datenbank gilt“, sagt der Landesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Jan Reinecke. „Natürlich sind persönliche Daten ein hohes Gut, das gilt auch für Straftäter. Aber die inzwischen geltenden Regelungen behindern unsere Arbeit und verhindern viele Fahndungserfolge.“
Die Akten von Verdächtigen dürfen nach aktuellem Recht ab dem Tag der Tat maximal für fünf Jahre aufbewahrt werden – eine Verlängerung ist nur bei einer begründeten „Negativprognose“ für den Täter möglich, also bei einer Wiederholungsgefahr. Bei der nun laufenden Überprüfung werden vor allem diese Prognosen in den alten Fällen neu bewertet.
"Polizei macht sich künstlich dumm"
Der jüngste Fall des „Donnerstagsräubers“ gilt in Beamtenkreisen als Beispiel dafür, dass die Regelungen gerade bei Berufsverbrechern zu strikt seien. „Durch diese Art des Datenschutzes macht sich die Polizei künstlich dumm“, sagt Joachim Lenders, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). Bereits 2011 gab es einen bislang unaufgeklärten Bankraub in Hamburg, der zum üblichen Vorgehen von Michael J. passte. Auch damals geriet der Mann zunächst nicht in Verdacht. „Man muss hinterfragen, ob die beiden späteren Taten mit einem schwer verletzten Bankmitarbeiter hätten verhindert werden können“, so Lenders.
Datenschutz kann Täterschutz sein
Wann die Daten des „Donnerstagsräubers“ gelöscht wurden, ist laut Polizei nicht mehr nachzuvollziehen. Der Datenschutzbeauftragte Caspar bezeichnete es als bedauerlich, dass die Regeln von vielen ermittelnden Beamten offenbar als Behinderung ihrer Arbeit empfunden würden. „Das kann aber die Berechtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben nicht infrage stellen.“
Aus seiner Sicht lassen die Regelungen den Beamten durchaus Beinfreiheit. „Es gibt zahlreiche polizeiliche Dateien, in denen Tat und Täter gespeichert werden“. Dies gelte auch für bestimmte Kriminalitätsbereiche. Grundsätzlich bescheinigt Caspar der Polizeiführung, den Datenschutz „sehr ernst“ zu nehmen. Der Gewerkschafter Jan Reinecke kritisiert, dass die Prüfung die Personalnot bei der Kripo noch verschärfe: „Wenn angesichts dieses riesigen Berges von Akten nicht viel Zeit für die Überprüfung eines jeden Vorgangs bleibt, besteht auch die Gefahr, dass mehr Daten als nötig vernichtet werden.“
Konsequenzen für "Cold Cases"
Dies könne wiederum etwa für Ermittlungen der Abteilung „Cold Cases“ für ungelöste Kriminalfälle fatale Konsequenzen haben – die Ermittler sind dort auf kleinste Hinweise und Ansätze in alten Akten angewiesen. Polizeisprecher Zill sagte, die Aufarbeitung werde gründlich vorgenommen. „Wir beteiligen uns mit Stellungnahmen auch daran, genau zu klären, wie neue Richtlinien umgesetzt werden können.“
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