Hamburg. Bisher gab es keine Hinweise auf psychotische Symptome. Verteidiger stellt Befangenheitsantrag gegen Sachverständigen.
Im Prozess um die Tötung einer 34 Jahre alten Frau und ihrer kleinen Tochter am Jungfernstieg ist es erneut nicht zu den Plädoyers gekommen. Der Verteidiger des Angeklagten Mado Bido M. stellte einen weiteren Befangenheitsantrag gegen den psychiatrischen Sachverständigen, weil aus Sicht des Angeklagten die Besorgnis bestehe, dass der Gutachter gegenüber dem Angeklagten „nicht unvoreingenommen“ sei. Zugleich solle ein weiteres psychiatrisches Gutachten erstellt werden, beantragte der Anwalt.
Bisher hat der Sachverständige eine Einschränkung der Steuerungsfähigkeiten des Angeklagten ausgeschlossen. Er könne keine Hinweise auf eine psychotische Symptomatik „vor, während oder direkt nach der Tat erkennen“. In dem Prozess wird dem 34 Jahre alten Mado Bido M. zweifacher Mord vorgeworfen. Der Mann aus Niger hat gestanden, seine frühere Lebensgefährtin Sandra P. sowie die gemeinsame 21 Monate alte Tochter Mariam erstochen zu haben.
Die Bluttat auf einem Bahnsteig am Jungfernstieg vom 12. April vergangenen Jahres hatte Hamburg erschüttert. Als Hintergrund für das Verbrechen wird ein Sorgerechtsstreit um die Tochter angenommen. Der Prozess wird am 21. Januar fortgesetzt. (bem)