Hamburg. Mado Bido M. weigerte sich, den Gerichtssaal zu betreten und stellt eine Forderung. Erkrankung eines Schöffen führt zu Verzögerung.

Im Prozess um die Tötung zweier Menschen am Jungfernstieg stockt es: Ein Schöffe ist erkrankt, deshalb musste am Montag der Verhandlungstag ausfallen. Unabhängig davon gibt es mit dem Angeklagten Mado Bido M. Probleme: Der 34-Jährige weigerte sich, sich in den Saal bringen zu lassen. Der Mann aus dem Niger bestehe darauf, dass er mit dem nigrischen Botschafter sprechen dürfe, hieß es.

Der Vorsitzende Richter erklärte, das Gericht werde sich vom Angeklagten „nicht auf der Nase herumtanzen lassen“. Falls dieser sich auch weiterhin ohne nachvollziehbaren Grund verweigere, so der Richter, komme auch eine zwangsweise Vorführung des Beschuldigten in den Gerichtssaal an einem der noch ausstehenden Verhandlungstage in Betracht.

Entscheidung über Befangenheitsantrag steht noch aus

Der Verteidiger von Mado Bido M. argumentierte indes, dass das Verhalten seines Mandanten Ausdruck einer psychischen Erkrankung sein könne. Der Anwalt hatte mehrfach ein Sachverständigen-Gutachten angezweifelt, das zu dem Ergebnis kommt, der Angeklagte sei voll schuldfähig. Zudem hatte der Verteidiger zwei Befangenheitsanträge gegen den psychiatrischen Sachverständigen gestellt. Die Entscheidung über den zweiten Antrag steht noch aus. Darüber hinaus regte der Anwalt an, Mado Bido M. dahingehend untersuchen zu lassen, ob er überhaupt verhandlungsfähig ist.

Dem 34-jährigen Angeklagten wird zweifacher Mord vorgeworfen. Er hat gestanden, am 12. April vergangenen Jahres seine ehemalige Lebensgefährtin Sandra P. sowie die gemeinsame 21 Monate alte Tochter Mariam erstochen zu haben. Als Motiv gilt ein Sorgerechtsstreit.