Hamburg . Miriam M. soll eine 93-Jährige brutal angegriffen und 32-mal auf sie eingestochen haben. Ihr Verteidiger stellte nun neuen Antrag.
Eigentlich sollte im Prozess um die Messerstiche auf eine 93 Jahre alte Frau im Poppenbütteler Altenheim Hospital zum Heiligen Geist am Dienstag das Urteil verkündet werden. Doch kurz zuvor beantragte der Verteidiger der wegen versuchten Mordes und schweren Raubes Angeklagten Marion M. noch eine weitere toxikologische Untersuchung einer Haarprobe seiner Mandantin. Dem Beweisantrag gab das Gericht statt.
„Dem müssen wir nachgehen“, sagte die Vorsitzende Richterin Petra Wende-Spors. Mit einem Urteil ist nun erst Ende März zu rechnen. Die Verärgerung war ihr deutlich anzumerken. Ihr erschließe sich nicht, warum die Verteidigung ausgerechnet am Tag der Urteilsverkündung diesen Antrag stelle.
Verteidiger und Richterin liefern sich Schlagabtausch
Auf die Vorwürfe reagierte Verteidiger Johannes Santen seinerseits ungehalten. „Sie hätten doch das Gutachten auch schon früher in Auftrag geben können.“ Verteidiger und Richterin lieferten sich einen Schlagabtausch. Nicht die Verteidigung habe „das Verfahren verzögert“, und überhaupt sei er mit der Verhandlungsführung der Richterin und deren Umgang mit der Verteidigung nicht einverstanden, so Santen.
Wende-Spors reagierte prompt: „Bitte lassen Sie doch das Geplänkel.“ Der Schlagabtausch am Dienstag war eine weitere Episode im angespannten Verhältnis zwischen Gericht und Verteidigung seit Prozessbeginn. Aufgeklärt werden muss in dem Verfahren auch, ob die Angeklagte im Zustand verminderter Schuldfähigkeit handelte.
Stand Angeklagte unter Medikamenten?
Die Haare der 40-Jährigen waren bereits auf psycho-aktive Substanzen untersucht worden, dabei fanden sich Hinweise auf einen moderaten Konsum der Droge Crystal Meth vor der Tat. Mit der neuen Haarprobe will die Verteidigung beweisen, dass sie zum Tatzeitpunkt auch unter dem Einfluss der bei ADHS und Angststörungen eingesetzten Medikamente Medikinet und Venlafaxin stand.
Im Zusammenspiel mit anderen Präparaten könnten sie zum Tatzeitpunkt „enthemmend und aggressionsfördernd“ gewirkt haben. Bisher hatte das Gericht keine Anhaltspunkte dafür, dass diese Mittel zum Tatzeitpunkt eine Rolle gespielt haben, sagte Gerichtssprecher Kai Wantzen.
Die ehemalige Altenpflegeschülerin soll die alte Dame am 10. März 2018 in dem Altenheim überfallen und ihr 32 Stich- und Schnittverletzungen zugefügt haben. Sie erbeutete laut Anklage 400 Euro Bargeld. Ihr betagtes Opfer überlebte schwerstverletzt.
Messerattacke auf 93-Jährige:
Messerattacke auf 93-Jährige in Pflegeheim