Hamburg . Außerdem sei die besondere Schwere der Schuld festzustellen, hieß es im Prozess um den Mord an einer Frau und ihrer kleinen Tochter.
Während Anwälte das Leid der Hinterbliebenen schilderten, sortierte der Angeklagte mit starrem Blick Papiere: Im Prozess um den Doppelmord am Hamburger S-Bahnhof Jungfernstieg haben die Vertreter der Nebenklage eine lebenslange Freiheitsstrafe für den 34-Jährigen gefordert. Außerdem sei die besondere Schwere der Schuld festzustellen, sagte Anwältin Angela Mohrmann-Krützfeld am Montag vor dem Hamburger Landgericht. Auf dieses Strafmaß hatte in der vergangenen Woche auch die Staatsanwaltschaft plädiert. Auch aus Sicht der Nebenklage liegen Heimtücke und niedrige Beweggründe vor.
Wird eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt, ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.
"Er wollte Rache nehmen“
Insgesamt vertraten drei Juristen die Kinder, die Mutter und die Schwester der getöteten Frau. Der Angeklagte aus dem westafrikanischen Niger hatte bei Prozessauftakt gestanden, seine Ex-Partnerin und die gemeinsame kleine Tochter am 12. April 2018 mit einem Messer attackiert zu haben. „Er tötete seine Tochter nicht nur, er schlachtete sie regelrecht ab“, sagte Anwältin Claudia Krüger.
Hintergrund war laut Anklage ein Sorgerechtsstreit mit der fünffachen Mutter, die ursprünglich aus Neustrelitz (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) stammte und seit einigen Jahren in Hamburg lebte. „Er war sauer, er war wütend, er wollte Rache nehmen“, betonte der Nebenklage-Vertreter Dietrich Weigand.
Zustand des Angeklagten stand stets im Fokus
Immer wieder wurde in dem Prozess die psychische Verfassung des Angeklagten diskutiert. Der Vorsitzende Richter erklärte am Montag, der 34-Jährige sei laut einer Untersuchung verhandlungsfähig. Schon seit Wochen stört der 34-Jährige den Prozess regelmäßig, weigert sich vor Gericht zu erscheinen und verlangt, den Botschafter seines Heimatlandes zu sprechen. Während die Anwälte ihre Plädoyers hielten, sortierte er einen Stapel mitgebrachter Papiere.
Das sei „ein Ausdruck von Respektlosigkeit“ gegenüber den Opfern und dem Gericht, warf Krüger ihm vor. Er stelle sich selbst als Opfer dar und zeige keine Reue und kein Verständnis dafür, was er der Familie angetan habe. Die vier Jungen hätten ihre Mutter und ihre Schwester verloren. Die Familie sei zudem auseinandergerissen, weil die Söhne bei unterschiedlichen Verwandten untergekommen seien.
Der Prozess wird am 5. Februar mit dem Plädoyer der Verteidigung fortgesetzt. Am 14. oder 15 Februar soll das Urteil fallen.